Drucksache - 0259/XX  

 
 
Betreff: Behindertengerechter Übergang
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzBm/Fin
Verfasser:1. Gloeden, Brigitte
2. Grüne
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
05.09.2018 
Fortsetzung der 21. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
17.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
15.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag + Beitritt
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 1
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 2
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 3
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Lichtzeichenanlage an den VfJ Behindertenwerkstätten in der Grenzallee barrierefrei umgebaut und die Ampelphase verlängert wird.

 

-Schlussbericht-

 

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Beschlusses liegt bei der VLB. Dazu hat sich Staatsekretär Kirchner mit Schreiben vom 15.05.2018 wie folgt geäert.

 

Die Lichtsignalanlage wurde 2009 modernisiert und mit tageszeitabhängigen Signalzeitenplänen und einer verkehrsabhängigen Steuerung in Betrieb genommen. Dabei wurden die Grünzeiten für die zu Fuß Gehenden, die die Grenzallee überqueren wollen, so bemessen, dass sie die Fahrbahn bei einer langsameren Gehgeschwindigkeit mindestens zu zwei Dritteln überschreiten können, bevor die betreffenden Signale auf Rot wechseln. Nun ist es nach den bundesweit geltenden Richtlinien für Lichtsignalanlagen nicht vorgesehen, dass bis zum Erreichen des gegenüberliegenden Bordes Grün gezeigt wird. Dafür sind jedoch Mindestgrünzeiten sowie Schutzzeiten vorgeschrieben. Die Schutzzeit gewährleistet, dass nach dem Umschalten auf Rot noch ausreichend Zeit bleibt, die betretene Furt sicher räumen zu können bevor der querende Fahrverkehr seine Freigabe erhält.

 

Mit den vorgesehenen Grün- und Schutzzeiten wird entsprechend der Richtlinie davon ausgegangen, dass blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer zu Beginn der Fußnger­Grünphase den Querungsvorgang starten und die Fahrbahn betreten.

 

Die Verkehrslenkung Berlin beabsichtigt, die Lichtsignalanlage behindertengerecht ausbauen zu lassen und mit taktilen sowie akustischen Signalgebern zu ergänzen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Querungszeiten für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer erneut überprüft und mindestens insoweit angepasst, dass bei entsprechender Anforderung die gesamte Fahrbahn bei Grün überschritten werden kann.“

 

Ich bitte Sie bis zur Umsetzung aufgrund der aufwändigen Planungs-, Abstimmungs- und Anhörungsverfahren noch um ein wenig Geduld und um Verständnis für die lange Bearbeitungsdauer.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 18 . Juni 2018

 

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen