Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0860/XX
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, eine professionelle Mieter*innenberatung für eine erweiterte Beratungsleistung wie z.B. die Einhaltung der 7plus5-Regelung nach §172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB (Verkauf innerhalb von sieben Jahren nur an Mieter*innen) und der fünfjährigen Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf sowie die Aushandlung freiwilliger Sozialverträge vorzusehen. Detaillierter Beratungsbedarf besteht ebenso bei - der allgemeinen Erreichbarkeit und der Serviceleistung der Hausverwaltung, - der Zugänglichkeit von Strom- und Gaszählern für die Mieterschaft, - der geplanten Stilllegung von Gasleitungen und der Umstellung auf Elektroherde, - der Ermittlung der Betriebskosten und der Miethöhe. |
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