Milieuschutz im Gebiet „Klausenerplatz“ wird fortgeführt

Klausenerkiez, Neue Christstraße, Wohnstraße

Pressemitteilung vom 06.05.2025

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf lässt die Soziale Erhaltungsverordnung (Milieuschutz) für das Gebiet „Klausenerplatz“ fortbestehen. Grundlage ist eine Haushaltsbefragung des Stadtentwicklungsamts vom Herbst 2024. Sie sollte klären, ob weiterhin die rechtlichen Voraussetzungen für den Schutz der sozialen Zusammensetzung des Viertels bestehen. Die nun vorliegenden Ergebnisse bestätigen den Bestand der Voraussetzungen für den Milieuschutz.

Die Untersuchung zeigt, dass das soziale Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz“ nach wie vor eine gemischte Bewohnerschaft mit unterschiedlichen Haushaltsgrößen, Altersgruppen und sozialen Lagen aufweist. Viele der Befragten leben schon lange im Gebiet und sind dort fest verwurzelt. Andererseits sind in den vergangenen Jahren neue Bewohnerinnen und Bewohner an den Klausenerplatz gezogen, die in der Regel jünger sind und über mehr Einkommen verfügen. Sie könnten höhere Mieten bezahlen. Dadurch kann die Gefahr der Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte steigen. Das Gutachterbüro empfiehlt daher, den „Klausenerplatz“ als soziales Erhaltungsgebiet zu bewahren, um die Zusammensetzung der Bewohnerstruktur zu schützen.

Der Fortbestand der sozialen Erhaltungsverordnung und der damit verbundene Genehmigungsvorbehalt für bauliche Maßnahmen an den Gebäuden in dem Gebiet sowie für Umnutzungen und Abrisse schafft die rechtliche Grundlage für das Bezirksamt, die gut 12.900 Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes auch weiterhin zu schützen.

Der Ergebnisbericht ist auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht. Dort gibt es auch weiterführende Informationen zu allen Belangen des Milieuschutzes.

Im Auftrag
Blümlein