Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0132/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Höchstgeschwindigkeit 30 (VZ 274-53) in der Kanalstraße ab Arabisweg, über die Köpenicker Straße und weiter in der August-Fröhlich-Straße, bis zum Neudecker Weg einzurichten.
-Zwischenbericht-
Die Zuständigkeit für die Anordnung von Tempo 30 in der Kanalstraße liegt bei der VLB. Dazu hat sich Staatssekretär Kirchner wie folgt geäußert.
„Dieser Beschluss Ihrer BW hat die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Kanalstraße von Arabisweg bis Neudecker Weg zum Ziel. Dem Beschluss ist jedoch nicht zu entnehmen, welche Gründe zu diesem Begehren führen. Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo es wegen der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Ich bitte Sie daher der BW mitzuteilen, dass eine Prüfung durch meine Behörde erst nach Vorlage einer entsprechenden Begründung erfolgen kann.“
Berlin-Neukölln, den 18. Juni 2018
Martin Hikel Bezirksbürgermeister
-Schlussbericht-
Die Zuständigkeit für die Anordnung von Tempo 30 in der Kanalstraße liegt bei der VLB. Dazu hat sich der seinerzeitige Staatssekretär Kirchner wie folgt geäußert.
„Dieser Beschluss Ihrer BW hat die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Kanalstraße von Arabisweg bis Neudecker Weg zum Ziel. Dem Beschluss ist jedoch nicht zu entnehmen, welche Gründe zu diesem Begehren führen. Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo es wegen der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Ich bitte Sie daher der BW mitzuteilen, dass eine Prüfung durch meine Behörde erst nach Vorlage einer entsprechenden Begründung erfolgen kann.“
Die BVV wurde hierüber mit einem Zwischenbericht informiert, den die BVV am 15.10.2018 zur Kenntnis genommen hat. Da der Bitte des Senats nach Begründung des Begehrens seitens der BVV seitdem nicht entsprochen wurde, hat das Bezirksamt beschlossen, den Vorgang zu den Akten zu legen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 14.10.2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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