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des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf und des Landes Berlin

Berlin spart Energie

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Immobilien- und Standortgemeinschaft

BID Ku'damm-Tauentzien

Gebietsabgrenzung

Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft gemäß Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz – BIG

Mit dem Berliner Immobilien–und Standortgemeinschaften–Gesetz (BIG) wurde im November 2014 die Rechtsgrundlage für Zusammenschlüsse von Grundstückseigentümer_innen in Geschäftsstraßen geschaffen, die die Aufwertung und Stabilisierung ihres Standortes zum Ziel haben.
Diese Immobilien– und Standortgemeinschaften (ISG) können innerhalb eines eigenverantwortlich festgelegten räumlichen Bereichs kooperativ Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung initiieren. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch alle Grundstückseigentümer_innen im entsprechenden Gebiet.
In der City-West wurde daraufhin von einer Initiative lokaler Akteure die Einrichtung eines „Business Improvement District“ für den Bereich des Kurfürstendamms und der Tauentzienstraße beantragt (BID Ku’damm-Tauentzien).
Hierbei handelt es sich um ein bezirksübergreifendes BID–Gebiet, das sich auf die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg erstreckt. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der obenstehender Übersichtskarte.

Gemäß § 6 Abs.8 BIG wurde das von der ISG vorgeschlagene Konzept nebst Anlagen (insbesondere Maßnahmen- und Finanzierungskonzept, Angabe von Mittelwert und voraussichtlicher Höhe des Hebesatzes, Bericht über den Erörterungstermin, Liste der betroffenen Grundstücke, öffentlich-rechtlicher Vertrag und städtebaulicher Vertrag)zwischen dem 21. April und dem 24. Mai 2017 im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf öffentlich ausgelegt.

Im Anschluss daran schloss das Land Berlin, vertreten durch die beiden involvierten Bezirksämter, mit der „BID Ku’damm-Tauentzien GmbH“ als Aufgabenträger im Juni 2017 einen öffentlich rechtlichen Vertrag über die Umsetzung von Maßnahmen in der Immobilien– und Standortgemeinschaft BID Ku’damm–Tauentzien mit dem Ziel, „den öffentlichen Raum aufzuwerten, die Standortqualität zu verbessern und die nationale wie auch internationale Außenwahrnehmung zu stärken“(VO über die ISGBID Ku’damm–Tauentzien“ vom 15. Mai 2018).

Als federführendes Bezirksamt hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die Aufgabe, die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Aufgabenträgers, insbesondere die Umsetzung des Maßnahmen–und Finanzierungskonzepts zu überwachen und zu prüfen (§5 örV BID Ku’damm-Tauentzien).

Dafür muss der Aufgabenträger dem Bezirksamt für das jeweilige nächste Wirtschaftsjahr einen aktualisierten Wirtschaftsplan (bis spätestens zum 31. Oktober des Jahres) vorlegen und diesen unter einer allgemein zugänglichen Internetadresse bekannt machen (§7 örV BID Ku’damm-Tauentzien):

Wirschaftsplan 2019/2020

Weiterhin stellt der Aufgabenträger seine Tätigkeiten jährlich bis spätestens zwei Monate nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres in einem Rechenschaftsbericht dar und legt diesen den beteiligten Bezirksämtern zur Einsichtnahme vor.
Nach der Prüfung durch das federführende Bezirksamt wird er zusammen mit dem Ergebnis der Prüfung allgemein zugänglich im Internet veröffentlicht (§13 örV BID Ku’damm-Tauentzien):

Rechenschaftsbericht 2018/2019

Rechenschaftsbericht 2019/2020