TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 1.1 |
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Lärmbelästigung von Seiten der Party Location Bürgerstraße 60 |
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0872/XX |
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Ö 1.2 |
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Genehmigung von Milieuschutzgebieten |
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0873/XX |
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Ö 1.3 |
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Verkauf unseres Hauses an Immobilienspekulant / Fragen zur Abwendungsvereinbarung |
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0874/XX |
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Ö 2 |
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Dringlichkeiten |
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Ö 3 |
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Geschäftliches |
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Ö 4 |
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Der Bürgermeister hat das Wort |
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Ö 5 |
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Entschließungen |
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Ö 5.1 |
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Neukölln oder Chemnitz - Neonazis und Rassisten entschieden entgegentreten! |
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0857/XX |
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Ö 5.2 |
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Keine Gewalt im Bezirksverordnetensaal ! |
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0875/XX |
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Ö 5.3 |
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MUF-Standort in der Kiefholzstraße |
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0882/XX |
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Ö 6 |
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Vorlagen zur Kenntnisnahme |
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Ö 6.1 |
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Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierte im Jugendhilfeausschuss |
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0880/XX |
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Ö 7 |
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Vorlagen zur Wahl |
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Ö 7.1 |
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Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Gesundheitsausschuss |
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0848/XX |
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Ö 7.2 |
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Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur |
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0849/XX |
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Ö 7.3 |
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Wahl eines Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss |
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0881/XX |
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Ö 8 |
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Vorlagen zur Beschlussfassung |
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Ö 8.1 |
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Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss |
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0845/XX |
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Ö 8.2 |
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Bebauungsplan XIV-155b
(„Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“) |
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0846/XX |
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Ö 8.3 |
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Ferienzeiten der BVV Neukölln von Berlin zum Jahreswechsel 2018/2019 und im Jahr 2019 |
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0847/XX |
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Ö 9 |
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Mündliche Anfragen |
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Ö 9.1 |
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Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität |
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0894/XX |
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Ö 9.2 |
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Neuköllner Schulen |
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0887/XX |
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Ö 9.3 |
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Obdach-/wohnungslose Kinder in besonders schwieriger Lage |
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0901/XX |
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Ö 9.4 |
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Einstellung der Ermittlungen nach rechter Anschlagsserie in Neukölln |
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0897/XX |
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Ö 9.5 |
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MUF Lise-Meitner-Schule |
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0903/XX |
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Ö 9.6 |
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Bebauung von Grünflächen in Neukölln zwischen Wohnhäusern |
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0890/XX |
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Ö 9.7 |
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Kindswohlgefährdung |
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0895/XX |
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Ö 9.8 |
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Einflussnahme Jobcenter Mischverwaltung |
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0888/XX |
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Ö 9.9 |
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Bezahlung der Beschäftigten im Bezirksamt |
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0896/XX |
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Ö 9.10 |
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Probleme Ederstraße 18 |
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0899/XX |
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Ö 9.11 |
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Entmietung Wipperstr. 5 |
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0898/XX |
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Ö 9.12 |
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Kündigung Syndikat |
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0900/XX |
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Ö 9.13 |
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Wachschutz an Schulen |
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0904/XX |
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Ö 9.14 |
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Licht ist aus! |
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0891/XX |
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Ö 9.15 |
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Kleingartenentwicklungsplan ( KEP ) |
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0905/XX |
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Ö 9.16 |
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Hotel in der Neuköllner Straße 284, 12357 Berlin |
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0892/XX |
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Ö 9.17 |
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Personenpotential Clanfamilien |
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0906/XX |
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Ö 9.18 |
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Massenschlägerei unter Migranten vor dem Rathaus Neukölln |
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0893/XX |
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Ö 9.19 |
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Ursachen der Säuglingssterblichkeit |
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0902/XX |
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Ö 9.20 |
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Zahlen zum Anti-AfD-Fest "Neukölln Open" |
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0889/XX |
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Ö 10 |
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Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 10.1 |
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Langzeitarbeitslosigkeit und „soziales Grundeinkommen“ in Neukölln |
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0754/XX |
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Ö 10.2 |
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Ausschilderung Baustelle Karl-Marx-Straße |
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0715/XX |
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Ö 10.3 |
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Sitzbänke am Weigandufer aufstellen |
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0717/XX |
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Ö 10.4 |
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Im digitalen Zeitalter ankommen und die BVV im Livestream umsetzen |
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0742/XX |
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Ö 10.5 |
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Vor weiteren modularen Unterkünften für Migranten das Asylrecht durchsetzen |
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0741/XX |
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Ö 10.6 |
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Menschen mit Behinderungen im RBB-Rundfunkrat beteiligen
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0747/XX |
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Ö 10.7 |
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Einrichtung weiterer Sonderschulen |
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0733/XX |
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Ö 10.8 |
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Maroder Bordstein |
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0740/XX |
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Ö 10.9 |
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Rettet die Baumscheibe |
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0739/XX |
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Ö 10.10 |
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Buslinie M 41 verlängern |
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0732/XX |
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Ö 10.11 |
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Schilder da, aber niemand kann sie sehen |
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0738/XX |
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Ö 10.12 |
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Preisgestaltung bei den Berliner Bäderbetrieben |
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0731/XX |
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Ö 10.13 |
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Verkehrsschild mit Graffiti |
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0737/XX |
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Ö 10.14 |
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Zentrale Erfassung und Veröffentlichung aller Tage der offenen Türen an den Neuköllner Schulen |
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0730/XX |
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Ö 10.15 |
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Keine öffentlichen Stellflächen für Zirkusse mit bestimmten wildlebenden Arten |
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0729/XX |
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Ö 10.16 |
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Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer |
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0728/XX |
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Ö 10.17 |
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Einführung eines Männersportförderpreises in Neukölln |
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0727/XX |
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Ö 10.18 |
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Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes |
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0726/XX |
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Ö 10.19 |
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Baumschulware am Campus Rütli retten |
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0673/XX |
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Ö 10.20 |
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Fortschreibung des Neuköllner Integrationspapiers von 2009 |
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1167/XIX |
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Ö 10.21 |
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Ausbildungsaufgaben gerecht verteilen und Stundenbelastung senken |
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0650/XX |
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Ö 10.22 |
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Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen |
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0654/XX |
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Ö 10.23 |
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Dauerprojekt Späthbrücke |
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0813/XX |
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Ö 10.24 |
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Unzumutbare Bearbeitungszeiten beim Unterhaltsvorschuss? |
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0814/XX |
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Ö 10.25 |
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Abgetauchte Migranten |
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0816/XX |
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Ö 10.26 |
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Bürgersteige |
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0817/XX |
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Ö 10.27 |
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Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten |
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0812/XX |
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Ö 10.28 |
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30 km/h in der Kanalstraße ab Arabisweg bis Neudecker Weg |
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0132/XX |
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Ö 10.29 |
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Fußgängerüberweg vor Kita Momo |
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1422/XIX |
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Ö 10.30 |
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Nachtruhe sichern |
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1479/XIX |
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Ö 10.31 |
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Ehrung für Harry Wollenschläger und Hans Purwin |
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1642/XIX |
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Ö 10.32 |
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Fußgängerampelzeit Werbellinstraße/ Ecke Morusstraße |
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0050/XX |
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Ö 10.33 |
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Behindertengerechter Übergang |
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0259/XX |
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Ö 10.34 |
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Öffentlich-rechtliche Informationssender für Meinungsvielfalt statt privatem Nachrichtensender im Bezirk |
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0266/XX |
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Ö 10.35 |
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Recyclinghof |
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0324/XX |
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Ö 10.36 |
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Müll-Haie in der Gradestraße |
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0333/XX |
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Ö 10.37 |
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Leichte Sprache als gut sichtbares Zusatzangebot |
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0344/XX |
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Ö 10.38 |
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Landesmittel für Drogenkonsumraum in Neukölln nutzen |
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0428/XX |
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Ö 10.39 |
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Glas-Iglus Böhmische Str. 55-56 aufstellen |
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0471/XX |
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Ö 11 |
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Beschlussempfehlungen |
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Ö 11.1 |
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Bezirkliche Grundstücke für soziale Nutzung erhalten |
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0508/XX |
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Ö 11.2 |
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Ausweisautomaten – Bürgerämter entlasten! |
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0662/XX |
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Ö 11.3 |
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Schlichtungsstelle Jobcenter Neukölln einrichten |
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0651/XX |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, einvernehmlich mit dem Jobcenter Neukölln zu prüfen, ob auf ehrenamtlicher, sachkundiger Basis eine Schlichtungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden kann, die einen Konflikt mit dem Jobcenter Neukölln haben. Die Schlichtungsstelle soll beide Seiten anhören und eine Empfehlung abgeben. Ein Jahr nach Einrichtung der Schlichtungsstelle sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit evaluiert werden. Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, könnten die Aufgaben der Schlichtungsstelle vor Ort entsprechend gestaltet werden. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese als unabhängige, weisungsungebundene Schlichtungsstelle und AnsprechpartnerIn mit dem Ziel fungiert, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden. Begründung: Die Hartz-Gesetze sind komplex und kompliziert. Regelmäßig kommt es zu Widersprüchen und Klagen, die oftmals erfolgreich sind. Für die Gerichte und Jobcenter bedeutet dies ebenso wie für die Betroffenen, die zusätzlich unter der Unsicherheit leiden müssen, enormen Arbeitsaufwand und Kosten. Für alle Beteiligten wäre es sinnvoll, wenn unterschiedliche Auffassungen bspw. zur Frage der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit im Vorfeld einvernehmlich geklärt werden können. Die Schlichtungsstelle soll neben dieser schlichtenden Funktion zudem Fragen bspw. zu Weiterbildung oder Fortbildungsunterstützung beantworten und Anregungen, Kritik und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern entgegennehmen und bearbeiten. -Zwischenbericht- Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 50. Sitzung der XX. Wahlperiode am 23.09.2020 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird gebeten, einvernehmlich mit dem Jobcenter Neukölln zu prüfen, ob auf ehrenamtlicher, sachkundiger Basis eine Schlichtungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden kann, die einen Konflikt mit dem Jobcenter Neukölln haben. Die Schlichtungsstelle soll beide Seiten anhören und eine Empfehlung abgeben. Ein Jahr nach Einrichtung der Schlichtungsstelle sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit evaluiert werden. Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, könnten die Aufgaben der Schlichtungsstelle vor Ort entsprechend gestaltet werden. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese als unabhängige, weisungsungebundene Schlichtungsstelle und AnsprechpartnerIn mit dem Ziel fungiert, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden. Zur Vorgeschichte verweise ich auf die Drucksachen 1303/XX sowie der Vorlage zur Wahl Drs. 2405/XX. Zwar wurde die Schlichtungsstelle formal eingerichtet und durch technische Ausstattung und erste Abstimmungen mit der Geschäftsführung des Jobcenters Neukölln grundlegende Vorbereitungen der Arbeitsfähigkeit geschaffen. Aufgrund der Auswirkungen der weiterhin anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie sowie darüber hinaus bislang ungeklärter und für die Umsetzung kritischen Fragen des Datenschutzes, der Erreichbarkeit sowie der konkreten Aufgabendefinition und –abgrenzung war eine tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit bisher nicht möglich. Mit der Einholung und Einordnung einer Stellungnahme des Rechtsamtes, der Neufassung des Entwurfs der Arbeitsgrundlage zur Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Bezirksamt und Schlichtungsstelle sowie der Beratung über datenschutzrechtliche Fragen, die insbesondere für die datenschutzkonforme Kommunikation über besonders schützenswerte Datenkategorien zwischen Jobcenter und Schlichtungsstelle erforderlich ist, sowie der konkreten Vorbereitung von Maßnahmen zur Information der Adressaten der Schlichtungsstelle und der grundsätzlich Übereinkunft zur Tätigkeit auch unter pandemischen Bedingungen sind zwischenzeitlich wesentliche Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme der Schlichtungsstelle – wenn auch nicht vollständig abschließend – geschaffen. Eine Arbeitsaufnahme war spätestens zu Beginn des vierten Quartals 2022 realistisch absehbar. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur von der derzeitigen Bundesregierung geplanten Einführung des sogenannten „Bürgergeldes“ ist im neuen § 15b SGB II die Einrichtung eines Schlichtungsverfahrens vorgesehen. Zwar ist nicht absehbar, ob und in welcher Form eine solche vorläufige Planung letztlich Gesetzeskraft erlangt. Jedoch ist eine Beschlussfassung laut Äußerungen der derzeitigen Bundesregierung noch in diesem Kalenderjahr beabsichtigt. Das geänderte SGB II soll dann bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Nach vorläufiger Einschätzung des Bezirksamtes, des Jobcenters sowie der ebenfalls als kommunaler Vertreter in der Trägerversammlung des Jobcenters Neukölln vertretenen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ergeben sich aus dem Referentenentwurf erhebliche Fragen zur Umsetzung des Schlichtungsverfahrens, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend oder jedenfalls mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit zutreffend beantwortet werden können. Nach Einschätzung des Bezirksamtes ist eine auf Ehrenamt beruhende Umsetzung für den Fall ausgeschlossen, dass – wie im Referentenentwurf formuliert – die Anrufung des Schlichtungsverfahrens einen individuellen Rechtsanspruch von Leistungsberechtigten nach dem SGB II darstellt. Um diese Rechte umfänglich und schon rein quantitativ umzusetzen, ist demnach eine hauptamtliche Stelle erforderlich, wovon wohl auch der Referentenentwurf auszugehen scheint. Zudem wird von der zuständigen Senatsverwaltung eine berlinweit einheitliche Lösung angestrebt. Daher wird eine tatsächliche Umsetzung der Arbeitsaufnahme der Schlichtungsstelle zum aktuellen Zeitpunkt noch zurückgestellt. Inwiefern die bereits erfolgten Vorarbeiten im Rahmen der berlinweiten Beratungen und der Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens – so es denn gesetzlich verbindlich vorgesehen sein wird – in der Trägerversammlung Berücksichtigung finden können, wird laufend geprüft. Das Bezirksamt wird der BVV weiter berichten. Berlin-Neukölln, 06. September 2022 Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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30.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 14.7 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste überwiesen.
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28.08.2018 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste |
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Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Frau Hammer begründet die Intention des Antrags. Demnach werden etwa 40% der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter zugunsten der Kund*innen entschieden. Mit der Einrichtung einer Schlichtungsstelle könnten sich viele Verfahren vermeiden lassen, da die Probleme oftmals in der Kommunikation liegen. Sie hat hierzu bereits zu Sitzungsbeginn Auswertungen der Ombudsstelle für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg an die Ausschussmitglieder verteilt und bittet um Zustimmung für den Antrag. Herr Blank möchte wissen, wie genau die Schlichtungsstelle funktionieren soll, grundsätzlich befürwortet er den Antrag. Frau Hammer verweist auf das Modellprojekt in Friedrichshain-Kreuzberg. Es besteht zwar keine Weisungsgebundenheit gegenüber dem Jobcenter, jedoch lassen sich viele Verfahren durch den dortigen Ombudsmann vermeiden. Nach ihrer Vorstellung sollte die Schlichtungsstelle als ehrenamtlicher Richter fungieren. Frau Hascelik hält den Antrag für die SPD für unterstützenswert, weist aber darauf hin, dass die Schlichtungsstelle mit einer Person besetzt werden muss, die sich in der Rechtsmaterie auskennt. Die Grünen unterstützen den Antrag ebenfalls. Die Erfahrungen in Friedrichshain-Kreuzberg sprechen für sich, wie Herr Szczepanski ausführt. Da hier eine Vermittlerrolle eingenommen wird, müsste eine solche Stelle auch im Sinne des Jobcenters sein. Die Akzeptanz auf Seiten des Jobcenters ist für den Erfolg unabdingbar und die Schiedsperson müsste auch direkt an die Teamleitungen herantreten dürfen. Frau Gloeden sieht den Antrag für die CDU-Fraktion ebenfalls positiv. Die Stelle sollte beim Jobcenter angesiedelt werden. Herr BzStR Biedermann legt großen Wert auf Einvernehmen mit dem Jobcenter. Er hatte sich im Vorfeld für grundsätzliche Informationen an seinen Stadtratskollegen in Friedrichshain-Kreuzberg gewandt. Der Ombudsmann wird in den ehrenamtlichen Dienst berufen und zusätzlich dazu fasst die dortige Trägerversammlung einmal jährlich einen Beschluss (meistens für ein weiteres Jahr). Dort wurden guten Erfahrungen mit ehemaligen Mitarbeiter*innen des Jobcenters im Ruhestand gemacht. Die Ombudsstelle ist persönlich, aber auch per Mail und telefonisch erreichbar. Auf den Bezirk kommen sodann Kosten für einen Arbeitsplatz sowie die monatliche Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche zu. Die Räumlichkeiten in Neukölln müssten noch geklärt werden. Herr Koglin unterstreicht die Aussagen von Herrn BzStR Biedermann, warnt zugleich vor falscher Euphorie. Der Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung und wird unterstützt. Herr Leppek hegt ebenfalls Sympathien für den Antrag und möchte wissen, welche Personenkreise dafür in Frage kommen könnten (Zweifel bei ehemaligen Mitarbeiter*innen wegen Betriebszugehörigkeit, eher Vertreter von Sozialverbänden) und die Finanzierung sichergestellt wird. Herr BzStR Biedermann hält eine Eingrenzung der Personenkreise für nicht erforderlich. Die Kosten für die Einrichtung dieser Stelle sind überschaubar und finanziell leistbar. Herr Babilon findet den Antrag begrüßenswert und unterstützt diesen. Auch er hält eine Eingrenzung des Personenkreises für nicht erforderlich und sieht in den sodann anfallenden Kosten keinen Hinderungsgrund. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Der Antrag wird daraufhin einstimmig angenommen.
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26.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, einvernehmlich mit dem Jobcenter Neukölln zu prüfen, ob auf ehrenamtlicher, sachkundiger Basis eine Schlichtungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden kann, die einen Konflikt mit dem Jobcenter Neukölln haben. Die Schlichtungsstelle soll beide Seiten anhören und eine Empfehlung abgeben. Ein Jahr nach Einrichtung der Schlichtungsstelle sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit evaluiert werden. Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, könnten die Aufgaben der Schlichtungsstelle vor Ort entsprechend gestaltet werden. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese als unabhängige, weisungsungebundene Schlichtungsstelle und AnsprechpartnerIn mit dem Ziel fungiert, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden.____________________________________________________________ Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.
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28.09.2022 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.21 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen |
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Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 50. Sitzung der XX. Wahlperiode am 23.09.2020 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird gebeten, einvernehmlich mit dem Jobcenter Neukölln zu prüfen, ob auf ehrenamtlicher, sachkundiger Basis eine Schlichtungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden kann, die einen Konflikt mit dem Jobcenter Neukölln haben. Die Schlichtungsstelle soll beide Seiten anhören und eine Empfehlung abgeben. Ein Jahr nach Einrichtung der Schlichtungsstelle sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit evaluiert werden. Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, könnten die Aufgaben der Schlichtungsstelle vor Ort entsprechend gestaltet werden. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese als unabhängige, weisungsungebundene Schlichtungsstelle und AnsprechpartnerIn mit dem Ziel fungiert, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden. Zur Vorgeschichte verweise ich auf die Drucksachen 1303/XX sowie der Vorlage zur Wahl Drs. 2405/XX. Zwar wurde die Schlichtungsstelle formal eingerichtet und durch technische Ausstattung und erste Abstimmungen mit der Geschäftsführung des Jobcenters Neukölln grundlegende Vorbereitungen der Arbeitsfähigkeit geschaffen. Aufgrund der Auswirkungen der weiterhin anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie sowie darüber hinaus bislang ungeklärter und für die Umsetzung kritischen Fragen des Datenschutzes, der Erreichbarkeit sowie der konkreten Aufgabendefinition und –abgrenzung war eine tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit bisher nicht möglich. Mit der Einholung und Einordnung einer Stellungnahme des Rechtsamtes, der Neufassung des Entwurfs der Arbeitsgrundlage zur Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Bezirksamt und Schlichtungsstelle sowie der Beratung über datenschutzrechtliche Fragen, die insbesondere für die datenschutzkonforme Kommunikation über besonders schützenswerte Datenkategorien zwischen Jobcenter und Schlichtungsstelle erforderlich ist, sowie der konkreten Vorbereitung von Maßnahmen zur Information der Adressaten der Schlichtungsstelle und der grundsätzlich Übereinkunft zur Tätigkeit auch unter pandemischen Bedingungen sind zwischenzeitlich wesentliche Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme der Schlichtungsstelle – wenn auch nicht vollständig abschließend – geschaffen. Eine Arbeitsaufnahme war spätestens zu Beginn des vierten Quartals 2022 realistisch absehbar. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur von der derzeitigen Bundesregierung geplanten Einführung des sogenannten „Bürgergeldes“ ist im neuen § 15b SGB II die Einrichtung eines Schlichtungsverfahrens vorgesehen. Zwar ist nicht absehbar, ob und in welcher Form eine solche vorläufige Planung letztlich Gesetzeskraft erlangt. Jedoch ist eine Beschlussfassung laut Äußerungen der derzeitigen Bundesregierung noch in diesem Kalenderjahr beabsichtigt. Das geänderte SGB II soll dann bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Nach vorläufiger Einschätzung des Bezirksamtes, des Jobcenters sowie der ebenfalls als kommunaler Vertreter in der Trägerversammlung des Jobcenters Neukölln vertretenen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ergeben sich aus dem Referentenentwurf erhebliche Fragen zur Umsetzung des Schlichtungsverfahrens, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend oder jedenfalls mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit zutreffend beantwortet werden können. Nach Einschätzung des Bezirksamtes ist eine auf Ehrenamt beruhende Umsetzung für den Fall ausgeschlossen, dass – wie im Referentenentwurf formuliert – die Anrufung des Schlichtungsverfahrens einen individuellen Rechtsanspruch von Leistungsberechtigten nach dem SGB II darstellt. Um diese Rechte umfänglich und schon rein quantitativ umzusetzen, ist demnach eine hauptamtliche Stelle erforderlich, wovon wohl auch der Referentenentwurf auszugehen scheint. Zudem wird von der zuständigen Senatsverwaltung eine berlinweit einheitliche Lösung angestrebt. Daher wird eine tatsächliche Umsetzung der Arbeitsaufnahme der Schlichtungsstelle zum aktuellen Zeitpunkt noch zurückgestellt. Inwiefern die bereits erfolgten Vorarbeiten im Rahmen der berlinweiten Beratungen und der Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens – so es denn gesetzlich verbindlich vorgesehen sein wird – in der Trägerversammlung Berücksichtigung finden können, wird laufend geprüft. Das Bezirksamt wird der BVV weiter berichten. Berlin-Neukölln, 06.09.2022 Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Redebeiträge: Herr BV Szczepanski, Herr BV Abed, Herr BzStR Liecke Kenntnis genommen
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Ö 11.4 |
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Einkommensschwache Menschen sind nicht „sozial schwach“! |
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0652/XX |
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Ö 11.5 |
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Ursachen für Säuglingssterblichkeit wissenschaftlich erforschen lassen |
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0823/XX |
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Ö 11.6 |
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Genehmigung der im Haushaltsjahr 2017 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen |
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0759/XX |
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Ö 11.7 |
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Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2017
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0821/XX |
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Ö 11.8 |
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Einsatz von Kunststoffgeschirr und Besteck in der Kantine des Rathauses durch Mehrwegprodukte ersetzen
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0719/XX |
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Ö 11.9 |
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Fair gehandelte Bewirtung im Bezirksamt |
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0744/XX |
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Ö 11.10 |
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Fairen Einkauf für die Verwaltungen erleichtern |
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0808/XX |
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Ö 11.11 |
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Bürger*innenpreis für Demokratie und Courage in Neukölln |
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0718/XX |
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Ö 11.12 |
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Grundwassermanagement |
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0724/XX |
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Ö 11.13 |
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Verkehrslenkende Maßnahmen in der Köpenicker Straße |
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0619/XX |
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Ö 12 |
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Große Anfragen |
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Ö 12.1 |
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Abdeckung Neuköllns durch Banken und Nahversorger |
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0867/XX |
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Ö 12.2 |
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Vorkaufsrecht Elbestraße/Weigandufer |
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0868/XX |
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Ö 12.3 |
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MieterInnen von Mahlower Block und Emser Str. schützen |
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0870/XX |
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Ö 12.4 |
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Leichte Sprache der BVV-Verwaltung |
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0879/XX |
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Ö 12.5 |
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Psychosoziale Betreuung im Bezirk Neukölln |
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0869/XX |
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Ö 12.6 |
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Klare Kante gegen Privatisierung von Schulliegenschaften? |
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0871/XX |
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Ö 13 |
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Große Anfragen - schriftlich |
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Ö 14 |
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Anträge |
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Ö 14.1 |
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Verbot der Einfahrt in der Richardstraße |
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0850/XX |
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Ö 14.2 |
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Rudower Dorfteich reinigen |
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0851/XX |
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Ö 14.3 |
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Ausweichstandort für das Blueberry Inn |
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0854/XX |
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Ö 14.4 |
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Brände vermeiden - Hausmeister- u. soziale Dienste sicherstellen |
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0858/XX |
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Ö 14.5 |
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Sanitäre Anlagen Sonnengrundschule |
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0861/XX |
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Ö 14.6 |
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Shisha Bars in Neukölln - Kohlenmonoxid Vergiftungen verhindern |
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0876/XX |
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Ö 14.7 |
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Bushaltestelle Kielingerstraße nicht schön wie wir? |
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0852/XX |
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Ö 14.8 |
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Öffnung der U-Bahnhöfe für Obdachlose in der kalten Jahreszeit |
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0855/XX |
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Ö 14.9 |
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Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben |
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0859/XX |
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Ö 14.10 |
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Keine Clan-Märtyrer im Bezirk |
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0853/XX |
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Ö 14.11 |
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Selbstbestimmte dritte Option zum Geschlechtseintrag |
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0856/XX |
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Ö 14.12 |
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Gehweg Primelweg wieder herstellen |
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0862/XX |
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Ö 14.13 |
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Mieter*innen im Mahlower Block schützen und beraten |
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0860/XX |
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Ö 14.14 |
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Massenschlägerei vor dem Rathaus vermeiden |
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0877/XX |
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Ö 14.15 |
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Praxisorientiertes Sportfach Selbstverteidigung |
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0863/XX |
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Ö 14.16 |
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Wachschutz an Neuköllner Schulen, Mehr Sicherheit für Schüler und Lehrer |
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0878/XX |
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Ö 14.17 |
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Dringend benötigte Personalverstärkung Sonnengrundschule |
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0864/XX |
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Ö 14.18 |
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Alternative Sportstätte herstellen |
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0865/XX |
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Ö 14.19 |
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Bauausschuss Sonnengrundschule |
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0866/XX |
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Ö 14.20 |
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Kältebahnhöfe offenhalten |
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0883/XX |
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Ö 15 |
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Mitteilungen |
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Ö 15.1 |
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Rahmenbedingungen für inklusive Beschulung schaffen |
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0265/XX |
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Ö 15.2 |
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Zur Änderung des angeordneten absoluten Halteverbotes vor dem Grundstück Stubenrauchstraße Nr. 100. |
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0462/XX |
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Ö 16 |
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Vorlagen zur Kenntnisnahme |
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Ö 16.1 |
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Aufklärungskampagne zu Masernimpfung |
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0145/XX |
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Ö 16.2 |
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Verlängerung der Veränderungssperre XIV-24-1/31 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Lahnstraße 33A, Naumburger Straße 33 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-24-1
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0760/XX |
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Ö 16.3 |
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Weitere Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 |
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0761/XX |
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