Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0265/XX
Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsstellen für eine Reduzierung der verpflichtend freizuhaltenden Schulplätze für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Einrichtung neuer 7. Jahrgänge einzusetzen.
Begründung: Eine inklusive Beschulung, die allen Schülerinnen und Schülern (SuS) einigermaßen gerecht wird, ist bei einer Frequenz von vier SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Regelklasse unter den derzeitigen (personellen u. räumlichen) Bedingungen an vielen Schulen kaum zu leisten. Aus verschiedenen Gründen stehen Förderbedarfe nicht immer zum Schuljahresbeginn fest, so dass einige Klassen durchaus auch mehr als vier SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen. Dem gegenüber stehen Schulen, in deren Klassen keine oder nur sehr wenige SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden. Da weder Bezirk noch Senat direkten Einfluss auf das Einschulungsverhalten der Eltern ausüben können, wenn die Entscheidungsfreiheit der Eltern gewährleistet werden soll, ist es erforderlich, über entsprechende Rahmenbedingungen die Möglichkeit für inklusive Beschulung zu schaffen. Neben mehr Personal, wofür sich das Bezirksamt Neukölln beim Senat bisher immer einsetzte, sollte eine weitere Möglichkeit geprüft werden. Eine Änderung der Sonderpädagogikverordnung (SopädVO) könnte zu einer besseren Verteilung auf verschiedene Schulen führen. Neukölln sollte hier seinen Einfluss auf die Senatsverwaltung geltend machen. |
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