Drucksache - 0728/XX  

 
 
Betreff: Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BN-AfDVorsteher/in
Verfasser:Schröter, SteffenOeverdieck, Lars
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.06.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Anhörung
04.12.2018 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
Ältestenrat
16.01.2019    53. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
Bezirksverordnetenversammlung
05.09.2018 
Fortsetzung der 21. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
17.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
27.02.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
18.03.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
20.03.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
10.04.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt 1
Antrag vertagt 2
Antrag vertagt 3
Überweisung BSK
Ausschuss vertagt 1
Ältestenrat
Mitteilung vertagt 1
Mitteilung vertagt 2
Mitteilung vertagt 3
Beschluss

Bedingt durch die Auflösung der BN-Fraktion am 27.12.2018 wird die über die BN-Fraktion eingereichte Drucksache gegenstandslos.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Einführung eines elektronischen Klassenbuches an Neuköllner Schulen zur Verringerung der Schulschwänzerzahlen einzuführen.

 

Begründung:

Angesichts zunehmender Abwesenheitszeiten der Schüler an Neuköllner Schulen, die zuerst mit gelegentlichem Schulschwänzen beginnt, ist die Einführung eins elektronischen Klassenbuches zu prüfen. Denn mit der Unterrichtung der Eltern über das Fernbleiben ihrer Sprösslinge am Unterricht, würde zum einen die Lehrerschaft entlastet zum anderen auch ein direkter Zugang zu den Eltern ermöglicht, um eine beginnende Karriere als Schulschwänzer zu beenden.

Die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus würde wieder funktionieren. Das Elektronische Klassenbuch bietet die Möglichkeit, größere Transparenz zu schaffen und Kommunikationswege zu vereinfachen. Mit dem Elektronischen Klassenbuch werden Ressourcen bei der Schulverwaltung eingespart und die Kommunikation zwischen Schulleitung, Lehrkräften und Eltern verbessert.

Wird es zum Beispiel den Schülern aufgetragen, ihre Eltern über Elternsprechtage, anstehende Klassenarbeiten, etc. in Kenntnis zu setzen, bleiben Informationen nicht selten auf der Strecke. Über das Elektronische Klassenbuch können Eltern direkt informiert werden. Damit wird die Gefahr ausgeräumt, dass relevante Informationen nicht bei den Eltern ankommen. Ins Klassenbuch tragen Lehrer klassischerweise den Lehrstoff ihrer Stunde und die erteilten Hausaufgaben ein. Über die erhöhte Transparenz durch das Elektronische Klassenbuch werden Lehrer zu einer qualitätsgesicherten Pädagogik angehalten, Eltern bietet sich eine Möglichkeit der Qualitätskontrolle. Gibt ein Lehrer beispielsweise nie Hausaufgaben auf oder zeigt in seinen Unterrichtsstunden immer nur Filme, können Eltern dies einfacher erkennen und ein Feedback geben. Durch das Elektronische Klassenbuch gibt es Klarheit hinsichtlich erteilter Hausaufgaben: Kinder können ihre Eltern nicht mehr anschwindeln, es gebe keine Hausaufgaben. Es gibt keine Ausflüchte mehr, man habe nicht mitgeschrieben und vergessen, welche Übungen aufgegeben wurden. Denn die Information, welche Hausaufgaben erteilt wurden, ist klar und eindeutig festgehalten und jederzeit abrufbar.

 
 

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