Drucksache - 0823/4
1. Mündliche Anfrage Susanne Klose CDU-Fraktion Gutachten: Oeynhausen
Ich frage das Bezirksamt:
Liegt dem Bezirksamt das vom Senat in Auftrag gegebene Gutachten bezüglich der Kleingartenkolonie Oeynhausen vor und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt daraus?
Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Schulte.
2. Mündliche Anfrage Dr. Christiane Timper SPD-Fraktion Bücher zur Bezirksgeschichte verschwunden
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Frau BzStR König.
3. Mündliche Anfrage Susan Drews Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Flaschenrecycling bequem am Haus vor dem Aus?
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Frau BzStR Jantzen.
4. Mündliche Anfrage Arne Herz CDU-Fraktion Teure Schlaglöcher für den Bezirk?
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Schulte.
5. Mündliche Anfrage Evelyn Andres SPD-Fraktion Betreuungsgeld
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Frau BzStR Jantzen.
6. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Treffen Rechtsgesinnter in der "Filmbühne am Steinplatz"
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Herrn BzBm Naumann.
7. Mündliche Anfrage Albrecht Förschler CDU-Fraktion "Unterhaltsgefährdung"
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Förschler,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: Zu 1.:
Eine Tarifbeschäftigte ist aus der Unterhaltsvorschussstelle im Juni 2013 mit einem Stellenanteil von 75% der regelmäßigen Arbeitszeit ausgeschieden.
Die Akten dieser Mitarbeiterin wurden auf die verbliebenen elf Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aufgeteilt, deren Stellenanteile aufgrund von Teilzeitbeschäftigung in 2013 rd. 9,12 Vollzeitstellen entsprachen.
Durch die besonderen Umstände des Ausscheidens der Mitarbeiterin wird die Sichtung und Bearbeitung der von ihr bearbeiteten Vorgänge noch einige Zeit in Anspruch nehmen und führt daher zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung. Die laufenden Unterhaltsvorschusszahlungen an die Berechtigten sind aber gesichert.
Die Nachbesetzung der freigewordenen Stellenanteile ist für das laufende Kalenderjahr 2014 geplant.
Zu 2.:
Gegenwärtig ist eine vollzeitbeschäftigte Sachbearbeiterin seit dem 06.01.2014 krankgeschrieben.
Darüber, wie viele Anträge pro Jahr erledigt werden, wird keine Statistik geführt. Im Jahr 2013 gingen 571 Neuanträge ein. Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung kann nicht angegeben werden, weil diese vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist, z. B. davon, wie zügig erforderliche Unterlagen sowohl von den Antragstellern wie auch von den Unterhaltspflichtigen eingereicht werden. Sobald alle entscheidungserheblichen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Bewilligung im Allgemeinen umgehend.
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen Bezirksstadträtin
8. Mündliche Anfrage Christel Dittner SPD-Fraktion Und es ward Licht..
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Fr. Dittner,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: Zu 1.:
Dem Umwelt- und Naturschutzamt liegen bisher 13 Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern aus der Seesenheimer, der Scharzbacher und der Straße Am Storckwinkel vor. Diese beschweren sich über als störend ("grell", "blendend" u. ä.) empfundene Beleuchtung (Leuchtreklame an den Seitenflächen von Bauhaus und Parkplatzbeleuchtung) an den "Tagesrandstunden", ca. 06.00 - 08.00 Uhr und 15.00 -21.00 Uhr. Die erste Beschwerde ging am 26.12.2013 bei Umwelt und Naturschutzamt ein.
Zu 2.:
Aufgrund der Beschwerden hat das Umweltamt die Geschäftsführung des Bauhaus am 27.12.2013 anschrieben, den rechtlichen Hintergrund erläutert und auf die einzuhaltenden Immissionswerte (Richtwerte der "Lichtleitlinie") hingewiesen. Das von der Geschäftsführung beauftragte Planungsbüro gab daraufhin an, dass in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Grundstücksverwaltung und dem Bezirksamt auch Umfang und Gestaltung des Werbekonzeptes festgelegt und die Programmierung der Werbeanlage und damit auch der Leuchtstärke noch nicht abgeschlossen sei. Einen Termin dafür konnte die Firma noch nicht benennen. Gegenüber der Firma Baushaus wurde richtiggestellt, dass im städtebaulichen Vertrag lediglich die Leistung der LED-Leuchtmittel beschrieben wird, jedoch nicht die Lux-Werte (Beleuchtungsstärke) und ein Zeitraum für die entsprechende Programmierung von mehreren Wochen nicht tolerabel ist. Sollte bis Ende nächster Woche noch kein Termin für eine Programmierung genannt werden, wird das Umwelt- und Naturschutzamt eine Messung vornehmen und bei Überschreitung des Tageswertes die Einhaltung der Richtwerte gegenüber der Geschäftsleitung von Bauhaus anordnen.
Mit freundlichen Grüßen Jantzen Bezirksstadträtin
9. Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schulessen
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Fr. Dr. Vandrey,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: Zu 1.:
In Charlottenburg-Wilmersdorf wurden in sieben Fällen Zuschläge abweichend von den Voten der Schulen erteilt, und zwar aus folgenden Gründen:
Um die vergaberechtskonforme sensorische Qualitätsbewertung sicherzustellen, wurden die Gerichte parallel zu den schulischen Testverkostungs-Jurys auch von der jeweiligen bezirklichen "Ersatzjury" nach den gleichen Bewertungskriterien, die für die Testverkoster gelten, auf ihre sensorische Qualität getestet.
Das Votum der Ersatzjury ersetzt das der Testverkostungs-Jury z.B. wenn der Testverkostungsbogen nicht korrekt oder nicht vollständig ausgefüllt wurde oder wenn der Eindruck entsteht, dass sachfremde Erwägungen bei der Bewertung berücksichtigt wurden. Dieser Eindruck entsteht, wenn die Bewertung eines Gerichts eines Caterers durch die schulischen Testverkoster und der Bewertung der Ersatzjury stark auseinanderfallen. Da bei früheren Vergabeverfahren nicht nachvollziehbare Auffälligkeiten zu verzeichnen waren, wurde nach Maßgabe der Musterausschreibung hier Vorsorge wie folgt getroffen:
Bei Punktabweichungen von mindestens 7,5 Punkten bei der Bewertung von mindestens zwei der vier zu bewertenden sensorischen Qualitätskriterien betreffend ein Gericht eines Caterers ersetzt das Votum der Ersatzjury das Votum der schulischen Testverkostungs-Jury für das Angebot des betreffenden Caterers.
Weiterhin gab es die Situation, dass nach erfolgter Testverkostung die Schulkonferenz das Votum ihrer Testverkostungs-Jury zur sensorischen Qualitätsbewertung nicht formal bestätigt hat, sondern inhaltlich abwich. Auch in diesem Fall trat für die vergaberechtliche Bewertung anstelle des Votums der betreffenden Schule das Votum der Ersatz-Jury des Bezirksamtes.
Zu 2.:
Die Fa. Sodexo bewarb sich in Charlottenburg-Wilmersdorf auf 15 der insgesamt 19 ausgeschriebenen Lose. Für 3 Lose (Schulen) erhielt die Fa. Sodexo den Zuschlag, da dessen Angebot im Rahmen der Bewertung der vier Zuschlagskriterien - sensorische Qualitätsbewertung der Testessens, schulisches Umsetzungskonzept des Caterers, Warmhaltezeiten und Bio-Anteil- die meisten Punkte erhalten hat.
Mit freundlichen Grüßen Jantzen Bezirksstadträtin
10. Mündliche Anfrage Dr. Volker Heise Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grundstück Kolonie Oeynhausen-Nord
Ich frage das Bezirksamt:
Ist bekannt, ob beim Verkauf des Grundstücks der Kleingartenanlage von Oeynhausen-Nord als Teilenteignung gekennzeichnete Rechtspositionen vom verkaufenden Eigentümer als Rechtsanwartschaften auf den Käufer übergegangen sind?
Die Mündliche Anfrage wurde von Herrn Dr. Heise zurückgezogen!
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