Drucksache - 0132/XX  

 
 
Betreff: 30 km/h in der Kanalstraße ab Arabisweg bis Neudecker Weg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm/Fin
Verfasser:Scharmberg, PeterHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
29.03.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Vorberatung
05.04.2017 
5.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.05.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
05.09.2018 
Fortsetzung der 21. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
17.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
15.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.10.2021 
65. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - ZB
Vorlage zur Kenntnisnahme ZB vertagt 1
Vorlage zur Kenntnisnahme ZB vertagt 2
Vorlage zur Kenntnisnahme ZB vertagt 3
Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Höchstgeschwindigkeit 30 (VZ 274-53) in der Kanalstraße ab Arabisweg, über die Köpenicker Straße und weiter in der August-Fröhlich-Straße, bis zum Neudecker Weg einzurichten.

 

-Zwischenbericht-

 

Die Zuständigkeit für die Anordnung von Tempo 30 in der Kanalstraße liegt bei der VLB. Dazu hat sich Staatssekretär Kirchner wie folgt geäußert.

 

„Dieser Beschluss Ihrer BW hat die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Kanalstraße von Arabisweg bis Neudecker Weg zum Ziel. Dem Beschluss ist jedoch nicht zu entnehmen, welche Gründe zu diesem Begehren führen. Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo es wegen der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Ich bitte Sie daher der BW mitzuteilen, dass eine Prüfung durch meine Behörde erst nach Vorlage einer entsprechenden Begründung erfolgen kann.“

 

Berlin-Neukölln, den 18. Juni 2018

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

-Schlussbericht-

 

 

Die Zuständigkeit für die Anordnung von Tempo 30 in der Kanalstraße liegt bei der VLB. Dazu hat sich der seinerzeitige Staatssekretär Kirchner wie folgt geäußert.

 

„Dieser Beschluss Ihrer BW hat die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Kanalstraße von Arabisweg bis Neudecker Weg zum Ziel. Dem Beschluss ist jedoch nicht zu entnehmen,  welche Gründe zu diesem Begehren führen. Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo es wegen der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Ich bitte Sie daher der BW mitzuteilen, dass eine Prüfung durch meine Behörde erst nach Vorlage einer entsprechenden Begründung erfolgen kann.“

 

Die BVV wurde hierüber mit einem Zwischenbericht informiert, den die BVV am 15.10.2018 zur Kenntnis genommen hat. Da der Bitte des Senats nach Begründung des Begehrens seitens der BVV seitdem nicht entsprochen wurde, hat das Bezirksamt beschlossen, den Vorgang zu den Akten zu legen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 14.10.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen