Bebauungsplan VII-162

für die Grundstücke
Krumme Straße 6a-13, Zillestraße 46/64 Richard-Wagner-Straße 14/46 sowie Otto-Suhr-Alle 95 (teilweise)
im Bezirk Charlottenburg

Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

Der Bebauungsplan VII-162 ist teilweise geändert durch den Bebauungsplan VII-162-1.

  • BebauungVII-162

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-162 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nach der Verordnung vom 4. Juli 1972 (GVBl. S. 1261) förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet.
  2. Die Bebauungstiefe beträgt für die Baugrundstücke für den Gemeinbedarf mit der Geschoßflächenzahl 1,2 60,0 m, gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann bis zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegenstehen.
  3. Die Höhenlage der baulichen Anlage auf der festgesetzten Fläche für Garagen- und Stellplatzgebäude bestimmt sich daraus, daß eine Gebäudehöhe von 48,5 m über NN nicht überschritten werden darf.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Die Sichtflächen sind von sichtbehindernden baulichen Anlagen und Bepflanzungen freizuhalten.
  6. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.

Koordinaten der Bogenhauptpunkte

p(tablesummary). Koordinaten der Bogenhauptpunkte

Punkt Nr. Y X
Ch 17
  • 78 542,46
10 774,14
Ch 12
  • 78 551,18
10 815,34
Ch 94
  • 78 556,35
10 834,04