Bebauungsplan VII-191

für das Gelände zwischen
Akazienallee, Eschenallee, Ulmenallee und Kirschenallee
mit Ausnahme des Grundstücks
Akazienallee 40/42, Kirschenallee 4/6 und Nußbaumallee 37/39
im Bezirk Charlottenburg

Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-191

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.1 MB)

  • Bebauungsplan VII-191 Begründung

    PDF-Dokument (255.6 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Das Sondergebiet dient medizinischen Einrichtungen der Freien Universität. Bauliche Anlagen, die mit dieser Zweckbestimmung in Einklang stehen, sind im Rahmen der festgesetzten Maße der baulichen Nutzung zulässig. Von den Anlagen im Sondergebiet dürfen keine Belästigungen oder Störungen ausgehen, die für die Umgebung unzumutbar sind.
  2. Die Bebauungstiefe beträgt im Sondergebiet 80,0 m, gerechnet von der Baugrenze an.
  3. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche A B C D E F G H A darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
    Im Bereich der als überbaubar festgesetzten Fläche sind bauliche Anlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn Belange der zuständigen Unternehmensträger nicht entgegenstehen.
  4. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. l des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.