Bezirksstadtrat fordert Beteiligung der Bezirke bei Baumfällungen durch Landes- oder Bundeseinrichtungen

Pressemitteilung vom 05.08.2026

Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger fordert eine gesetzlich verbindliche Beteiligung der Bezirke bei Baumfällungen, die Landes- oder Bundesinstitutionen im Rahmen von Bau- und Genehmigungsvorhaben planen. Anlass sind die geplanten Fällungen von 34 Bäumen durch die Stiftung preußischer Schlösser und Gärten für den Neubau des Besucherzentrums westlich des Ehrenhofvorplatzes am Schloss Charlottenburg. Der Bezirk sieht sich bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen mit umfangreichen Fällplanungen von landes- oder bundeseigenen Gesellschaften konfrontiert, ohne diese beeinflussen zu können.

Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger:
„Mit diesem Vorhaben wird nun zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen eine Baumfällung in erheblichem Umfang von landes- oder bundeseigenen Gesellschaften am Bezirk vorbei geplant. Der Vorgang macht erneut eine gesetzliche Regelungslücke deutlich. Gesellschaften die einem eigenen Bau- beziehungsweise Planungsrecht unterliegen oder die von den Behörden nach spezialrechtlichen Genehmigungsverfahren bearbeitet werden, weigern sich, die Berliner Rechtslage zum Baumschutz umzusetzen. Die Regelungen der Baumschutzverordnung Berlin oder des Berliner Klimaanpassungsgesetzes werden im Abwägungsprozess schlichtweg ignoriert. Die Folgen trägt dann der Bezirk, der nicht nur mit weiteren fehlenden Abkühlungsflächen umgehen muss, sondern auch erhebliche politische Diskussionen mit den Anwohnenden aushalten muss. Darüber hinaus müssen die quantitativen Anforderungen des Berliner Klimaanpassungsgesetzes und auch der EU-Wiederherstellungsverordnung eingehalten werden. Danach darf sich die Überschirmung von Flächen durch Baumkronen gegenüber dem Stand von 2025 nicht verringern. Am Ende muss der Bezirk für den Ausgleich sorgen.

Es ist ein politischer Skandal, dass sich ausgerechnet öffentliche Institutionen jedes Schlupfloch suchen, um die Rechtslage zur Klimaanpassung und zum Baumschutz auszuhebeln. Dass die Stiftung preußischer Kulturbesitz sich die Baumaßnahmen und Fällungen selbst genehmigen kann und dies von den Aufsichtsgremien unter Beteiligung von Berlin und Brandenburg nicht gestoppt wird, zeigt, wie wenig die Notwendigkeit der Klimaanpassung trotz dieses Hitzesommers bisher in den Köpfen der Verwaltungen angekommen ist. Es braucht dringend eine gesetzliche Regelung, die die Einbeziehung der für den Baumschutz zuständigen Bezirke auch bei Genehmigungsvorhaben sichert, die von anderen Landes- oder Bundesinstitutionen durchgeführt werden.“

Im Auftrag
Räsch