Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0850/XX
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine stärkere Kontrolle der Beachtung des Verbotes der Einfahrt in den nördlichen Teil der Richardstraße an der Einmündung des Herrnhuter Weges einzusetzen und zu prüfen, ob dazu gegebenenfalls technische Einrichtungen genutzt werden können.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine stärkere Kontrolle der Beachtung des Verbotes der Einfahrt in den nördlichen Teil der Richardstraße an der Einmündung des Herrnhuter Weges einzusetzen, eventuell auch durch eine technische Einrichtung.
-Schlussbericht-
Mit dem Umbau der Richardstraße in den Jahren 2012 bis 2014 ist entschieden worden, die Richardstraße zwischen der Bertelsdorfer Straße und der Einmündung am Herrnhuter Weges als sogenannte „unechte Einbahnstraße“ auszuweisen. Diese Regelung entsprach einer damals mit den Anwohnenden vereinbarten Kompromisslösung, damit längere Wegestrecken beim Verlassen des Kiezes vermieden werden. Folglich wurde die in Rede stehende Einmündungssituation auf eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m begrenzt und mit dem Zeichen 267 StVO „Verbot der Einfahrt“ versehen.
Für die Kontrolle des fließenden Verkehrs hat das Bezirksamt keinerlei Zuständigkeit. Dies obliegt allein der Polizei. Das Bezirksamt hat der Polizei die Anregung der BVV nach stärkeren Kontrollen der Beachtung des Einfahrtverbots übermittelt, ohne Kenntnisse darüber zu haben, inwieweit diese aufgegriffen wurde.
Die Prüfungen des Bezirksamtes haben ergeben, dass es technische Einrichtungen, mit denen dem menschlichen Fehlverhalten begegnet werden könnte, nicht gibt.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 08.10.2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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