Drucksache - DS/0722/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-44
Arbeitstitel: Landsberger Allee 255/267 und 273/275 (Stellplatzanlage)
Verfahrensstand: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für die Grundstücke Landsberger Allee 255/267 und 273/275 sowie die südlich gelegene Stellplatzanlage im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-44 aufzustellen.

     Die wesentlichen Planungsziele sind:

 

-        Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der Sicherung der Stell-

     platzanlage.

 

Anlage 1:  räumlicher Geltungsbereich

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-44 wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet.

 

b)   Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Anlage 2:      Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

Berlin, den                .01.2008

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           

 


                                                                                                                                         Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11- 44

für die Grundstücke Landsberger Allee 255/267 und 273/275 sowie die südlich gelegene Stellplatzanlage im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

 

                                                                                                                                 Maßstab 1:5000

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der Sicherung der Stellplatzanlage

 

 


 

                                                                                                                                         Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

  1. Planungsgegenstand

 

            Anlass und  Erforderlichkeit

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der bestehende Vermarktungsdruck einzelner Investoren für eine gewerbliche Nutzung auf Flächen der Stellplatzanlage südlich der Wohngebäude Landsberger Allee 255 bis 267.

Dem Bezirksamt liegt ein Vorbescheidsantrag zur Errichtung eines eingeschossigen Lebensmitteldiscounters auf Teilflächen der Stellplatzanlage vor.

Die Stellplatzanlage  wurde zur Sicherung des ruhenden Verkehrs der Anwohner geplant.

Die heutige Auslastung der Anlage zeigt, dass ein Bedarf an Stellplatzflächen nach wie vor besteht.

Die städtebauliche Struktur der Großsiedlung Hohenschönhausen I soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch Bestandssicherung erhalten werden.

 

            Plangebiet

 

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich des Ortsteiles Alt-Hohenschönhausen, nördlich der Landsberger Allee in einem Bereich, der bis auf das Allee-Center durch Geschosswohnungsbau geprägt wird, der teilweise als Zeilenbebauung, geschlossene Blockrandbebauung bzw. als Punkthochhäuser errichtet wurde.

 

Das Plangebiet ist Bestandteil der Mitte der 70er Jahre nördlich der Landsberger Allee errichteten Großsiedlung Hohenschönhausen I mit über 6.300 Wohnungen.

Das Bebauungskonzept sah ein Wohngebiet mit überwiegend 11-geschossigen Wohnbauten, 18- und 21- geschossigen Punkthochhäusern, Gemeinbedarfseinrichtungen und großzügigen Freiflächen vor. Die Flächen für den ruhenden Verkehr wurden in  Randlage zum Wohngebiet, längs der Landsberger Allee angeordnet.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Westen von der Zechliner Straße, im Norden vom Grünzug südlich der Grundstücke Zechliner Straße 4/24A und 33-33A, im Osten von der östlichen Grundstücksgrenze der Landsberger Allee 273/275 und im Süden von der Landsberger Allee begrenzt.

Im Plangebiet befinden sich eine 11-geschossige Zeilenbebauung mit Wohnnutzung, ein 18- und 21- geschossiges Doppelwohnhochhaus sowie eine Stellplatzanlage. Die Wohnbauten sind saniert. Die Stellplatzanlage wird von den Mietern der anliegenden Wohnbauten angenommen, was durch die derzeitige Auslastung belegt ist.

 

Die Grundstücke des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich überwiegend im privaten Eigentum.

 

Das Plangebiet ist über die Landsberger Allee und Zechliner Straße  erschlossen.

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 8. November 2007 (ABl. S. 3096) stellt den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) dar.

 

Die Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Süd (BEP HSH-Süd), BA-Beschluss vom 03. April 2007 und Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25. Oktober 2007 (Abl. S. 3220), sieht für  den geplanten Geltungsbereich Wohnbaufläche W 1(GFZ über 1,5) vor.

 


 

  1. Planinhalt

 

            Entwicklung der Planungsüberlegungen

 

Die Wohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind nach 1990  im Rahmen der Vermögenszuordnung mit der Stellplatzanlage an die WBG Friedrichshain und die HOWOGE übertragen bzw. verkauft worden. Die Stellplatzflächen wurden geteilt. Die westlichen Stellplatzflächen wurden der WBG Friedrichshain und dem Wohnblock Landsberger Allee 255/267, die östlichen Stellplatzflächen wurden der HOWOGE und dem Doppelwohnhochhaus Landsberger Allee 273/275 zugeordnet. Es bestand Übereinkunft, dass diese Stellplatzanlage auch für die Mieter der HOWOGE aus den Wohnblöcken Zechliner Straße 1-5 und Zechliner Straße 8-24 zur Verfügung steht.

Das Grundstück Landsberger Allee 273/275 ist später von der HOWOGE an einen privaten Wohnungsbauträger ohne Stellplatzanlage weiter verkauft worden.

Für diese Stellplatzanlage liegt ein Vorbescheidsantrag für einen Lebensmitteldiscounter vor. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig, widerspricht jedoch dem Planungsziel der Erhaltung der bestehenden Stellplatzanlage und der vorhandenen städtebaulichen Ordnung.

Zur Sicherung des Planungsziels soll das beantragte Vorhaben gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt und eine Veränderungssperre erlassen werden.

Der Erlass einer Veränderungssperre ist erforderlich, weil die Festsetzung des Bebauungsplanes bis zum Ablauf der Zurückstellung nicht möglich ist.

Mit Schreiben vom 10.01.2008 erfolgte gemäß § 5 AGBauGB die Mitteilung der Planungsabsicht zur Aufstellung des Bebauungsplanes 11-44 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt IB) und an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin/ Brandenburg (GL 8). Die Stellungnahmen liegen noch nicht vor.

Das Bebauungsplanverfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden, da mit der geplanten Bestandssicherung der Wohnbauten und der Stellplatzanlage der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht verändert wird. Es sollen zum Bestand keine weiteren Vorhaben zugelassen werden, womit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern abgeleitet werden können.

 

            Ziel und Zweck der Planung

 

Das ursprüngliche Bebauungskonzept für die Großsiedlung Hohenschönhausen I, mit dem die für den Wohnungsbau erforderlichen Pkw-Stellplätze in Randlage zum Wohngebiet an der Landsberger Allee errichtet wurden, um die Wohnhöfe vom ruhenden Verkehr frei zuhalten und als Grünflächen zu gestalten, soll erhalten werden. Mit der Aufgabe der Stellplatzanlage kann der bereits jetzt bestehende und durch die ständige Zunahme der Motorisierung der Bevölkerung weiter steigende Bedarf an Pkw-Stellplätzen für die Mieter der Wohnungen auf den Grundstücken Landsberger Allee 273/275, Zechliner Straße 1-5 sowie Zechliner Straße 8-24 in angemessener Entfernung nicht mehr abgedeckt werden, da die der WBG Friedrichshain zugeordneten Pkw-Stellplätze vorrangig an die Mieter der Wohnungen auf dem Grundstück Landsberger Allee 255/267 vermietet wurden. Aufgrund des nur geringen Straßenquerschnitts der öffentlichen Anliegerstraßen, für die aufgrund der ausreichenden Zahl von Pkw-Stellplätzen an der Landsberger Allee keine Pkw-Stellplätze entlang der öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen wurden, ist eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs auf das öffentliche Straßenland nicht möglich.

Der Bebauungsplan verfolgt die Absicht, den auf den Grundstücken vorhandenen Wohnungsbestand und die Stellplatzflächen, unter Zugrundelegung des ursprünglichen Bebauungskonzeptes, durch Festsetzung von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen im Bestand zu sichern.

 


 

            Wesentlicher Planungsinhalt

 

Planungsziel des Bebauungsplanes soll die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der Sicherung der Stellplatzanlage sein.

 

3.          Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S 692)

 

 
 

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