Tagesordnung - 23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 26.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
Lärmbelästigung von Seiten der Party Location Bürgerstraße 60  
Enthält Anlagen
0872/XX  
Ö 1.2  
Genehmigung von Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
0873/XX  
Ö 1.3  
Verkauf unseres Hauses an Immobilienspekulant / Fragen zur Abwendungsvereinbarung  
Enthält Anlagen
0874/XX  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5  
Entschließungen      
Ö 5.1  
Neukölln oder Chemnitz - Neonazis und Rassisten entschieden entgegentreten!  
Enthält Anlagen
0857/XX  
Ö 5.2  
Keine Gewalt im Bezirksverordnetensaal !  
Enthält Anlagen
0875/XX  
Ö 5.3  
MUF-Standort in der Kiefholzstraße  
Enthält Anlagen
0882/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 6.1  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierte im Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0880/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Wahl      
Ö 7.1  
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Gesundheitsausschuss  
Enthält Anlagen
0848/XX  
Ö 7.2  
Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur  
Enthält Anlagen
0849/XX  
Ö 7.3  
Wahl eines Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0881/XX  
Ö 8     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 8.1  
Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0845/XX  
Ö 8.2  
Bebauungsplan XIV-155b („Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“)  
Enthält Anlagen
0846/XX  
Ö 8.3  
Ferienzeiten der BVV Neukölln von Berlin zum Jahreswechsel 2018/2019 und im Jahr 2019  
Enthält Anlagen
0847/XX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität  
Enthält Anlagen
0894/XX  
Ö 9.2  
Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0887/XX  
Ö 9.3  
Obdach-/wohnungslose Kinder in besonders schwieriger Lage  
Enthält Anlagen
0901/XX  
Ö 9.4  
Einstellung der Ermittlungen nach rechter Anschlagsserie in Neukölln  
Enthält Anlagen
0897/XX  
Ö 9.5  
MUF Lise-Meitner-Schule  
Enthält Anlagen
0903/XX  
Ö 9.6  
Bebauung von Grünflächen in Neukölln zwischen Wohnhäusern  
Enthält Anlagen
0890/XX  
Ö 9.7  
Kindswohlgefährdung  
Enthält Anlagen
0895/XX  
Ö 9.8  
Einflussnahme Jobcenter Mischverwaltung  
Enthält Anlagen
0888/XX  
Ö 9.9  
Bezahlung der Beschäftigten im Bezirksamt  
Enthält Anlagen
0896/XX  
Ö 9.10  
Probleme Ederstraße 18  
Enthält Anlagen
0899/XX  
Ö 9.11  
Entmietung Wipperstr. 5  
Enthält Anlagen
0898/XX  
Ö 9.12  
Kündigung Syndikat  
Enthält Anlagen
0900/XX  
Ö 9.13  
Wachschutz an Schulen  
Enthält Anlagen
0904/XX  
Ö 9.14  
Licht ist aus!  
Enthält Anlagen
0891/XX  
Ö 9.15  
Kleingartenentwicklungsplan ( KEP )  
Enthält Anlagen
0905/XX  
Ö 9.16  
Hotel in der Neuköllner Straße 284, 12357 Berlin  
Enthält Anlagen
0892/XX  
Ö 9.17  
Personenpotential Clanfamilien  
Enthält Anlagen
0906/XX  
Ö 9.18  
Massenschlägerei unter Migranten vor dem Rathaus Neukölln  
Enthält Anlagen
0893/XX  
Ö 9.19  
Ursachen der Säuglingssterblichkeit  
Enthält Anlagen
0902/XX  
Ö 9.20  
Zahlen zum Anti-AfD-Fest "Neukölln Open"  
Enthält Anlagen
0889/XX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Langzeitarbeitslosigkeit und „soziales Grundeinkommen“ in Neukölln  
Enthält Anlagen
0754/XX  
Ö 10.2  
Ausschilderung Baustelle Karl-Marx-Straße  
Enthält Anlagen
0715/XX  
Ö 10.3  
Sitzbänke am Weigandufer aufstellen  
Enthält Anlagen
0717/XX  
Ö 10.4  
Im digitalen Zeitalter ankommen und die BVV im Livestream umsetzen  
Enthält Anlagen
0742/XX  
Ö 10.5  
Vor weiteren modularen Unterkünften für Migranten das Asylrecht durchsetzen  
Enthält Anlagen
0741/XX  
Ö 10.6  
Menschen mit Behinderungen im RBB-Rundfunkrat beteiligen  
Enthält Anlagen
0747/XX  
Ö 10.7  
Einrichtung weiterer Sonderschulen  
Enthält Anlagen
0733/XX  
Ö 10.8  
Maroder Bordstein  
Enthält Anlagen
0740/XX  
Ö 10.9  
Rettet die Baumscheibe  
Enthält Anlagen
0739/XX  
Ö 10.10  
Buslinie M 41 verlängern  
Enthält Anlagen
0732/XX  
Ö 10.11  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen  
Enthält Anlagen
0738/XX  
Ö 10.12  
Preisgestaltung bei den Berliner Bäderbetrieben  
Enthält Anlagen
0731/XX  
Ö 10.13  
Verkehrsschild mit Graffiti  
Enthält Anlagen
0737/XX  
Ö 10.14  
Zentrale Erfassung und Veröffentlichung aller Tage der offenen Türen an den Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0730/XX  
Ö 10.15  
Keine öffentlichen Stellflächen für Zirkusse mit bestimmten wildlebenden Arten  
Enthält Anlagen
0729/XX  
Ö 10.16  
Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0728/XX  
Ö 10.17  
Einführung eines Männersportförderpreises in Neukölln  
Enthält Anlagen
0727/XX  
Ö 10.18  
Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes  
Enthält Anlagen
0726/XX  
Ö 10.19  
Baumschulware am Campus Rütli retten  
Enthält Anlagen
0673/XX  
Ö 10.20  
Fortschreibung des Neuköllner Integrationspapiers von 2009
Enthält Anlagen
1167/XIX  
Ö 10.21  
Ausbildungsaufgaben gerecht verteilen und Stundenbelastung senken  
Enthält Anlagen
0650/XX  
Ö 10.22  
Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen  
Enthält Anlagen
0654/XX  
Ö 10.23  
Dauerprojekt Späthbrücke  
Enthält Anlagen
0813/XX  
Ö 10.24  
Unzumutbare Bearbeitungszeiten beim Unterhaltsvorschuss?  
Enthält Anlagen
0814/XX  
Ö 10.25  
Abgetauchte Migranten  
Enthält Anlagen
0816/XX  
Ö 10.26  
Bürgersteige  
Enthält Anlagen
0817/XX  
Ö 10.27  
Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
0812/XX  
Ö 10.28  
30 km/h in der Kanalstraße ab Arabisweg bis Neudecker Weg  
Enthält Anlagen
0132/XX  
Ö 10.29  
Fußgängerüberweg vor Kita Momo
Enthält Anlagen
1422/XIX  
Ö 10.30  
Nachtruhe sichern  
Enthält Anlagen
1479/XIX  
Ö 10.31  
Ehrung für Harry Wollenschläger und Hans Purwin
Enthält Anlagen
1642/XIX  
Ö 10.32  
Fußgängerampelzeit Werbellinstraße/ Ecke Morusstraße  
Enthält Anlagen
0050/XX  
Ö 10.33  
Behindertengerechter Übergang  
Enthält Anlagen
0259/XX  
Ö 10.34  
Öffentlich-rechtliche Informationssender für Meinungsvielfalt statt privatem Nachrichtensender im Bezirk  
Enthält Anlagen
0266/XX  
Ö 10.35  
Recyclinghof  
Enthält Anlagen
0324/XX  
Ö 10.36  
Müll-Haie in der Gradestraße  
Enthält Anlagen
0333/XX  
Ö 10.37  
Leichte Sprache als gut sichtbares Zusatzangebot  
Enthält Anlagen
0344/XX  
Ö 10.38  
Landesmittel für Drogenkonsumraum in Neukölln nutzen
Enthält Anlagen
0428/XX  
Ö 10.39  
Glas-Iglus Böhmische Str. 55-56 aufstellen  
Enthält Anlagen
0471/XX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Bezirkliche Grundstücke für soziale Nutzung erhalten  
Enthält Anlagen
0508/XX  
Ö 11.2  
Ausweisautomaten – Bürgerämter entlasten!  
Enthält Anlagen
0662/XX  
Ö 11.3  
Schlichtungsstelle Jobcenter Neukölln einrichten  
Enthält Anlagen
0651/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, einvernehmlich mit dem Jobcenter Neukölln zu prüfen, ob auf ehrenamtlicher, sachkundiger Basis eine Schlichtungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden kann, die einen Konflikt mit dem Jobcenter Neukölln haben. Die Schlichtungsstelle soll beide Seiten anhören und eine Empfehlung abgeben. Ein Jahr nach Einrichtung der Schlichtungsstelle sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit evaluiert werden.

Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, könnten die Aufgaben der Schlichtungsstelle vor Ort entsprechend gestaltet werden. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese als unabhängige, weisungsungebundene Schlichtungsstelle und AnsprechpartnerIn mit dem Ziel fungiert, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden.

 

Begründung: Die Hartz-Gesetze sind komplex und kompliziert. Regelmäßig kommt es zu Widersprüchen und Klagen, die oftmals erfolgreich sind. Für die Gerichte und Jobcenter bedeutet dies ebenso wie für die Betroffenen, die zusätzlich unter der Unsicherheit leiden müssen, enormen Arbeitsaufwand und Kosten. Für alle Beteiligten wäre es sinnvoll, wenn unterschiedliche Auffassungen bspw. zur Frage der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit im Vorfeld einvernehmlich geklärt werden können. Die Schlichtungsstelle soll neben dieser schlichtenden Funktion zudem Fragen bspw. zu Weiterbildung oder Fortbildungsunterstützung beantworten und Anregungen, Kritik und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern entgegennehmen und bearbeiten.

 

-Zwischenbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 50. Sitzung der XX. Wahlperiode am 23.09.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, einvernehmlich mit dem Jobcenter Neukölln zu prüfen, ob auf ehrenamtlicher, sachkundiger Basis eine Schlichtungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden kann, die einen Konflikt mit dem Jobcenter Neukölln haben. Die Schlichtungsstelle soll beide Seiten anhören und eine Empfehlung abgeben. Ein Jahr nach Einrichtung der Schlichtungsstelle sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit evaluiert werden. Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, könnten die Aufgaben der Schlichtungsstelle vor Ort entsprechend gestaltet werden. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese als unabhängige, weisungsungebundene Schlichtungsstelle und AnsprechpartnerIn mit dem Ziel fungiert, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden. Zur Vorgeschichte verweise ich auf die Drucksachen 1303/XX sowie der Vorlage zur Wahl Drs. 2405/XX. Zwar wurde die Schlichtungsstelle formal eingerichtet und durch technische Ausstattung und erste Abstimmungen mit der Geschäftsführung des Jobcenters Neukölln grundlegende Vorbereitungen der Arbeitsfähigkeit geschaffen. Aufgrund der Auswirkungen der weiterhin anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie sowie darüber hinaus bislang ungeklärter und für die Umsetzung kritischen Fragen des Datenschutzes, der Erreichbarkeit sowie der konkreten Aufgabendefinition und abgrenzung war eine tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit bisher nicht möglich. Mit der Einholung und Einordnung einer Stellungnahme des Rechtsamtes, der Neufassung des Entwurfs der Arbeitsgrundlage zur Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Bezirksamt und Schlichtungsstelle sowie der Beratung über datenschutzrechtliche Fragen, die insbesondere für die datenschutzkonforme Kommunikation über besonders schützenswerte Datenkategorien zwischen Jobcenter und Schlichtungsstelle erforderlich ist, sowie der konkreten Vorbereitung von Maßnahmen zur Information der Adressaten der Schlichtungsstelle und der grundsätzlich Übereinkunft zur Tätigkeit auch unter pandemischen Bedingungen sind zwischenzeitlich wesentliche Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme der Schlichtungsstelle wenn auch nicht vollständig abschließend geschaffen. Eine Arbeitsaufnahme war spätestens zu Beginn des vierten Quartals 2022 realistisch absehbar. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur von der derzeitigen Bundesregierung geplanten Einführung des sogenannten „rgergeldes“ ist im neuen § 15b SGB II die Einrichtung eines Schlichtungsverfahrens vorgesehen. Zwar ist nicht absehbar, ob und in welcher Form eine solche vorläufige Planung letztlich Gesetzeskraft erlangt. Jedoch ist eine Beschlussfassung laut Äerungen der derzeitigen Bundesregierung noch in diesem Kalenderjahr beabsichtigt. Das geänderte SGB II soll dann bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Nach vorläufiger Einschätzung des Bezirksamtes, des Jobcenters sowie der ebenfalls als kommunaler Vertreter in der Trägerversammlung des Jobcenters Neukölln vertretenen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ergeben sich aus dem Referentenentwurf erhebliche Fragen zur Umsetzung des Schlichtungsverfahrens, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend oder jedenfalls mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit zutreffend beantwortet werden können. Nach Einschätzung des Bezirksamtes ist eine auf Ehrenamt beruhende Umsetzung für den Fall ausgeschlossen, dass wie im Referentenentwurf formuliert die Anrufung des Schlichtungsverfahrens einen individuellen Rechtsanspruch von Leistungsberechtigten nach dem SGB II darstellt. Um diese Rechte umfänglich und schon rein quantitativ umzusetzen, ist demnach eine hauptamtliche Stelle erforderlich, wovon wohl auch der Referentenentwurf auszugehen scheint. Zudem wird von der zuständigen Senatsverwaltung eine berlinweit einheitliche Lösung angestrebt. Daher wird eine tatsächliche Umsetzung der Arbeitsaufnahme der Schlichtungsstelle zum aktuellen Zeitpunkt noch zurückgestellt. Inwiefern die bereits erfolgten Vorarbeiten im Rahmen der berlinweiten Beratungen und der Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens so es denn gesetzlich verbindlich vorgesehen sein wird in der Trägerversammlung Berücksichtigung finden können, wird laufend geprüft.

 

Das Bezirksamt wird der BVV weiter berichten.

 

Berlin-Neukölln, 06. September 2022

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    30.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.7 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste überwiesen.

   
    28.08.2018 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Hammer begründet die Intention des Antrags. Demnach werden etwa 40% der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter zugunsten der Kund*innen entschieden. Mit der Einrichtung einer Schlichtungsstelle könnten sich viele Verfahren vermeiden lassen, da die Probleme oftmals in der Kommunikation liegen. Sie hat hierzu bereits zu Sitzungsbeginn Auswertungen der Ombudsstelle für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg an die Ausschussmitglieder verteilt und bittet um Zustimmung für den Antrag.

 

Herr Blank möchte wissen, wie genau die Schlichtungsstelle funktionieren soll, grundsätzlich befürwortet er den Antrag. Frau Hammer verweist auf das Modellprojekt in Friedrichshain-Kreuzberg. Es besteht zwar keine Weisungsgebundenheit gegenüber dem Jobcenter, jedoch lassen sich viele Verfahren durch den dortigen Ombudsmann vermeiden. Nach ihrer Vorstellung sollte die Schlichtungsstelle als ehrenamtlicher Richter fungieren.

 

Frau Hascelik hält den Antrag für die SPD für unterstützenswert, weist aber darauf hin, dass die Schlichtungsstelle mit einer Person besetzt werden muss, die sich in der Rechtsmaterie auskennt. Die Grünen unterstützen den Antrag ebenfalls. Die Erfahrungen in Friedrichshain-Kreuzberg sprechen für sich, wie Herr Szczepanski ausführt. Da hier eine Vermittlerrolle eingenommen wird, müsste eine solche Stelle auch im Sinne des Jobcenters sein. Die Akzeptanz auf Seiten des Jobcenters ist für den Erfolg unabdingbar und die Schiedsperson müsste auch direkt an die Teamleitungen herantreten dürfen.

 

Frau Gloeden sieht den Antrag für die CDU-Fraktion ebenfalls positiv. Die Stelle sollte beim Jobcenter angesiedelt werden.

 

Herr BzStR Biedermann legt großen Wert auf Einvernehmen mit dem Jobcenter. Er hatte sich im Vorfeld für grundsätzliche Informationen an seinen Stadtratskollegen in Friedrichshain-Kreuzberg gewandt. Der Ombudsmann wird in den ehrenamtlichen Dienst berufen und zusätzlich dazu fasst die dortige Trägerversammlung einmal jährlich einen Beschluss (meistens für ein weiteres Jahr). Dort wurden guten Erfahrungen mit ehemaligen Mitarbeiter*innen des Jobcenters im Ruhestand gemacht. Die Ombudsstelle ist persönlich, aber auch per Mail und telefonisch erreichbar. Auf den Bezirk kommen sodann Kosten für einen Arbeitsplatz sowie die monatliche Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche zu. Die Räumlichkeiten in Neukölln müssten noch geklärt werden.

 

Herr Koglin unterstreicht die Aussagen von Herrn BzStR Biedermann, warnt zugleich vor falscher Euphorie. Der Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung und wird unterstützt.

 

Herr Leppek hegt ebenfalls Sympathien für den Antrag und möchte wissen, welche Personenkreise dafür in Frage kommen könnten (Zweifel bei ehemaligen Mitarbeiter*innen wegen Betriebszugehörigkeit, eher Vertreter von Sozialverbänden) und die Finanzierung sichergestellt wird. Herr BzStR Biedermann hält eine Eingrenzung der Personenkreise für nicht erforderlich. Die Kosten für die Einrichtung dieser Stelle sind überschaubar und finanziell leistbar.

 

Herr Babilon findet den Antrag begrüßenswert und unterstützt diesen. Auch er hält eine Eingrenzung des Personenkreises für nicht erforderlich und sieht in den sodann anfallenden Kosten keinen Hinderungsgrund.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Der Antrag wird daraufhin einstimmig angenommen.

   
    26.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, einvernehmlich mit dem Jobcenter Neukölln zu prüfen, ob auf ehrenamtlicher, sachkundiger Basis eine Schlichtungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden kann, die einen Konflikt mit dem Jobcenter Neukölln haben. Die Schlichtungsstelle soll beide Seiten anhören und eine Empfehlung abgeben. Ein Jahr nach Einrichtung der Schlichtungsstelle sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit evaluiert werden.

Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, könnten die Aufgaben der Schlichtungsstelle vor Ort entsprechend gestaltet werden. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese als unabhängige, weisungsungebundene Schlichtungsstelle und AnsprechpartnerIn mit dem Ziel fungiert, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden.____________________________________________________________

 

Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.

   
    28.09.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.21 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 50. Sitzung der XX. Wahlperiode am 23.09.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Das Bezirksamt wird gebeten, einvernehmlich mit dem Jobcenter Neukölln zu prüfen, ob auf ehrenamtlicher, sachkundiger Basis eine Schlichtungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden kann, die einen Konflikt mit dem Jobcenter Neukölln haben. Die Schlichtungsstelle soll beide Seiten anhören und eine Empfehlung abgeben. Ein Jahr nach Einrichtung der Schlichtungsstelle sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit evaluiert werden. Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, könnten die Aufgaben der Schlichtungsstelle vor Ort entsprechend gestaltet werden. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese als unabhängige, weisungsungebundene Schlichtungsstelle und AnsprechpartnerIn mit dem Ziel fungiert, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden. Zur Vorgeschichte verweise ich auf die Drucksachen 1303/XX sowie der Vorlage zur Wahl Drs. 2405/XX. Zwar wurde die Schlichtungsstelle formal eingerichtet und durch technische Ausstattung und erste Abstimmungen mit der Geschäftsführung des Jobcenters Neukölln grundlegende Vorbereitungen der Arbeitsfähigkeit geschaffen. Aufgrund der Auswirkungen der weiterhin anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie sowie darüber hinaus bislang ungeklärter und für die Umsetzung kritischen Fragen des Datenschutzes, der Erreichbarkeit sowie der konkreten Aufgabendefinition und –abgrenzung war eine tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit bisher nicht möglich. Mit der Einholung und Einordnung einer Stellungnahme des Rechtsamtes, der Neufassung des Entwurfs der Arbeitsgrundlage zur Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Bezirksamt und Schlichtungsstelle sowie der Beratung über datenschutzrechtliche Fragen, die insbesondere für die datenschutzkonforme Kommunikation über besonders schützenswerte Datenkategorien zwischen Jobcenter und Schlichtungsstelle erforderlich ist, sowie der konkreten Vorbereitung von Maßnahmen zur Information der Adressaten der Schlichtungsstelle und der grundsätzlich Übereinkunft zur Tätigkeit auch unter pandemischen Bedingungen sind zwischenzeitlich wesentliche Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme der Schlichtungsstelle – wenn auch nicht vollständig abschließend – geschaffen. Eine Arbeitsaufnahme war spätestens zu Beginn des vierten Quartals 2022 realistisch absehbar. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur von der derzeitigen Bundesregierung geplanten Einführung des sogenannten „Bürgergeldes“ ist im neuen § 15b SGB II die Einrichtung eines Schlichtungsverfahrens vorgesehen. Zwar ist nicht absehbar, ob und in welcher Form eine solche vorläufige Planung letztlich Gesetzeskraft erlangt. Jedoch ist eine Beschlussfassung laut Äußerungen der derzeitigen Bundesregierung noch in diesem Kalenderjahr beabsichtigt. Das geänderte SGB II soll dann bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Nach vorläufiger Einschätzung des Bezirksamtes, des Jobcenters sowie der ebenfalls als kommunaler Vertreter in der Trägerversammlung des Jobcenters Neukölln vertretenen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ergeben sich aus dem Referentenentwurf erhebliche Fragen zur Umsetzung des Schlichtungsverfahrens, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend oder jedenfalls mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit zutreffend beantwortet werden können. Nach Einschätzung des Bezirksamtes ist eine auf Ehrenamt beruhende Umsetzung für den Fall ausgeschlossen, dass – wie im Referentenentwurf formuliert – die Anrufung des Schlichtungsverfahrens einen individuellen Rechtsanspruch von Leistungsberechtigten nach dem SGB II darstellt. Um diese Rechte umfänglich und schon rein quantitativ umzusetzen, ist demnach eine hauptamtliche Stelle erforderlich, wovon wohl auch der Referentenentwurf auszugehen scheint. Zudem wird von der zuständigen Senatsverwaltung eine berlinweit einheitliche Lösung angestrebt. Daher wird eine tatsächliche Umsetzung der Arbeitsaufnahme der Schlichtungsstelle zum aktuellen Zeitpunkt noch zurückgestellt. Inwiefern die bereits erfolgten Vorarbeiten im Rahmen der berlinweiten Beratungen und der Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens – so es denn gesetzlich verbindlich vorgesehen sein wird – in der Trägerversammlung Berücksichtigung finden können, wird laufend geprüft. Das Bezirksamt wird der BVV weiter berichten.

 

Berlin-Neukölln, 06.09.2022

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Redebeiträge: Herr BV Szczepanski, Herr BV Abed, Herr BzStR Liecke

 

Kenntnis genommen

Ö 11.4  
Einkommensschwache Menschen sind nicht „sozial schwach“!  
Enthält Anlagen
0652/XX  
Ö 11.5  
Ursachen für Säuglingssterblichkeit wissenschaftlich erforschen lassen
Enthält Anlagen
0823/XX  
Ö 11.6  
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2017 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
0759/XX  
Ö 11.7  
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2017  
Enthält Anlagen
0821/XX  
Ö 11.8  
Einsatz von Kunststoffgeschirr und Besteck in der Kantine des Rathauses durch Mehrwegprodukte ersetzen
Enthält Anlagen
0719/XX  
Ö 11.9  
Fair gehandelte Bewirtung im Bezirksamt  
Enthält Anlagen
0744/XX  
Ö 11.10  
Fairen Einkauf für die Verwaltungen erleichtern  
Enthält Anlagen
0808/XX  
Ö 11.11  
Bürger*innenpreis für Demokratie und Courage in Neukölln  
Enthält Anlagen
0718/XX  
Ö 11.12  
Grundwassermanagement  
Enthält Anlagen
0724/XX  
Ö 11.13  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Köpenicker Straße  
Enthält Anlagen
0619/XX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Abdeckung Neuköllns durch Banken und Nahversorger  
Enthält Anlagen
0867/XX  
Ö 12.2  
Vorkaufsrecht Elbestraße/Weigandufer  
Enthält Anlagen
0868/XX  
Ö 12.3  
MieterInnen von Mahlower Block und Emser Str. schützen  
Enthält Anlagen
0870/XX  
Ö 12.4  
Leichte Sprache der BVV-Verwaltung  
Enthält Anlagen
0879/XX  
Ö 12.5  
Psychosoziale Betreuung im Bezirk Neukölln  
Enthält Anlagen
0869/XX  
Ö 12.6  
Klare Kante gegen Privatisierung von Schulliegenschaften?  
Enthält Anlagen
0871/XX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Verbot der Einfahrt in der Richardstraße  
Enthält Anlagen
0850/XX  
Ö 14.2  
Rudower Dorfteich reinigen  
Enthält Anlagen
0851/XX  
Ö 14.3  
Ausweichstandort für das Blueberry Inn  
Enthält Anlagen
0854/XX  
Ö 14.4  
Brände vermeiden - Hausmeister- u. soziale Dienste sicherstellen  
Enthält Anlagen
0858/XX  
Ö 14.5  
Sanitäre Anlagen Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0861/XX  
Ö 14.6  
Shisha Bars in Neukölln - Kohlenmonoxid Vergiftungen verhindern  
Enthält Anlagen
0876/XX  
Ö 14.7  
Bushaltestelle Kielingerstraße nicht schön wie wir?  
Enthält Anlagen
0852/XX  
Ö 14.8  
Öffnung der U-Bahnhöfe für Obdachlose in der kalten Jahreszeit  
Enthält Anlagen
0855/XX  
Ö 14.9  
Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben  
Enthält Anlagen
0859/XX  
Ö 14.10  
Keine Clan-Märtyrer im Bezirk  
Enthält Anlagen
0853/XX  
Ö 14.11  
Selbstbestimmte dritte Option zum Geschlechtseintrag  
Enthält Anlagen
0856/XX  
Ö 14.12  
Gehweg Primelweg wieder herstellen  
Enthält Anlagen
0862/XX  
Ö 14.13  
Mieter*innen im Mahlower Block schützen und beraten  
Enthält Anlagen
0860/XX  
Ö 14.14  
Massenschlägerei vor dem Rathaus vermeiden  
Enthält Anlagen
0877/XX  
Ö 14.15  
Praxisorientiertes Sportfach Selbstverteidigung  
Enthält Anlagen
0863/XX  
Ö 14.16  
Wachschutz an Neuköllner Schulen, Mehr Sicherheit für Schüler und Lehrer  
Enthält Anlagen
0878/XX  
Ö 14.17  
Dringend benötigte Personalverstärkung Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0864/XX  
Ö 14.18  
Alternative Sportstätte herstellen  
Enthält Anlagen
0865/XX  
Ö 14.19  
Bauausschuss Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0866/XX  
Ö 14.20  
Kältebahnhöfe offenhalten  
Enthält Anlagen
0883/XX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Rahmenbedingungen für inklusive Beschulung schaffen  
Enthält Anlagen
0265/XX  
Ö 15.2  
Zur Änderung des angeordneten absoluten Halteverbotes vor dem Grundstück Stubenrauchstraße Nr. 100.  
Enthält Anlagen
0462/XX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Aufklärungskampagne zu Masernimpfung
Enthält Anlagen
0145/XX  
Ö 16.2  
Verlängerung der Veränderungssperre XIV-24-1/31 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Lahnstraße 33A, Naumburger Straße 33 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-24-1  
Enthält Anlagen
0760/XX  
Ö 16.3  
Weitere Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29  
Enthält Anlagen
0761/XX  
               
 
 

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