Bebauungsplan IX-1

für das Gelände zwischen
der Cicero, Seesener u. Nestorstr. betreffend die Aufhebung des westl. Teiles der Mansfelder Str. zwischen Cicero- und Nestorstraße
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplans werden durch Festsetzungen des Bebauungsplans IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) und des Bebauungsplans IX-117 teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan IX-1

    Plangröße 480 × 600 mm

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Bebauungsplan IX-1 Begründung

    PDF-Dokument (672.9 kB)

Planergänzungsbestimmungen

Planergänzung:
Das Planungsgebiet wird als Gewerbegebiet festgesetzt. Zulässig gewerbliche Anlagen, die beim Betrieb keine erheblichen Nachteile, Belästigungen oder Gefahren für die Umgebung herbeizuführen geeignet sind nebst den betriebsnotwendigen Wohnungen. Als Maß der Nutzung wird eine größte Baumasse von 6,5 m³ je qm Grundstücksfläche festgesetzt. Die festgesetzten Straßen- und Baugrenzen entsprechen den Straßen- und Baufluchtlinien des Preußischen Fluchtliniengesetzes vom 02.07.1875.

Erläuterung:
Mangels festgesetzter Richtlinien für die zeichnerische Darstellung der neuen Rechtsverhältnisse sind die Bezeichnungen Straßen- und Baufluchtlinie durch Straßen- und Baugrenze ersetzt worden.
Die gerissene Linie – - – - – - – - – - – bezeichnet die Grenze des Geltungsbereiches.