Drucksache - 0883/XX  

 
 
Betreff: Kältebahnhöfe offenhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPSoziales und Bürgerdienste
Verfasser:Leppek, RolandSchoenthal, Eva-Marie
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Anhörung
09.10.2018 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung
17.10.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.11.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Soz
Ausschuss Beschluss
Mitteilung vertagt 1
Beschluss

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gemeinsam mit dem Berliner Senat bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) für eine Offenhaltung der bisherigen Kältebahnhöfe für obdachlose Menschen während der Kälteperiode einzusetzen. Dabei ist eine Lösung anzustreben, die die Interessen der obdachlosen Menschen mit den Interessen der Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Kundinnen und Kunden der BVG sowie den Interessen der öffentlichen Ordnung verbindet.

 

Begründung:

Laut aktueller Berichterstattung wird die BVG ab diesem Jahr nicht mehr die U-Bahnhöfe Lichtenberg und Südstern während der eiskalten Jahreszeit für obdachlose Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen keine für sie vorgesehenen Schlafplätze in Anspruch nehmen wollen, öffnen. In Anbetracht einer immer größer werdenden Zahl an obdachlosen Menschen in Berlin ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar. Insbesondere in besonders kalten Nächten sind die Kältebahnhöfe der letzte Schutz. In dem Maß wie sich Menschen im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Engagements für obdachlose Menschen einsetzen, um ihnen ein Rest an Würde zu sichern, sollten dies auch die Betriebe des Landes Berlin tun.

 
 

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