Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. Die Genehmigung für den
voraussichtlich geplanten Neubau eines Steinkohlekraftwerks in Klingenberg in den
bisher bekannten Dimensionen, insbesondere denen des Kühlturms, aus
ökologischen und städtebaulichen Gründen zu versagen,
2. rechtzeitig ein
Bebauungsplanverfahren einzuleiten, welches die weitere Entwicklung auf dem
Kraftwerksgelände planungsrechtlich ordnet, begleitet und insbesondere die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess einbezieht und
3. Vorkehrungen dafür zu treffen,
dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Bebauungsplanverfahren nicht
an sich zieht.