Drucksache - 1920/3
Die BVV beschließt die Ablehnung.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, - die Knobelsdorffstr. zwischen Sophie-Charlotten-Str. und Schlossstr. als Fahrradstraße auszuweisen, - die Einfahrt aus der Sophie-Charlotten-Str. in den Horstweg durch Z 267 StVO zu unterbinden und - die Kreuzungsbereiche des Horstweges auf die Einrichtung von Gehwegvorstreckungen bzw. Anlage von Sperrflächen hin zu überprüfen. Der BVV ist bis zum 28.02.2011 zu berichten.
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