Bezirksamt informiert über den Entwurf des bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes

Soll auch weiterentwickelt werden: die Fußgänger Zone Wilmersdorfer Straße

Soll auch weiterentwickelt werden: die Fußgänger Zone Wilmersdorfer Straße

Pressemitteilung vom 06.11.2020

Das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept liegt nach der Einarbeitung der Ergebnisse mehrerer Beteiligungs- und Abstimmungsrunden mit den Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und den Vertreter*innen der bezirklichen Geschäftsstraßen- und Standortgemeinschaften nun als Entwurf vor. In der Zeit vom 9. November bis einschließlich 8. Dezember 2020 kann er öffentlich im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Fachbereich Stadtplanung, (Dienstgebäude Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Raum 5122, 5. Stock, Telefon: 9029-15138 oder 9029-15137) eingesehen werden.

Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Charlottenburg-Wilmersdorf beauftragte Ende des Jahres 2019 das Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung (mit Spath+Nagel, Büro für Städtebau und Stadtforschung) mit der Erstellung eines Gutachtens als Grundlage für ein bezirkliches Zentren- und Einzelhandelskonzept.

Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger:

bq. Ziel dieses Konzeptes ist es, die unterschiedlichen Zentren im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf entsprechend den gesamtstädtischen Zielen und den lokalen Anforderungen städtebaulich und funktional weiterzuentwickeln und zu stärken sowie die bestehenden Nahversorgungsstrukturen im Hinblick auf eine nachhaltig funktionierende Versorgungsstruktur der Bevölkerung im Bezirk zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Grundversorgung. Das Zentren- und Einzelhandelskonzept bildet eine wichtige Grundlage für stadtplanerische Bewertungen von Ansiedlungs-, Änderungs- und Erweiterungsplanungen von Einzelhandelseinrichtungen und trägt somit auch zur Rechtsicherheit der Bauleitplanung und zur Investitionssicherheit für den Einzelhandel und die Immobilienwirtschaft bei.

Darüber hinaus wurde auch untersucht, in welchem Umfang und in welcher Qualität Nachverdichtungspotenziale an Nahversorgungsstandorten zu lokalisieren sind, um so zum Beispiel die Möglichkeit zusätzlicher Standorte für den dringend benötigten Wohnungsbau aufzeigen zu können.

Wegen der aktuellen räumlichen Zugangseinschränkungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie wird um eine persönliche Anmeldung über den oben angegebenen Telefonnummern oder der E-Mail- Adresse des Stadtplanungsamtes gebeten.

Der Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 2020 ist ab dem Auslegungszeitraum auch in Internet abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise abgegeben werden. Diese werden in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander einbezogen. Nicht fristgerecht abgegebene Anregungen und Hinweise können unberücksichtigt bleiben.

Im Anschluss an die Information der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Herstellung des Einvernehmens mit der für die Stadtentwicklungsplanung zuständigen Senatsverwaltung soll das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept durch das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung sowohl als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinn des § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB als auch als fachlicher Teilplan zur Bereichsentwicklungsplanung (AV-BEP Nummer I.3) beschlossen werden.

Im Auftrag
Held