Drucksache - 0050/XX  

 
 
Betreff: Fußgängerampelzeit Werbellinstraße/ Ecke Morusstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBzBm/Fin
Verfasser:1. Marina Reichenbach
2. SPD, AfD, Gr.FDP
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
05.09.2018 
Fortsetzung der 21. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
17.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Antrag Beitritt
Beitritt+Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 1
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Fußgängerampelzeit bei der Überquerung der Werbellinstraße/ Ecke Morusstraße verlängert werden kann.

 

Begründung:

Nutzer*innen der Einrichtung "Haus des Älteren Bürgers"/Bürgerzentrum Neukölln (Werbellinstr. 42) beklagten sich auf der Mieter*innenversammlung der Stadt&Land im Rollberg, dass es ihnen innerhalb einer Ampelphase nicht gelingt die Straße zu überqueren. Damit die Einrichtungen im Bürgerzentrum ihre Zielgruppen sinnvoll erreichen können, ist es notwendig, dass die Ampelphase für den Fußgängerverkehr zeitlich ausgedehnt wird.

 

 

-Schlussbericht-

 

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Beschlusses liegt bei der VLB. Dazu hat sich Staatsekretär Kirchner mit Schreiben vom 15.05.2018 wie folgt geäußert.

 

„Die derzeit in Betrieb befindliche Lichtsignalanlage (LSA) wurde vor allem zum Schutz für zu Fuß Gehende Verkehrsteilnehmer und den Schülerverkehr in provisorischer Bauweise in Betrieb genommen. Sie reagiert unmittelbar auf die Betätigung der Anforderungstaster, wobei eine Mindestfreigabezeit für den Kfz-Ve.rkehr eingehalten werden muss.

 

Die LSA-Steuerung wurde bei einem in 2014 durchgeführten Steuergeräteaustausch überprüft und die Fußgänger-Grünzeiten derart gestaltet, dass bei einer anzunehmenden Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s die zweite, der hintereinander liegenden Fußgängerfurten fast vollständig überschritten werden kann. Dies übertrifft hier die Mindestanforderung der bundesweit geltenden Richtlinien für Lichtsignalanlagen, nach denen die Hälfte der zweiten Furt erreicht werden soll, bevor die anschließenden Schutzzeiten ein konfliktfreies Räumen der Fahrbahn gewährleisten. Diese Schutzzeiten verhindern, dass die an der Haltlinie wartenden Fahrzeuge die zu F Gehenden gefährden könnten, selbst wenn diese die Fahrbahn erst in der letzten Grünsekunde betreten.

 

Der vorhandene Fahrbahnteiler entspricht der Normbreite, so dass zu Fuß Gehende, die das Überqueren der Werbellinstraße in einem Zuge nicht schaffen, gesichert auf das folgende Grün warten können.“

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 18. Juni 2018

 

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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