Auszug - Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Dem Jugendhilfeausschuss gehört gem. § 35 Abs. 7 Nr. 9 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBL. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) u. a. bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen an.
Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode durch den Ausschuss selbst für jeweils eine Amtsperiode benannt und durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen.
Frau Birgit Titze hat ihr Mandat als stellvertretendes, beratendes Mitglied § 35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG vorzeitig niedergelegt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner 22. öffentlichen Sitzung Herrn Achim Fischer als Nachfolger von Frau Titze als stellvertretendes, beratendes Mitglied benannt.
Weitere Daten zu der o.g. Personen:
Stellvertretendes, ordentliches Mitglied mit beratender Stimme
Achim Fischer (Neuköllner Netzwerk Berufshilfe NNB e.V.)
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der BN-AfD und der Gr. FDP bei Enthaltung der AfD und der Fraktionslosen zugestimmt. |
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