Fristen unrealistisch: Bezirk kritisiert Senatsbildungsverwaltung

Pressemitteilung vom 02.06.2021

Mit Schreiben vom 28. Mai 2021 hat die Senatsverwaltung für Bildung die Bezirke gebeten, Unterlagen für den Abruf von Mitteln aus dem Bundesprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung einzureichen.

Dazu sagen Schulstadträtin Heike Schmitt-Schmelz und Stadtentwicklungsstadtrat Oliver Schruoffeneger:

bq. Endlich hatten unsere Mitarbeiter*innen wieder einem einen Grund herzhaft zu lachen: Die Vorhaben müssen gemäß der Senatsbildungsverwaltung bis zum 30. Juni begonnen sein, also knapp fünf Wochen nach Erhalt des Schreibens. Wenn alle grundstücksbezogenen Voraussetzungen erfüllt sein sollten, heißt das, dass innerhalb von vier Wochen Planungen fertiggestellt werden, Baugenehmigungen erteilt werden, Ausschreibungen – natürlich unter Beachtung des Vergaberechts und der darin enthaltenen Fristen- erstellt, Submission und Vergaben durchgeführt werden und dann müssen die Firmen auch gleich am nächsten Tag anfangen zu bauen. Jeder weiß, dass allein die Fristen des Vergaberechts mehr als diese vier Wochen erfordern. Aber das Programm hat seinen Zweck erfüllt. Die Pressemeldung der Bundesministerin war rechtzeitig zum Sommerwahlvorwahlkampf in allen Zeitungen, ein paar Bildchen gab es auch noch und im Herbst kann sie dann kurz vor den Wahlen noch mal auf die ganzen Kommunen und Länder schimpfen, die die Mittel ja leider nicht abgerufen haben, obwohl sich der Bund ja so bemüht hat. An den Berliner Bezirken liegt es jedenfalls nicht, wenn auch dieses Programm mal wieder mehr Schall und Rauch als Fortschritt bringt.

Im Auftrag
Brühl