Zuständigkeiten und Ziele

Die Pflege des Berliner Stadtgrüns ist eine anspruchsvolle und vielgestaltige Aufgabe, die von den verantwortlichen Stellen mit viel Know-how und Engagement wahrgenommen wird.

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema ”Öffentliche Grünflächen: Zuständigkeiten und Ziele“:

  • 1. Wer ist für die Pflege des öffentlichen Grüns zuständig?

    Für das öffentliche Stadtgrün sind überwiegend die Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ) der einzelnen Bezirke zuständig. So sind sie für die Pflege der Parks und Grünanlagen, der Spielplätze, der Straßenbäume, des Straßenbegleitgrüns sowie der landeseigenen Friedhöfe verantwortlich. Auch kümmern sie sich (ab einer bestimmten Flächengröße) um das Rahmengrün in Kleingartenanlagen sowie um die Grünflächen an Schulen, auf Sportplätzen und an einzelnen weiteren öffentlichen Einrichtungen.

    Neben den Fachbereichen Grün in den SGÄ sind auch noch weitere Institutionen mit der Pflege von Park- und Grünanlagen in Berlin betraut. Beispielsweise die landeseigene Grün Berlin GmbH, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Zoologische Garten Berlin sowie der Tierpark Berlin. Eine Auflistung dieser Institutionen finden Sie hier.

    Maßnahmen, die der Bezirk konkret umsetzt, lassen sich am Beispiel der eigenen Produktion und Verwendung heimischer Wildstauden erkennen: Charlottenburg‑Wilmersdorf produziert seit 2021 als erste Kommune in Deutschland heimische Wildstauden in torffreier Erde und pflanzt diese in öffentlichen Grünflächen, Parks und Straßenbegleitgrün ein. Die Pflanzen werden zudem an Initiativen, Kitas und Schulen abgegeben, um die Biodiversität weiter zu fördern. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke sind jedoch nicht für die Pflege der Berliner Wälder zuständig, da diese verwaltungstechnisch zu den Berliner Forsten gehören. Wer sich hierüber informieren möchte, kann dies direkt auf der Website der Berliner Forsten tun.

  • 2. Wer ist für die Beseitigung von Müll in Grünanlagen zuständig?

    Die Berliner Parks und Grünanlagen locken täglich zehntausende Menschen an, vor allem im Sommer. Doch, was eigentlich eine schöne Sache ist, hat auch eine Kehrseite – im wahrsten Sinne des Wortes. Denn je größer die Besucherströme, desto höher sind leider auch die Müllmengen, die sie hinterlassen. Dabei ist das Verschmutzen der öffentlichen Grünanlagen gemäß Grünanlagengesetz eine Ordnungswidrigkeit.

    Wer kennt dies nicht: Die Gehwege sind gepflastert mit Kronkorken und Zigarettenstummeln, auf den Bänken stapeln sich Pizzakartons, auf den Wiesen zeugen zurückgelassene Einweg-Grills und Bierflaschen von vergangenen Feiern, in den Gebüschen liegen To-Go-Becher und weggeworfene Plastiktüten flattern im Wind. Das ist mehr als nur ein unschöner Anblick, sondern stellt auch für die Umwelt eine echte Belastung dar.

    In den meisten Parkanlagen kümmern sich die Straßen- und Grünflächenämter der einzelnen Bezirke darum, dass Mülleimer regelmäßig entleert und wild herumliegender Unrat beseitigt wird. Den Aufwand dafür bestreiten sie aus ihren Etats für die Grünflächenpflege. Die Müllentsorgung zerrt dabei mächtig am Budget, schließlich kostet die Reinigung und Abfallentsorgung jedes Jahr mehrere Millionen Euro. Viel Geld, welches auch für schönere Dinge ausgegeben werden könnte – beispielsweise für das Pflanzen von Bäumen, die Anlage und Pflege von Blumenbeeten oder für den Erhalt und die Wartung von Spiel- und Sportgeräten.

    Daher ist hier jede und jeder Einzelne gefragt, seinen Part zu übernehmen! Müll gehört selbstverständlich in die dafür vorgesehenen Behälter. Noch besser ist es allerdings, ihn einfach wieder mitzunehmen und zuhause zu entsorgen. Wer so handelt, verschönert das Ambiente, schützt die Umwelt und erweitert damit auch den Spielraum, den die öffentliche Hand für die Pflege unserer Grünanlagen hat.

    Für die bedarfsgerechte Reinigung einiger Parks, Grünanlagen und Spielplätze von besonderer Bedeutung für die Stadtsauberkeit sind nicht die Straßen- und Grünflächenämter, sondern die Berliner Stadtreinigung (BSR) zuständig. Aktuell werden von der BSR 79 Parks und sonstige Grünanlagen sowie mehrere Schwerpunktbereiche in 17 Berliner Forstrevieren gereinigt, inklusive der darin befindlichen Spielplätze (Stand März 2024). Hierzu gehören beispielsweise der Görlitzer Park, der Park am Weißen See, der Lietzenseepark, der Volkspark am Weinberg sowie Teile des Treptower Parks. Welche Anlagen dies im Einzelnen sind, können Sie hier nachlesen.

    Ein besonders großes Ärgernis stellen illegal entsorgter Sperrmüll, Elektroschrott oder Bauschutt dar. Denn diese Sachen verschandeln nicht nur den Kiez, sondern können auch gefährlich für Mensch und Umwelt werden, wenn zum Beispiel Schadstoffe aus alten Elektrogeräten austreten. Wer im Wald oder in einem Park solchen illegal entsorgten Schrott entdeckt, der kann dies schnell und unkompliziert über das Portal ”Ordnungsamt-Online” melden. Über dieses System wird dann direkt die BSR verständigt, die sich um die Abholung und Entsorgung kümmert.

    Übrigens: Das illegale Ablagern von Müll ist kein Bagatelldelikt: Es drohen hohe Bußgelder oder andere Strafen!

  • 3. Wer ist für die Beseitigung von Müll auf Straßen und Gehwegen zuständig?

    Die Aufgaben der ordnungsmäßigen Reinigung im öffentlichen Straßenland, die dem Land Berlin obliegen, werden von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) hoheitlich durchgeführt. Zur ordnungsmäßigen Reinigung gehört auch die Müllbeseitigung auf Straßen und Gehwegen. Eine gewaltige Aufgabe, schließlich werden jedes Jahr rund 1,44 Millionen Kilometer Straßen und Gehwege gesäubert – das entspricht einer Strecke, die ungefähr 35 Erdumrundungen gleichkommt.

    Die Reinigungsintervalle richten sich nach der Straßenreinigungsklasse. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Website der BSR.

  • 4. Wer ist für die Beseitigung von Laub in Grünanlagen zuständig?

    In geschützten Grünanlagen sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der einzelnen Berliner Bezirke für das Laubsammeln zuständig. Doch dabei ist es gar nicht das Ziel, alle Flächen im Herbst „besenrein” zu hinterlassen. Ganz im Gegenteil: Zum Schutz der Umwelt und Förderung der Biodiversität ist es oftmals sinnvoller, das bunte Laub vor Ort zu lassen, denn es hält die Wurzeln warm, versorgt bei der Zersetzung den Boden mit Nährstoffen und bietet für viele Tiere eine warme Stube zum Überwintern.

    In bestimmten Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, herabfallende Blätter zu entfernen. Etwa wenn Rasenflächen neu angesät wurden oder wenn die Laubeinträge von umliegenden Bäumen so hoch sind, dass der darunterliegende Rasen ansonsten zu faulen beginnen könnte. Auch aus besonderen gestalterischen Gründen und vor allem zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf Wegen kann das Entfernen von Laub erforderlich sein. Zudem gilt es, zu hohe Laubeinträge in Gewässer zu verhindern.

  • 5. Wer ist für die Beseitigung von Laub auf Straßen und Gehwegen zuständig?

    Wenn im Herbst das rot, orange und gelb leuchtende Blätterdach der rund 433.000 Berliner Straßenbäume zu Boden fällt, dann haben die Mitarbeitenden der Berliner Stadtreinigung (BSR) viel zu tun, denn sie sind für die Laubbeseitigung auf öffentlichen Straßen und Gehwegen zuständig. Eine Ausnahme bilden nur die sogenannten C-Straßen, bei denen die Laubbeseitigung den Anliegern obliegt.

    Pro Herbstsaison sammelt die BSR rund 36.000 Tonnen Laub ein – das entspricht dem Gewicht von über 6.000 afrikanischen Elefanten. Das gesammelte Laub wird anschließend in Brandenburg zu Komposterde verarbeitet.

  • 6. Wer ist für die Beseitigung von Eis und Schnee in Grünanlagen zuständig?

    Wenn klirrende Kälte und Schneefall Berlin in eine Winterlandschaft verwandeln, ist in den Parkanlagen daher besondere Vorsicht geboten. Denn die öffentliche Hand hat gemäß § 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes nicht die Pflicht, in Grün- und Erholungsanlagen Schnee und Eis zu beseitigen oder zu streuen. Die Benutzung der Wege erfolgt auf eigene Gefahr! Das Land Berlin übernimmt keine Haftung bei Unfällen und etwaigen Schäden, die infolge von vereisten oder schneebedeckten Flächen entstehen können.
    In besonderen Einzelfällen wird jedoch Schnee und Eis auch auf befestigten Flächen in Grünanlagen beseitigt, z.B. auf Wegen mit sogenannter verkehrsersetzender Funktion, die dann in der Regel auch beleuchtet werden.

  • 7. Wer ist für die Beseitigung von Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen zuständig?

    Die Berliner Stadtreinigung (BSR) übernimmt den Winterdienst auf Fahrbahnen, Fußgängerüberwegen und Radstreifen (so werden die für Fahrräder vorgesehenen Verkehrsanlagen genannt, die sich auf der Straße befinden und mit einem durchgezogenen Strich von der Fahrbahn abgetrennt sind). Hinzu kommen Bus- bzw. Tram-Haltestellen sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen.

    Auf Gehwegen sind jedoch die Anlieger (Grundstückseigentümer) für den Winterdienst verantwortlich. Diese müssen vor ihren Grundstücken Eis und Schnee beseitigen und bei Glätte abstumpfende Streumittel (Sand oder Splitt) streuen. Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die geahndet werden können.

  • 8. Wer sind die Parkläuferinnen und Parkläufer, die in manchen Berliner Grünanlagen im Einsatz sind, und was sind ihre Aufgaben?

    Öffentliche Parks und Grünanlagen gehören zum festen Bestandteil der Freizeitgestaltung vieler Menschen mit teilweise sehr unterschiedlichen Interessenlagen. Das Nebeneinander von zum Beispiel Ruhebedürfnis, Sport, Grillen, Hundefreilauf und Musik hören verläuft nicht immer reibungslos. Dazu kommen in einigen Parkanlagen noch unerwünschtes Verhalten wie Drogenhandel und -konsum oder das Campieren von Obdachlosen, was zunehmend zur Verschärfung von Konflikten führt.

    Aus diesem Grund sind seit 2019 in verschiedenen Berliner Grünanlagen zu festgelegten Zeiten Parkläuferinnen und Parkläufer im Einsatz. Erkennbar sind sie meist an ihrer auffälligen Arbeitskleidung mit der Aufschrift „Parkmanager“, „ Parkläufer“ oder „ Parkdienst“.
    Ihr Ziel: die gegenseitige Rücksichtnahme, die Wertschätzung für das Stadtgrün und das soziale Miteinander verschiedener Nutzergruppen in den Parks zu stärken.

    Parkläuferinnen und Parkläufer greifen bei Konflikten schlichtend ein, weisen auf Fehlverhalten hin und setzen verschiedene Aktionen im Berliner Stadtgrün um. Dabei treten sie nicht als „ Kontrolleur*innen“ auf, sondern als bürgernahe Ansprechpersonen auf Augenhöhe. Da sie zudem über direkte Kontakte zu Ordnungsbehörden und zu sozialen Trägern (zum Beispiel aus der Sucht- und Obdachlosenhilfe) verfügen, sind sie in der Lage, Menschen in Problemsituationen zielgenau an entsprechende Hilfsangebote zu vermitteln oder, falls erforderlich, Sicherheits- und Ordnungsbehörden hinzuziehen.

  • 9. Welche Bedeutung haben Grünflächen für die Stadt und für die Menschen, die in ihr leben?

    Für uns Menschen sind Grünflächen in erster Linie Orte der Erholung, des Ausgleichs und der Freizeitgestaltung.
    Wir nutzen sie zum Ausruhen und Entspannen, zum Sonnen und Sport treiben, für Begegnungen mit Freunden und Spaziergänge mit unseren Vierbeinern, zum Entdecken der Natur und für vieles mehr. Damit tragen Grünflächen enorm zur Steigerung unserer Wohn- und Lebensqualität bei und haben einen großen Anteil daran, dass Berlin eine so lebenswerte Stadt ist.

    Grünflächen haben aber auch eine elementare Bedeutung für die Umwelt und das Stadtklima. So bieten sie Lebensraum für viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten und fördern so den Artenschutz und die biologische Vielfalt. Da grüne Pflanzen Kohlendioxid (CO₂) und Feinstaub binden sowie Sauerstoff an die Umgebung abgeben, verbessern Grünflächen die Luftqualität. Freiflächen bilden darüber hinaus Frischluftkorridore und befördern den Luftaustausch. Stadtgrün schafft Kaltluftgebiete, senkt durch Verdunstungskühle die Temperatur und spendet wertvollen Schatten. Pflanzen tragen so insbesondere im Sommer zur Abkühlung der aufgeheizten Stadt bei. Auf bepflanzten Flächen kann das Regenwasser in den Boden versickern, wodurch die Kanalisation entlastet und die Neubildung von Grundwasser gefördert wird. Darüber hinaus helfen Grünflächen, Lärm abzuschwächen. Durch all diese Eigenschaften wirken sich Grünflächen positiv auf das Stadtklima sowie die Gesundheit und das Wohlbefinden von uns Menschen aus.

    Die Mitarbeitenden der Berliner Straßen- und Grünflächenämter sind sich der enormen Bedeutung, die das Stadtgrün für die Natur und für unser aller Lebensqualität hat, bewusst. Es zu pflegen und zu schützen ist ihnen daher eine Herzensangelegenheit.

  • 10. Welche Ziele werden mit der Grünflächenpflege verfolgt?

    So bunt und facettenreich wie unser Stadtgrün es ist, so vielfältig sind auch die Ziele, die die Grünflächenämter mit ihren Pflegemaßnahmen verfolgen. Zunächst gilt es natürlich, die Flächen als Räume für Spiel, Sport, Erholung und Entspannung zu erhalten, zu stärken und zu gestalten sowie das gartenkünstlerische Erbe zu bewahren. Dabei sind wir uns der enormen Bedeutung dieser Flächen für die Lebensqualität der Menschen in unserer Stadt bewusst.

    Bei allen Maßnahmen, die wir durchführen, hat die Verkehrssicherheit oberste Priorität. Damit eine Gefährdung von Menschen etwa durch herabstürzende Äste oder nicht mehr standfeste Bäume bestmöglich ausgeschlossen werden kann, sind ständige Kontrollen und teils aufwändige Pflegemaßnahmen unerlässlich.

    Vielen unterschiedlichen Tieren und Pflanzen Lebensraum zu gewähren, ist ein weiterer zentraler Anspruch an die Grünflächenpflege. Denn so leistet urbanes Grün einen wich-tigen Beitrag zum Artenschutz und zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
    Dabei gilt: Je größer und zusammenhängender eine Grünfläche ist, desto höher ist ihr ökologischer Wert. Deshalb besteht ein Anliegen darin, Grünflächen bestmöglich zu vernetzen (Stärkung des Biotopverbunds).

    Darüber hinaus ist urbanes Grün für ein gutes Stadtklima sowie die Luftqualität unerlässlich, denn es mildert durch Verdunstung und Schattenwurf die Hitze, bindet Feinstaub und reduziert klimaschädliches CO₂ in der Luft. Zudem federt es die Folgen von Starkregen ab und dämpft den Lärm. Die Pflegemaßnahmen zielen darauf ab, das Stadtgrün bei diesen vielfältigen Aufgaben – die angesichts des zunehmenden Klimawandels stark an Bedeutung gewinnen – tatkräftig zu unterstützen.

  • 11. Was ist die „Charta für das Berliner Stadtgrün“?

    Berlin als wachsende Stadt stellt das öffentliche Grün vor große Herausforderungen. Daher hat der Berliner Senat die „Charta für das Berliner Stadtgrün“ in 2020 beschlossen. Sie formuliert die Ziele, Aufgaben und Maßnahmen, die notwendig sind, um das Stadtgrün auch in einem wachsenden Berlin zu schützen, zu stärken und weiterzuentwickeln.
    Zusammen mit der Charta wurde ein Handlungsprogramm für das Berliner Stadtgrün verabschiedet. Es enthält konkrete Projekte, Maßnahmen und Instrumente, um den in der Charta formulierten Herausforderungen zu begegnen und die gesteckten Ziele zu erreichen.

    Die ”Charta Stadtgrün: Eine Selbstverpflichtung des Landes Berlin” sowie das ”Handlungsprogramm Berliner Stadtgrün 2030“ können auf der Internetseite der Senatsverwal-tung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt heruntergeladen werden.

  • 12. Warum scheinen einige Grünflächen und Parkanlagen gepflegter als andere?

    Bei der Pflege des öffentlichen Grüns müssen neben der Funktionalität der Anlagen für die Besucherinnen und Besucher (Stichwort: Spiel, Sport, Erholung) und ökologischen Aspekten (Stichwort: Stadtklima, Wasserhaushalt, Lebensraum für Tiere und Pflanzen) auch finanzielle Faktoren (Stichwort: knappe Kassen) berücksichtigt werden.

    Zur Pflege des Stadtgrüns erhalten die Bezirke ein Budget über den sogenannten Globalhaushalt zugewiesen, aus dem die für die Pflege zuständigen Straßen- und Grünflächenämter Sach- und Personalmittel erhalten. Die Ermittlung und Zuweisung des Bud-gets hierfür erfolgt auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) durch die Senatsverwaltung für Finanzen.

    Die erbrachten Leistungen im Rahmen der Grünflächenpflege werden von den Ämtern einzelnen Produkten/Kostenträgern zugeordnet und erfasst. Bei den öffentlichen Grünanlagen werden aktuell drei Pflegekategorien unterschieden, in denen definiert ist, welche Qualitätsstandards mit welchem Unterhaltungsaufwand zu leisten und damit Ausdruck einer unterschiedlichen Pflegeintensität sind:

    • Die Pflegekategorie 1 umfasst repräsentative Grünanlagen mit großer Bedeutung für Ortsansässige wie Gäste. Grünanlagen dieser Kategorie sind meist sehr pflegeintensiv.
    • In die Pflegekategorie 2 fallen funktional gestaltete Grünanlagen zur Naherholung sowie Nutzung für Spiel und Sport. Die Vegetation dieser Grünanlagen ist pflegeleicht und robust.
    • Bei Anlagen der Pflegekategorie 3 handelt es sich um einfache und überwiegend extensiv gestaltete Grünanlagen mit Erholungsfunktion, jedoch ohne besondere Aufenthaltsqualität.

    Der Pflegeaufwand, der in den einzelnen Grünanlagen erbracht wird, richtet sich nach der Zuordnung der Grünfläche in die jeweilige Pflegekategorie.