Drucksache - 0718/XX  

 
 
Betreff: Bürger*innenpreis für Demokratie und Courage in Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm/Fin
Verfasser:1. Blumenthal, Mirjam
2. Beitritt: Grüne
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.06.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
10.09.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
15.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
14.06.2021 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 1
Schlussbericht

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten zu prüfen, ob der Bezirk eine besondere Auszeichnung für Demokratie und Courage zeigen ins Leben rufen kann. Der Preis sollte an Personen verliehen werden, die in oder für Neukölln mit ihrem praktischen Einsatz für die Einhaltung der Menschenrechte und demokratische Grundrechte eintreten, sowie couragiert gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auftreten.

-Schlussbericht-

 

Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss aufgefordert, die Einführung eines Bürger*innenpreises für Demokratie und Courage zu prüfen. Hierzu ist zunächst ein Überblick über ähnliche Preisverleihungen hilfreich.

 

Bis 2017 hat der Bundespräsident den „Deutschen Bürgerpreis“ vergeben. Seit 2018 finden nur noch einzelne Preisverleihungen in den Bundesländern unter dem Titel „rgerpreis“ statt. Diese Preisvergaben finden in Kooperation mit den Sparkassen- und Giroverbänden statt. Ein Beispiel hierfür ist der „Schleswig-Holsteinische Bürgerpreis“.

 

Ein über das Bundesland hinauswirkender Preis ist der Sächsische Förderpreis für Demokratie, der seit 13 Jahren vergeben wird. An diesem Preis sind fünf Stiftungen beteiligt (Amadeu-Antonio-Stiftung, Collex-Stiftung, Dirk-Oelbermann-Stiftung, Sebastian-Cobler-Stiftung, Freudenberg-Stiftung). Der Hauptpreis ist mit 5.000 € dotiert. Zusätzlich wird ein undotierter Hauptpreis für eine Kommune vergeben, welche sich mit gezielten Projekten für den Erhalt der Demokratie einsetzt. Dieser Kommunenpreis wird mit der Verleihung eines speziellen Wappens unter dem Titel „Kommune der Demokratie“ gewürdigt. Jedes Jahr findet am Jahresende eine zentrale Preisverleihung in wechselnden Locations in ganz Sachsen statt. 2018 wurde der Sächsische Förderpreis für Demokratie in der Dresdner Semperoper vergeben.

 

Nach ersten Recherchen und einem ausführlichen Interview mit der Koordinatorin des Sächsischen Förderpreises für Demokratie, angesiedelt bei der Amadeu-Antonio-Stiftung, ist die Beantwortung folgender Fragen in Vorbereitung eines solchen Bürger*innenpreises erforderlich:

 

  1. Wie heißt der Preis und was unterscheidet den Preis von anderen, außer der Verortung?
  2. Wie viele Preise sollen vergeben werden?
  3. Soll der Preis an Einzelpersonen oder Projekte/Organisationen/Initiativen vergeben werden?
  4. Bewerben sich die Personen/Projekte/… selbst oder werden sie vorgeschlagen?
  5. Wie wird für den Preis geworben?
  6. Wer koordiniert das Verfahren?
  7. Wer entscheidet über den*die Preisträger*innen?
  8. Anhand welcher Kriterien sollen der*die Preisträger*innen ausgewählt werden?
  9. Ist der Preis dotiert?
  10. Wie und wann sollen die Preisträger*innen bekannt gegeben werden?
  11. Soll es eine zentrale Preisverleihung geben? Wie wird diese gestaltet?

 

Es wird deutlich, dass die Verleihung eines solchen Preises mit enormen personellen und finanziellen Ressourcen verbunden ist. Für die Koordination des Sächsischen Förderpreises sind Personalressourcen in Höhe von 20-25% Stellenumfangs erforderlich. Zusätzlich beläuft sich der finanzielle Aufwand des Förderpreises auf rund 30.000 €.

 

Es zeigt sich, dass der nachhaltige Erfolg sowie die Steigerung des Renommees eines solchen Preises von mehrerlei Dingen abhängig ist:

 

  • Eine Dotierung des Preises ist unabdingbar, um den Preisträger*innen eine besondere Anerkennung zu verleihen.
  • Sowohl für die Preisträger*innen, als auch für die Außenwirkung des Preises ist eine zentrale Preisverleihung unerlässlich. Durch die Einladung eines*einer oder mehrerer bekannter Laudator*innen können sowohl die Preisträger*innen zusätzlich gewürdigt, als auch die Rolle des Preises für die Gesellschaft insgesamt unterstrichen werden.
  • Um für eine erfolgreiche Begleitung des Verfahrens zu sorgen, ist ein entsprechender personeller Aufwand zu berücksichtigen. Dieser Aufwand schließt die Vorbereitung der Ausschreibung, die Koordinierung der Einsendungen, die Vorbereitung von und Teilnahme an einer oder mehrerer Jurysitzung(en) sowie die Planung und Organisation der Preisverleihung mit ein.
  • Es sollte im Laufe des Verfahrens zu einer Ausarbeitung von transparenten Auswahlkriterien kommen, anhand derer die Preisträger*innen festgelegt werden.
  • Die Preisauswahl sollte von einer unabhängigen, überparteilichen Jury erfolgen, die Menschen aus Politik, Verwaltung, Kultur und der Zivilgesellschaft miteinbezieht und nicht nur auf den konkreten Ort (hier: Neukölln) beschränkt ist. Auch die BVV sollte an dieser Jury beteiligt sein. Es sollte der Versuch unternommen werden, bekannte Persönlichkeiten für die Mitarbeit in einer solchen Jury zu gewinnen.

 

Die Verwaltung sieht die Zuständigkeit für die Durchführung eines möglichen rger*innenpreises bei der BVV selbst. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die BVV eine Unterarbeitsgruppe bildet, um die Etablierung eines solchen Preises unter den von der Politik bestimmten Rahmenbedingungen zu forcieren. Auch die Zusammenarbeit mit einer Stiftung könnte in Betracht gezogen werden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 25. Mai 2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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