14.6.1938 Verordnung zur Kennzeichnung jüdischer Geschäfte

Unmittelbar nach dem Erlass der Dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. Juni 1938 wurden die jüdischen Geschäfte gekennzeichnet. Der amerikanische Botschafter in Berlin, Hugh R. Wilson, telegrafierte am 22. Juni 1938 an Außenminister Cordell Hull: “Vom Spätnachmittag des Samstag (18.6.1938) an konnte man gewöhnlich aus zwei oder drei Männern bestehende Gruppen von Zivilisten beobachten, die an die Schaufenster jüdischer Geschäfte das Wort ‘Jude’ in großen roten Buchstaben, den Davidstern und Karikaturen von Juden malten. Auf dem Kurfürstendamm und der Tauentzienstraße … wurde den Malenden die Arbeit dadurch erleichtert, dass am Vortag jüdische Geschäftsinhaber angewiesen worden waren, ihre Namen in weißen Buchstaben am Laden anzubringen.” (aus: Es brennt! Antijüdischer Terror im November 1938, Berlin 2008, S.121)
Durch diese Aktion waren die jüdischen Geschäfte für die Zerstörer in der Pogromnacht des 9. November 1938 gut zu finden.