Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0858/XX
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, beim Eigentümer auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Weißen Siedlung zu dringen und insbesondere den Brandschutz durch Freihaltung der Rettungs- und Fluchtwege sicherzustellen. Ebenso soll auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Hausmeisterdienstes sowie von gut zugänglichen verschließbaren Abstellflächen für Kinderwagen, Rollstühle etc. hingewiesen werden. Darüber hinaus ist ein soziales Engagement des Investors auf dem Gebiet der Siedlung selbst einzufordern.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. Januar 2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, beim Eigentümer auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Weißen Siedlung zu dringen und insbesondere den Brandschutz durch Freihaltung der Rettungs- und Fluchtwege sicherzustellen. Ebenso soll auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Hausmeisterdienstes sowie von gut zugänglichen verschließbaren Abstellflächen für Kinderwagen, Rollstühle etc. hingewiesen werden. Darüber hinaus ist ein soziales Engagement des Investors auf dem Gebiet der Siedlung selbst einzufordern.
Das Bezirksamt hatte sich im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen rund um den Brand Ende September 2018 bereits vor dem Beschluss durch die BVV schriftlich an die Eigentümerin gewandt und diese dazu aufgefordert, sich der Situation vor Ort anzunehmen und die bekanntgewordenen - auch durch hier eingegangene Beschwerden - geschilderten Zustände zu beseitigen. Da es sich bei der Weißen Siedlung um ein besonderes Wohnumfeld handelt, wurde in diesem Schreiben zudem hinterlegt, dass es aus bezirklicher Sicht wünschenswert wäre, wenn die Eigentümerin das bereits vorhandene soziale Engagement vor Ort noch ausbauen würde.
Die Eigentümerin hat sich zu beiden angesprochenen Aspekten ausführlich schriftlich zurückgeäußert. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen wurden über den Inhalt des Schreibens bereits in der Sitzung vom 4. April 2019 zusammenfassend informiert.
Die Eigentümerin legt in ihrem Schreiben detailliert dar, welche Schritte bereits seit Anfang 2017 aufgrund der Müll- bzw. Sperrmüllproblematik in der Weißen Siedlung umgesetzt wurden und beschreibt die weiterhin ergriffenen Maßnahmen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Sperrmüllaufkommen in der Weißen Siedlung beträchtlich ist. Im Jahr 2016 kamen nach Aussage der Eigentümerin beispielsweise rund 114 Tonnen Sperrmüll zusammen, in den Folgejahren waren es nicht viel weniger. So sind die Mitarbeiter*innen der beauftragten Firma rund sechs Stunden täglich vor Ort, um die Müllplätze zu reinigen und den Sperrmüll von dort und gegebenenfalls auch aus den Wohnhäusern zu entfernen.
Trotz aufklärender, mehrsprachiger Informationen kommt es dennoch auch immer wieder vor, dass Mietparteien ihren Sperrmüll dennoch in den Fluren, im Treppenhaus oder auf den nicht für den Sperrmüll geeigneten Müllplätzen abstellen.
Zum tragischen Vorfall im September teilte die Eigentümerin mit, dass am Tag des Brandes die wöchentliche Hausreinigung erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt wurde kein Sperrmüll auf der Etage festgestellt. Die/der Verursacher*in, welche*r zu einem späteren Zeitpunkt an diesem Tag Sperrmüll vor der Wohnungstür der Betroffenen ablud und gegebenenfalls auch die/der Brandstifter*in ist/sind konnten bisher nicht ermittelt werden.
Auch zum Aspekt des eigenen sozialen Engagements wird sich im Schreiben geäußert. Die Eigentümerin betont zwar, dass sie sich nach eigenen Angaben - wie an allen Standorten, an denen sie größere Bestände verwaltet - auch in der Weißen Siedlung über die Tätigkeit als Vermieterin hinaus für den sozialen Zusammenhalt und ein angenehmes Wohnumfeld engagiert. Dazu gehört auch die Überlassung von Räumlichkeiten für die Nachbarschaftsarbeit, was vom Bezirksamt sehr begrüßt wurde. Gleichwohl wäre dieses Engagement nach Ansicht des Bezirksamtes durchaus noch weiter ausbaufähig. Eine rechtlich verpflichtende Handhabe kann das Bezirksamt gegenüber der Eigentümerin hierbei indes nicht geltend machen.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 09.06.2020 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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