Drucksache - DS/0586/VI  

 
 
Betreff: Maßnahmen zur Verkehrslenkung im Wohngebiet Neustrelitzer Straße/Zechliner Straße in Berlin-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
13.12.2007 
14. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DI E LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Schreiben BzStR StadtBauUmVerk v. 4.8.2011 (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

1

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

an folgenden Zufahrten im Wohngebiet Neustrelitzer Straße/Zechliner Straße ein Einfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 t auszusprechen. Dadurch sollen unnötigen Fahrten von schweren LKW und Reisebussen vermieden werden.

Ausgenommen sind Lieferfahrzeuge.

 

1.      Einfahrt in das Wohngebiet Zechliner Straße am Übergang der Zechliner Straße in die Simon-Bolivar-Straße

2.      Einfahrt in die Neustrelitzer Straße aus der Goeckestraße

3.      Einfahrt in die Neustrelitzer Straße aus der Genslerstraße

4.      Einfahrt zum Wohnhaus Genslerstraße in Richtung Neustrelitzer Straße aus der Genslerstraße

5.      Einfahrt in das Wohngebiet Genslerstraße in Richtung Zechliner Straße aus der Genslerstraße (nördlich des Alleecenters)

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Beschilderung mit Zeichen 262 StVO (LKW-Fahrverbot ab 7,5 t -Lieferverkehr frei) ist in der Regel in solchen Bereichen aufzustellen, wo infolge fehlender Standfestigkeit einer Fahrbahndecke mit Schäden zu rechnen ist. Auf Grund des BVV-Anliegens wurden die genannten Straßen begutachtet, und außerordentliche Straßenschäden konnten in den betreffenden Straßenzügen nicht festgestellt werden.

Ferner wurde der zuständige Polizeiabschnitt zur vorgesehenen Aufstellung von VK-Zeichen LKW-Fahrverbot ab 7,5 t (Lieferverkehr frei) in den vorgeschlagenen Bereichen um eine Einschätzung gebeten. Nach deren Beobachtung finden unnötige Fahrten von schweren LKW und Reisebussen nicht statt. Schwere LKW nutzen diese Straßen nur um Lieferverkehr durchzuführen, und es passiert kaum, dass schwere LKW freiwillig diese engen Straßen befahren. Reisebusse befahren diese Straßen nur, um zur Gedenkstätte zu fahren; unter Umständen ist es in Ausnahmen möglich, dass ein Reisebus falsch abbiegt.

Im geschilderten Bereich befinden sich das Allee-Center, eine Schule und Gewerbetreibende (Autohandel), so dass für diese Einrichtungen das Befahren als Anlieger bzw. Lieferverkehr gestattet bleibt. Somit, meint der Polizeiabschnitt, dass die gewünschten Verkehrszeichen nichts bewirken werden.

Um eine objektive und abschließende Aussage treffen zu können, hat das Bezirksamt weitere Beobachtungen veranlasst. Die Verkehrslenkung Berlin wurde ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten.

Die BVV wird nach Vorliegen einer soliden Einschätzung unverzüglich informiert.

 

 

Berlin, den        .02.2008

 

             

Emmrich              Geisel

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

              Umwelt und Verkehr

 

 
 

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