Drucksache - 0850/XX  

 
 
Betreff: Verbot der Einfahrt in der Richardstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm/Fin
Verfasser:Morsbach, MichaelHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
15.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
17.10.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Anhörung
07.11.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
05.12.2018 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.01.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.10.2021 
65. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt 1
Überweisung SGO
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine stärkere Kontrolle der Beachtung des Verbotes der Einfahrt in den nördlichen Teil der Richardstraße an der Einmündung des Herrnhuter Weges einzusetzen und zu prüfen, ob dazu gegebenenfalls technische Einrichtungen genutzt werden können.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine stärkere Kontrolle der Beachtung des Verbotes der Einfahrt in den nördlichen Teil der Richardstraße an der Einmündung des Herrnhuter Weges einzusetzen, eventuell auch durch eine technische Einrichtung.

 

-Schlussbericht-

 

Mit dem Umbau der Richardstraße in den Jahren 2012 bis 2014 ist entschieden worden, die Richardstraße zwischen der Bertelsdorfer Straße und der Einmündung am Herrnhuter Weges als sogenannte „unechte Einbahnstraße“ auszuweisen. Diese Regelung entsprach einer damals mit den Anwohnenden vereinbarten Kompromisslösung, damit längere Wegestrecken beim Verlassen des Kiezes vermieden werden. Folglich wurde die in Rede stehende Einmündungssituation auf eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m begrenzt und mit dem Zeichen 267 StVO Verbot der Einfahrt“ versehen.

 

r die Kontrolle des fließenden Verkehrs hat das Bezirksamt keinerlei Zuständigkeit. Dies obliegt allein der Polizei. Das Bezirksamt hat der Polizei die Anregung der BVV nach stärkeren Kontrollen der Beachtung des Einfahrtverbots übermittelt, ohne Kenntnisse darüber zu haben, inwieweit diese aufgegriffen wurde.

 

Die Prüfungen des Bezirksamtes haben ergeben, dass es technische Einrichtungen, mit denen dem menschlichen Fehlverhalten begegnet werden könnte, nicht gibt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 08.10.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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