Drucksache - DS/0752/VI
Das
Bezirksamt wurde ersucht, 1.
die
Genehmigung für den voraussichtlich geplanten Neubau eines Steinkohlekraftwerks
am Standort des Kraftwerkes Klingenberg in den bisher bekannten Dimensionen,
insbesondere denen des Kühlturms, aus ökologischen und städtebaulichen Gründen
zu versagen, 2.
rechtzeitig
ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, welches die weitere Entwicklung auf dem
Kraftwerksgelände planungsrechtlich ordnet, begleitet und insbesondere die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess einbezieht und 3.
Vorkehrungen
dafür zu treffen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Verfahren
nicht an sich zieht. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: zu 1.) Die
Planungen von Vattenfall Europe, am Standort Klingenberg ein
Steinkohlekraftwerk zu errichten, wurden zwischenzeitlich aufgegeben.
Hintergrund ist die im Oktober 2009 mit dem Land Berlin abgeschlossene
Klimaschutzvereinbarung, in der sich Vattenfall Europe verpflichtete, die CO2-Emissionen aus der Energiebereitstellung
bis zum Jahr 2020 zu senken. Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung und der
durch das Bezirksamt Lichtenberg beauftragten städtebaulichen Leitlinien „Karlshorst/West
– Blockdammweg“, die mit Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung vom 18. Dezember 2008 zur bezirklichen Handlungsgrundlage
für die weitere Entwicklung des Areals erklärt wurden,
erfolgte eine Überarbeitung und Konkretisierung der Planung für den
vorgesehenen neuen Kraftwerksstandort. Statt des Steinkohlekraftwerkes
ist nunmehr die Errichtung einer Gas-/Dampfturbinenanlage sowie zweier
Biomassekraftwerke vorgesehen. Damit
verbunden war auch eine Verringerung der Dimensionen des bzw. der geplanten
Kraftwerke. Zudem erfolgt eine Höhenstaffelung, bei der die Gebäudehöhen im
Interesse einer städtebaulichen Einordnung, der Verhinderung von
Beeinträchtigungen des Stadtbilds bzw. zur Reduzierung der Fernwirkung der
baulichen Anlagen von außen nach innen bzw. in Richtung des bestehenden HKW
Klingenberg ansteigen. Am 20. April 2010 wurde Vattenfall Europe im Rahmen
einer Steuerungsrunde zum Bebauungsplanverfahren 11-47 zu einer detaillierten
und nachvollziehbaren Nachweisführung zur Dimensionierung und Notwendigkeit der
geplanten Anlagen aufgefordert. Zudem werden zurzeit mögliche Varianten der
Kühlung untersucht. Sofern die technische Machbarkeit bestätigt wird, kann es
dadurch künftig zu einer weiteren Reduzierung der Höhe oder zu einem Verzicht
auf den Kühlturm kommen. zu 2.) Das
Bezirksamt Lichtenberg hat am 02. Juni 2009 die Aufstellung des Bebauungsplans
11-47, der unter anderem den Kraftwerksstandort Klingenberg umfasst,
beschlossen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger hatten im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die
Möglichkeit, sich vom 22. Februar 2010 bis einschließlich 19. März 2010 im
Bezirksamt Lichtenberg über die Planungen zu informieren und sich dazu zu
äußern. Zusätzlich fand im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
ein Erörterungstermin am 11. März 2010 in der Kantine der Max-Taut-Schule
statt. Eine weitere Einbeziehung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird im
Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. zu 3.) Im Rahmen
der Mitteilung der Planungsabsicht teilte die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung mit, dass das Bebauungsplanverfahren dringende
Gesamtinteressen im Sinne von § 7 AGBauGB berühre. Sie hat das
Bebauungsplanverfahren jedoch nicht an sich gezogen. Das Verfahren zur
Aufstellung und Festsetzung des Bebauungsplans 11-47 wird durch den Bezirk
durchgeführt. Berlin, den
EU Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |