Drucksache - DS/0437/VI  

 
 
Betreff: Alkoholmissbrauch ist keine Jugendfreizeit - Alkoholmissbrauch verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2007 
14. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
24.10.2007 
14. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.11.2008 
24. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Beschlussempfehlung JHA PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht gemeinsam mit den bezirklichen Akteuren der Gesundheitsförderung, der Alkohol- und Suchtberatungsstellen, der Straßensozialarbeiter und der Jugendfreizeiteinrichtungen sowie interessierten Jugendlichen ein Konzept zum Schutz vor Alkoholmissbrauch zu entwickeln. Dabei sind sowohl die Erfahrungen der Jugendfreizeiteinrichtungen mit einem strikten Alkoholverbot in der Jugendarbeit als auch der Jugendfreizeiteinrichtungen, in denen pädagogisch betreut Alkohol unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, einzubeziehen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die vorgelegte „Rahmenkonzeption der Arbeitsgemeinschaft Suchtprävention für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Lichtenberg“ gilt als Arbeitsgrundlage für alle Bereiche der Suchtprävention. Sucht ist ein Verhalten, bei dem die jeweiligen Stoffe austauschbar sind. Suchtpräventives Handeln und suchtpräventive Angebote sind konzeptionelle Querschnittsaufgabe in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

 

Bei den gesellschaftlich akzeptierten legalen Stoffen Alkohol und Nikotin, geht das Jugendamt davon aus, dass der Konsum in den Jugendfreizeiteinrichtungen im Bereich der offenen Kinder und Jugendarbeit generell untersagt ist. Ausnahmen für Veranstaltungen in sozialpädagogisch begründeten Einzelfällen sind möglich. Diese liegen in der Verantwortung des jeweiligen Trägers und sollten unter strengster Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes von diesem genehmigt werden.

 

Im Vordergrund der Präventionsarbeit steht die Sensibilisierung und Förderung der Kinder und Jugendlichen, sich selbstbestimmt, gleichberechtigt und den eigenen Möglichkeiten entsprechend zu entwickeln.

 

Die Konzeption wurde vom Jugendamt, gemeinsam mit der AG Suchtprävention in Lichtenberg § 78 SGB VIII erarbeitet und mit der Koordinierungsgruppe Suchtprävention in Lichtenberg und Vertretern/-innen aus dem Bündnis Jugendschutz - gegen Alkoholmissbrauch – abgestimmt.

 

 

Berlin, den

 

 

 

Emmrich                                                               Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadtrat

 

 
 

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