Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0652/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in sämtlichen Publikationen und Veröffentlichungen die Formulierung „sozial schwach“ nicht mehr im Zusammenhang mit armen oder einkommensschwachen Personen zu verwenden.
Begründung: Einkommensarmut impliziert keinesfalls eine „soziale Schwäche“. Es kann nicht sein, dass Menschen wegen ihrer geringen Kaufkraft als „sozial schwach“ abgestempelt werden. Häufig sind gerade diese einkommensschwachen Menschen sozial besonders engagiert.
- Schlussbericht -
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26. September 2018 ist das Bezirksamt gebeten worden, in sämtlichen Publikationen und Veröffentlichungen die Formulierung „sozial schwach“ nicht mehr im Zusammenhang mit armen oder einkommensschwachen Personen zu verwenden. Insbesondere der Begründung des Beschlusses schließt sich das Bezirksamt vollumfänglich an.
In diesem Zusammenhang wurden die Abteilungen des Bezirksamtes um Prüfung der Publikationen gebeten, welche in ihrer eigener Verantwortung liegen und darüber hinaus neben den klassischen Broschüren und Flyern auch die eigenen Internetauftritte entsprechend zu überprüfen.
Im Ergebnis der Überprüfungen wurden einige Publikationen identifiziert, welche die o.a. Formulierung bisher verwenden. Die in der Vergangenheit veröffentlichten Pressemitteilungen des Bezirksamtes können nachträglich nicht abgeändert werden. Soweit kurzfristig möglich wird diese Formulierung nicht mehr verwendet. Die Texte auf den bezirklichen Internetseiten sind dahingehend überarbeitet worden, bei Pressemitteilungen wird dies künftig beachtet. Allerdings sind auf den Internetseiten des Bezirksamtes einige Veröffentlichungen im pdf-Format enthalten, bei denen es sich um gedruckte Veröffentlichungen handelt, die nachträglich nicht geändert werden können. Sofern Neuauflagen geplant werden, wird auf eine Änderung der Formulierung geachtet. Gleiches gilt auch für gedruckte Veröffentlichungen/Broschüren ohne Veröffentlichung im Internet.
Die Abteilungen des Bezirksamtes haben im Zuge der Prüfung zugesagt, den Beschluss bei der Erstellung neuer Beiträge, Texte und Publikationen entsprechend zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 19.08.2019 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen