Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0874/XX
Frage 1: Warum wird berlinweit nicht eine einheitliche und scharf formulierte Abwendungsvereinbarung eingesetzt, die Immobilienspekulanten einen Strich durch deren Geschäftsmodell macht?
Frage 2: Wie will und kann sich der Bezirk für die Hausgemeinschaft Elbestraße Ecke Weigandufer einsetzen, sollte dieser Fall eintreten?
Begründung: Das Haus der Hausgemeinschaft Elbestraße Ecke Weigandufer in Neukölln wurde verkauft. Der neue Käufer steht in Verbindung mit dem Immobilienunternehmen Padovicz, das „Modernisierung“ auf dem Rücken der Mieter*innen betreibt und nicht am Erhalt der Mieter*innenstruktur interessiert ist. Wir fordern den Bezirk auf, alles zu tun, damit das Vorkaufsrecht in unserem Fall ausgeübt werden kann. Die erfolgreiche Durchführung des Vorkaufsrechts ist in der Vergangenheit oft an der Abwendungsvereinbarung gescheitert, die von Käufern akzeptiert werden konnte (in den meisten Fällen auch bei Padovicz), weil sie offenbar weiterhin mit deren Geschäftsmodell vereinbar ist – mit schwerwiegenden Konsequenzen für Mieter*innen.
Sollte der Käufer in unserem Fall die Abwendungsvereinbarung unterschreiben, ist eine Verdrängung der Mieter*innenschaft z.b. durch verschiedene Sanierungsmaßnahmen sehr wahrscheinlich. |
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