Auszug - Keine Gewalt im Bezirksverordnetensaal !  

 
 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 26.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0875/XX Keine Gewalt im Bezirksverordnetensaal !
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BN-AfDBN-AfD
  Fraktionsvorsitzende,
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei der Sitzung am 05.09.2018 kam es zu einer gewalttätigen Handgreiflichkeit eines Pressevertreters gegen eine AfD-Bezirksverordnete.

Wir veurteilen die gewalttätige Handgreiflichkeit gegen eine Bezirksverordnete!

Vorausgegangen ist eine Lärmbelästigung zum wiederholten Male durch die anwesende Lokalpresse. Trotz Aufforderungen unterblieb die Lärmbelästigung durch die Pressevertreter.

Die erneute Aufforderung der AfD-Bezirksverordneten an die Pressevertreter, störendes Gerede zu unterlassen, wurde mit einem Schlag gegen die Hand der Bezirksverordneten reagiert.

Das Bezirksamt Neukölln und die Bezirksverordnetenversammlung verurteilt auf der alljährlichen Veranstaltung Gewalt gegen Frauen wie auch am 25.11.2018 „Nein heisst Nein zu Gewalt an Frauen“ auf dem Rathausvorplatz.

Aber hier bei der Bezirksverordnetenversammlung am 05.09.2018 war plötzlich Schweigen seitens des Bezirksverordnetenvorstehers, der das Hausrecht ausübt, seitens der Vertreter des Bezirksamtes und der anwesenden Parteien wie SPD, CDU, Grüne und Linke.

Das Bezirksamt, der Bezirksverordnetenvorsteher und diese Parteien haben es nicht für nötig gehalten, die Sitzung zu unterbrechen. Damit kommt ihre Scheinheiligkeit gegenüber Gewalt an Frauen zum Vorschein.

Nur die AfD hat eine Unterbrechnung der Sitzung beantragt.

Die Bezirksverordnetenversammlung verurteilt jegliche Gewalt._________________________

 

Herr BV Licher begründet den Änderungsantrag der LINKEN.

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter, Herr BV Szczepanski, Herr BV Wittke, Herr BV Morsbach, Herr BV Lüdecke, Herr BV Babilon

 

Herr BV Schloßmacher stellt einen Antrag auf Schluss der Beratung gemäß § 39 Abs. 3 GO BVV.

 

Der Antrag auf Schluss der Beratungen wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD und der Gr. FDP bei Enthaltungen der BN-AfD und der Fraktionslosen beschlossen. Damit ist die Beratung beendet.

 

Der Änderungsantrag der LINKEN wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der AfD, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der Grünen und der LINKEN abgelehnt.

 

Die Entschließung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(3), der Gr. FDP und gegen die Stimmen der BN-AfD und der Fraktionslosen bei Enthaltung der AfD (1) abgelehnt.


 
 

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