Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-15VE - IKEA
Die
Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich beschlossen. Beschluss: einer Genehmigung des Bauvorhabens IKEA auf dem Grundstück Landsberger Allee 364 und Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschließlich des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse auf der Grundlage des § 33 Baugesetzbuch zuzustimmen, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind und aus der öffentlichen Auslegung und der erneuten Behördenbeteiligung keine erheblichen Anregungen und Bedenken zu berücksichtigen sind, die zu einer die Grundzüge der Planung betreffenden Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes führen würden. Auf eine erneute Vorlage des Vorhabens nach Abschluss der öffentlichen Auslegung und der erneuten Behördenbeteiligung zur Zustimmung einer Genehmigung nach § 33 BauGB wird ausdrücklich verzichtet, sofern der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf nicht wesentlich geändert wurde.
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