Drucksache - 0881/XX  

 
 
Betreff: Wahl eines Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Oeverdieck, LarsOeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Frau Tanja Neumann hat ihr Mandat als Bürgerdeputierte vorzeitig niedergelegt.

 

Dem bezirklichen Jugendhilfeausschuss gehören u. a. gemäß § 35 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBl. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) als stimmberechtigte Mitglieder sechs Bürgerdeputierte an.

 

Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes (hier Verwaltungsbezirk Neukölln) wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.

 

Die AWO Berlin Kreisverband Südost e.V. hat Herrn Klaus Wagner als Nachfolger von Frau Neumann als Bürgerdeputierten benannt.

 

Bürgerdeputierter

 

Klaus Wagner

(„AWO Berlin Kreisverband Südost e.V.)

 
 

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