Das Landgericht ist eine Institution der Zivilgerichtsbarkeit. In erster Instanz ist es zuständig für nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten und solche ab einem bestimmten Streitwert, in zweiter Instanz hinsichtlich möglicher Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessen und in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs im Jahre 1871 entstanden in Berlin drei Landgerichte: Das Landgericht I war für den Stadtkreis Berlin zuständig und wurde 1905 in dem neu gebauten Gebäudekomplex an der heutigen Littenstraße in Berlin Mitte untergebracht. Das Landgericht II in einem Gebäude an der Möckernstraße in Kreuzberg war für die stadtnahen Kreise südlich von Berlin zuständig. Schließlich wurde 1899 die Errichtung eines Landgerichts III beschlossen, das für die nördlich gelegenen stadtnahen Kreise von Nauen über Bernau bis Straußberg zuständig wurde. Dazu gehörten damals die selbständigen Gemeinden Charlottenburg, Wedding, Spandau, Lichtenberg, Pankow und Weißensee.
Im Juli 1933 wurden die drei Landgerichte zu einem Landgericht Berlin verschmolzen und in Mitte untergebracht. Hier wurden bis zum Ende des ZweitenWeltkriegs das Arbeitsgericht und danach ein Teil des Bezirksamtes Charlottenburg und ein Postamt untergebracht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Landgericht im Westteil Berlins zunächst in mehreren Zehlendorfer Villen untergebracht. Es war mit amerikanischer Unterstützung gebildet worden als Gegengewicht zu dem von der sowjetischen Besatzungsmacht im Ostteil Berlins eingerichteten Bezirksgericht. Die Zuständigkeit des Landgerichts wurde schnell auf alle Westsektoren Berlins ausgedehnt, und Ende 1950 bezog es dieses Gebäude des ehemaligen Landgerichts III, wo es bis heute seinen Sitz hat. Nach dem Fall der Mauer hat das Landgericht die Zahl seiner Dienststellen auf drei erweitert. Sämtliche Berufungs- und Beschwerdekammern sind 1993 in das Justizgebäude an der Littenstraße in Mitte umgezogen. Die Gerichtsverwaltung und die erstinstanzlichen Zivilkammern sind hier in Charlottenburg geblieben.
Am 4.11.1968 fand rund um das Landgericht die sogenannte “Schlacht am Tegeler Weg” statt, eine militante Konfrontation zwischen linken Demonstranten und der Polizei. Anlass war das Berufsverbot für den damaligen APO-Anwalt Horst Mahler. Das Datum gilt als wichtiger historischer Wendepunkt in der Entwcklung der außerparlamentarischen Opposition der 68er Bewegung hin zur gewaltsamen Auseinandersetzung.