Bebauungsplan VII-22

für die Grundstücke
Meinekestraße 18-24, Lietzenburger Straße 1-2 und Joachimstaler Straße 14-21
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt. Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen. Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung Bebauungsplan VII-B vom 08.12.1986 beachten. Teilweise durch den Bebauungsplan VII-22-1 und Bebauungsplan VII-22-2 ersetzt.

  • Bebauungsplan VII-22

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.9 MB)

  • Bebauungsplan VII-22 Begründung

    PDF-Dokument (304.4 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Als Maß der baulichen Nutzung wird eine größte Baumasse von 8 m³ je m² Grundstücksfläche festgesetzt.
  2. Die Einteilung des Straßenraumes und Anordnung der Wageneinstellplätze sowie die Zu- und Ausfahrten des Parkplatzes sind nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.