Drucksache - 0750/4
1. Einwohnerfrage Bärbel Baltes Elektronische Eingangsbestätigung
Vor der Berliner Wahl im Sept. 2011 hat Herr Bezirksstadtrat Klaus-Dieter Gröhler als Bezirksbürgermeisterkandidat eine Postkarte folgenden Inhaltes verteilen lassen: + Was stört Sie in Charlottenburg-Wilmersdorf? + Worum soll ich mich als Bürgermeister kümmern? + Was möchten Sie gern verändert sehen? + Schreiben Sie es mir, damit ich es für Sie anpacken kann.
Ich habe Herrn Gröhler u.a. geschrieben, dass es mich stört, wenn der Eingang meiner gesendeten Emails nicht bestätigt wird, obwohl mein elektronisches Gerät darum bittet. Lediglich das Bürgermeisterbüro pflegt das zu tun, die Parteienbüros und manchmal das Tiefbauamt. Nicht einmal das BVV-Büro bestätigt mir den Eingang meiner Bürgerfrage. Ich bekomme aber auch keine schriftlichen Eingangsbestätigungen, die mir nach der GGO zustehen. Außerdem wäre dieser Bestätigungsknopfdruck doch Kosten sparend (bei schriftl. Bestätigung kostet das eine Briefmarke) und bürgerfreundlich. Nach Auskunft des Bezirksamtes war Herr Gröhler damals für diesen Fachbereich zuständig - falls die Information stimmt. Leider hat Herr Gröhler zu meiner Bitte keine Stellung bezogen, auch nicht, nachdem ich im April 2013 nochmals darauf hingewiesen habe.
Sehr geehrte Frau Baltes,
Das Verhältnis zwischen Einwohnerschaft und Bezirksverordnetenversammlung ist nicht durch die Regelungen der von Ihnen angeführten "GGO" strukturiert. Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung hat jedoch § 33 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I) vom 18. Oktober 2011 zu beachten. Danach soll in Verfahren, in denen zu übersehen ist, dass die abschließende Bearbeitung länger als zwei Wochen dauern wird, unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit einem Hinweis die voraussichtliche Dauer des Verfahrens und die Gründe für die Verzögerung erteilt werden.
Bei (auch von Ihnen gestellten) Einwohnerfragen kann diese Voraussetzung jedoch regelmäßig nicht erfüllt sein, da § 47 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung die Abgabefrist mit vier Tagen vor der jeweiligen Sitzung festlegt und der "Posteingang" mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts als erledigt anzusehen ist. Zudem werden die Einwohnerfragen in der jeweiligen Drucksache im Internet veröffentlicht, was deren Eingang erfordert. Einer weiteren Bestätigung bedarf es insoweit nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Sehr geehrte Frau Baltes,
eingangs ist festzustellen, dass es sich bei der "Postkartenaktion" von Herrn Gröhler um eine Aktion im Rahmen des Bundestagswahlkampfes der CDU handelte. Herr Gröhler ist durch seine Wahl in den Deutschen Bundestag nicht mehr Mitglied des Bezirksamtes. Zu parteipolitischen Aktionen äußert sich das Bezirksamt nicht.
Mit Schreiben vom 17.10.2013 durch die Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf ist Ihnen bereits mitgeteilt worden, dass nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung gemäß § 33 Abs. 1, Allgemeiner Teil, (GGO I) bei Verfahren, in denen zu übersehen ist, dass die abschließende Bearbeitung länger als zwei Wochen dauert, unverzüglich eine Eingangsbestätigung erfolgen soll. Diese soll Angaben zu den Gründen der Verzögerung beinhalten und die voraussichtlich Dauer des Verfahrens. Die GGO I ist Grundlage für alle Verwaltungsmitarbeiter/innen und wird auch beachtet. Sollte es in einem Einzelfall nicht der Fall sein, bitte ich dies zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann Bezirksbürgermeister
2. Einwohnerfrage Hildegard Teschner Einwohnerbeteiligung
Es gäbe sicherlich viele Möglichkeiten, die Ausgestaltung der direktdemokratischen Instrumente zu verbessern, wie es die BVV in ihrem Monatsthema Oktober 2013 formuliert. dazu: Derzeit ist es nahezu unmöglich, Rednerinnen und Redner von der Besuchertribüne aus akustisch zu verstehen, dafür ist die Anlage zu schlecht. Eine bessere Lautsprecherübertragung ist notwendig und/oder eine Videoübertragung in den Vorraum.
Ein Grund, warum die Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen lieber schriftlich beantwortet bekommen liegt darin begründet, dass die Bürgerfragestunde zeitlich vorgeschaltet ist, was für Berufstätige zeitlich oft gar nicht zu schaffen ist. Zum anderen wurden mündliche gestellte Fragen in der Vergangenheit z. T. recht unpräzise beantwortet, bei schriftlicher Antwort gibt man sich wahrscheinlich mehr Mühe.
Das aktive Einbringen von Anliegen der Bürgerschaft macht nur Sinn, wenn die angesprochenen Probleme auch zur weiteren Mitwirkung über die reine Fragestunde hinaus führen. (z.B. erweitertes Rederecht, auch in Ausschüssen, die Unterstützung von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren)
Sehr geehrte Frau Teschner, zu Ihrer Einwohnerfrage teile ich Folgendes mit:
Zu 1. Nach gewissen Anfangsschwierigkeiten am neuen Standort der BVV ist die Übertragungsanlage zumindest seit zwei Sitzungen ohne Beanstandungen. Ich teile Ihre Bewertung nicht, dass akustische Probleme die aktive Beteiligung der bezirklichen Einwohnerschaft erschweren.
Zu 2. Bei der Gestaltung der Tagesordnung hat sich die BVV bewusst entschieden, mit der Einwohnerfragestunde zu beginnen, weil
Zu 3. Rederecht für Einwohner/innen in den Ausschüssen besteht, wenn unter den Mitgliedern Widerspruch ausbleibt bzw. soweit sich die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse mehrheitlich für das Rederecht aussprechen. In der Praxis waren bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Konflikte mit einem Rederecht von Nichtmitgliedern zu verzeichnen.
Die Bewertung von vorliegenden Einwohneranträgen oder Bürgerbegehren unterliegt den einzelnen politischen Kräften in der BVV. Ihre Frage entzieht sich deshalb einer allgemeinen Beantwortung.
3. Einwohnerfrage Frank Sommer Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Sommer,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:
Zu 1.
Die Rechtsauffassung bestand, bis sie aufgrund der gutachterlichen Bewertungen der Erschließung aus 2009 bzw. 2011 revidiert wurde. Aufgrund der abweichenden Lage der festgesetzten Straßenbegrenzungslinie, der Grundstücksgrenze und dem Ausbaustand der Forckenbeckstraße ist aus Sicht der damals zu Rate gezogenen Gutachter die maßgebliche tatsächliche Erschließung nicht gegeben.
Zu 2. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vertritt in dem zitierten Schreiben in der Tat die Ansicht, dass die öffentlich-rechtliche Erschließung gegeben sei. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2013 habe ich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, diese Einschätzung zu überprüfen und formuliert: "Sollte Ihre Verwaltung aber bei der genannten Rechtsansicht bleiben, so wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir mitteilen würden, dass die Aussage dann auch bezüglich der finanziellen Risiken für das Land Berlin im weiteren Verfahren belastbar bleibt."
Zu 3. Ich habe weder erklärt, schriftlich remonstriert zu haben, noch dass das Gelände erschlossen ist. Vielmehr habe ich erklärt, dass ich um die Überprüfung der Rechtsposition bitten werde. Das ist passiert. Eine Beantwortung des Schreibens vom 2. Oktober 2013 ist durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt noch nicht erfolgt. Und ich habe in der Vergangenheit auch von dieser Stelle erklärt, dass für das Gelände aus meiner Sicht ein zumutbares Erschließungsangebot vorliegt. Somit ist das Gelände also nicht erschlossen.
Zu 4. Das Schreiben vom 8. Dezember 2012 stellte Ihre Rechtsauffassung ausführlich dar und wurde von uns als Informationsschreiben gewertet, zumal das Thema ja in allen Facetten in den bezirklichen Gremien dargestellt wurde. Daher erfolgte auch keine Beantwortung. Das Schreiben vom 27. August 2013 wurde am 9. September 2013 beantwortet, das Schreiben vom 31. August 2013 erreichte mich aufgrund einer falschen Adressierung erst im September und wurde dann am 21. Oktober 2013 beantwortet, da zwei Gespräche mit Ihnen verabredet waren, deren Ergebnisse ich in der Beantwortung berücksichtigt habe.
Zu 5. Der Zurückweisungsbescheid zum Bauvorbescheidsverfahren wurde im Juli 2012 erlassen und der Widerspruch fristgerecht im August 2012 eingelegt. Die rechtliche Würdigung der letzten Frage ist Teil der Widerspruchsbearbeitung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
4. Einwohnerfrage Michael Roeder Gedenktafelkommission
Sehr geehrter Herr Roeder, zu Ihrer Einwohneranfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zu 1. und 2. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen wurden bisher teilweise nicht erörtert.
In der laufenden Wahlperiode erfolgte eine organisatorische Zuordnung zum Ausschuss für Weiterbildung und Kultur; die Aufgaben werden mit Unterstützung des Büros der Bezirksverordnetenversammlung wahrgenommen (Drucksache 0184/4).
Die Kommission arbeitet ehrenamtlich. Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Als ständige Mitglieder werden berufen:
- fünf Mitglieder der BVV, die auf Vorschlag der Fraktionen und fraktionslosen Bezirksverordneten benannt werden;
- zwei Personen, die jeweils von den beiden Heimatvereinen im Bezirk benannt werden;
- zwei Personen der Verwaltung.
Darüber hinaus werden entsprechende stellvertretende Mitglieder benannt. Die Kommission sollte paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Die Personen werden der Bezirksverordnetenvorsteherin namentlich bezeichnet.
Die Gedenktafelkommission ist ermächtigt, anlassbezogen weitere sachkundige und/oder interessierte Bürgerinnen und Bürger (z. B. Denkmalpflege, Jüdische Gemeinde, Hochschulen) hinzu zuziehen.
Ob eine wie von Ihnen erwünschte Öffnung der Gedenktafelkommission erfolgt, wird zwischen den politischen Kräften zu diskutieren sein.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre zuletzt eingebrachte Initiative, einem Jugendlichen zu gedenken, der als "Deserteur" am Ende des Zweiten Weltkriegs von Nazis ermordet wurde, zum Beginn einer grundsätzlichen, den einzelnen Fall übersteigenden Debatte über dieses Kapitel in unserem Bezirk geworden ist. Daran werden Sie zu gegebener Zeit beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
5. Einwohnerfrage Günter Knüppel Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Knüppel,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Knüppel teile ich Folgendes mit:
Zu 1. Das Schreiben ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Was dort unter "informell bestätigt" zu verstehen ist, kann von hier nicht gedeutet werden, da der Begriff sowohl informierend als auch formlos meinen kann, aber auch durch den Begriff "Informeller Mitarbeiter" belastet ist. Vielmehr steht zu vermuten, dass im Rahmen der üblichen Erörterung juristischer Positionen zwischen den Parteien seitens des Rechtsanwaltes möglicherweise Rückschlüsse gezogen und auf andere Verfahren übertragen wurden.
Zu 2. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde mit Schreiben vom 29. August 2013 über den Beschluss informiert und um Stellungnahme gebeten, diese liegt noch nicht vor. Der StEP Wohnen wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Dialog mit den wesentlichen wohnungswirtschaftlichen Akteuren erarbeitet. Er soll noch in diesem Jahr vom Senat zur Kenntnis genommen und danach in den Rat der Bürgermeister gegeben werden. Erst nach Abschluss der Beratungen auf der bezirklichen Ebene wird eine Beschlussfassung durch den Senat erfolgen. Welcher Zeitraum den Bezirken für diese Beratung zur Verfügung gestellt wird, ist noch nicht bekannt.
Zu 3. und 4. Nach den dem Bezirksamt vorliegenden Planungen ist eine Erschließung über Kissinger Straße und Reichenhaller Straße nicht geplant. Das vorliegende Erschließungsangebot fußt auf einer Anbindung des Baugrundstücks an die Forckenbeckstraße.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
6. Einwohnerfrage Martina Kelz Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Kelz,
zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:
Zu 1. bis 4. Diese Sachverhalte sind im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu klären und können daher nicht von hier beantwortet oder bewertet werden. Die Akten wurden vollständig abgegeben. Interessant ist zudem, dass die Fragestellung in Teilfrage 3 ohne sehr genaue Aktenkenntnis auch der aktuellen Unterlagen nicht möglich gewesen ist. Da aber die Fragestellerin keine Akteneinsicht hierzu genommen hat, bleibt die Frage, wie diese Informationen Frau Kelz erreicht haben. Das Bezirksamt wird dieser Fragestellung nachgehen, da ein Bruch der Vertraulichkeit von anderen, die Akteneinsicht genommen haben, nicht ausgeschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
7. Einwohnerfrage Michael Kujawski "SILO" Gebäude, Straße Am Spreebord
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Kujawski,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Kujawski teile ich Folgendes mit:
Zu 1. Mit einer Nutzung des Kalksteinmehllagers durch die Bildgießerei wäre, auf Grundlage des vorliegenden Nutzungskonzeptes, eine Qualifizierung und Steigerung der Attraktivität des Uferwanderweges durch die Etablierung von Ausstellungsflächen im öffentlichen Raum sowie eine ergänzende gastronomische Einrichtung verbunden. Die Nachnutzung des in seiner baulichen Substanz gut erhaltenen Bauwerkes von 1989 wäre im Sinne der Nachhaltigkeit ebenfalls positiv zu betrachten.
Zu 2. Die Erstellung einer Gesamtkonzeption für das Areal ist zwar denkbar, Voraussetzungen für vom bisherigen Planungsrecht abweichende Planungsinhalte liegen jedoch nicht vor.
Zu 3. Die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes setzt in der Regel ein mit den Grundstückseigentümern abgestimmtes Vorgehen voraus. Grundsätzlich ist die Übernahmen von Planungskosten durch die Grundstückseigentümer möglich.
Zu 4.
Zu 5. Die Bildgießerei nutzt seit 2009 das Silo, die Vertragsbedingungen können nur von den Vertragsparteien veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
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