Der Bereich Parkraumkontrolle ist nur für den ruhenden Verkehr zuständig.
Er übernimmt die Kontrollen der Parkscheine, Vignetten und Ausnahmegenehmigungen innerhalb der Parkzonen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
Die Aufgaben der Dienstkräfte sind auf die Maßnahmen zum Feststellen und Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren (Anzeigenfertigung) beschränkt. Ausschließlich bei Verstößen gegen die Vorschriften des ruhenden Verkehrs in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten fertigen sie Kennzeichenanzeigen im Zusammenhang mit der Parkscheinpflicht, Vignetten und Ausnahmegenehmigungen sowie weiterer Verstöße (z. B. Parken ohne Feinstaubplakette, auf Behindertenparkplätzen, in Ladezonen, in 2. Reihe).
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden als Ordnungswidrigkeit angezeigt und an die Bußgeldstelle der Polizei weitergeleitet. Bei Fragen zu einem Verwarnungsgeld (Knöllchen) wegen eines Parkverstoßes oder anderen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wenden Sie sich bitte immer direkt an die Bußgeldstelle der Berliner Polizei
Parkschein ziehen und ins Auto legen
Wer sein Fahrzeug in einer Parkzone abstellt, muss einen Parkschein am Parkscheinautomaten ziehen. Die Automaten akzeptieren Münzen und meist auch EC-Karten. Die Bezahlung per Handy ist in vielen Fällen ebenfalls möglich. Dafür ist jedoch eine vorherige Anmeldung erforderlich, je nach Anbieter können hierbei zusätzliche Gebühren anfallen. Das gezogene Ticket muss von außen gut sichtbar im Auto platziert werden.
Verhalten bei defektem Parkscheinautomat
Bei einem defekten Parkscheinautomaten darf das Fahrzeug mit einer gut sichtbar ausgelegten Parkscheibe abgestellt werden, sofern kein anderer funktionsfähiger Parkscheinautomat in angemessener Entfernung steht. Dabei ist auf die Parkscheibe die folgende halbe Stunde der Ankunftszeit einzustellen.
Aber Achtung: natürlich kontrollieren die Kolleg:innen der PRK auch das!