Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0741/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, beim Senat darauf hinzuwirken, die gesetzlichen Bestimmungen des Asyl- und Ausländerrechtes konsequent umzusetzen und, nachdem sich daraufhin die Anzahl der in Berlin lebenden vollziehbar ausreisepflichtigen Personen im Land deutlich verringert hat, den Bedarf für die Errichtung zusätzlicher modularer Unterkünfte erneut zu prüfen. Weitere modulare Unterkünfte soll der Senat erst errichten, wenn sodann dafür noch ein Bedarf nachgewiesen werden kann.
Begründung: Mitte Februar wurde bekannt, dass der Senat 24 neue Standorte für Modulare Unterkünfte plant, wovon drei im Bezirk Neukölln erreichtet werden sollen. Dabei würde es völlig ausreichen, wenn das Asyl- und Ausländerrecht durch den Senat konsequent umgesetzt werden würde. Zum 31.12.2017 lebten in Berlin 11.754 vollziehbar ausreisepflichtige Personen, eine Steigerung gegenüber dem 30.06.2017 um 344 Personen. Die Zahl der rechtskräftig abgelehnten Asylsuchenden betrug zum 31.12.2017 genau 42.914 Personen, eine Steigerung gegenüber dem 30.06.2017 um 2.585 Personen. Gleichzeitig verminderte sich im Jahr 2017 die Zahl der Abschiebungen gegenüber dem Jahr 2016 von 2.028 auf 1.638 Personen, die Zahl der freiwilligen Ausreisen von 9.601 auf 3.629 Personen. Die durch diese Politik entstehenden Belastungen sollten zunächst reduziert werden, bevor die Errichtung weiterer modularer Unterkünfte geplant wird. Die AfD- Fraktion fordert daher: Das Bezirksamt möge dem Senat erklären - Wir brauchen keine neuen modulare Unterkünfte für Migranten im Bezirk!, sondern Wohnungen für alle Bürger! Das Bezirksamt möge den Senat dazu auffordern, die gesetzlichen Bestimmungen des Asyl- und Aufenthaltsrechtes konsequent anzuwenden! Das Bezirksamt soll sich beim Senat dafür einsetzen, dass die bereits vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte verschwinden. Eine Integration der Menschen mit Bleiberecht ist so nicht möglich! |
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