Drucksache - DS/0620/VI
Die BVV hat am 28.02.08 beschlossen, das Bezirksamt zu
ersuchen, gemeinsam mit der Senatskulturverwaltung, dem Theater an der Parkaue
und der JFE Linse zu prüfen, ob eine städtebaulich sinnvolle Lösung für den
Zugang zum Kulturstandort und zur JFE Linse am Eingang Deutschmeisterstraße
erarbeitet werden kann. Dabei sollte auch eine Variante der Widmung der Verlängerung
der Deutschmeisterstraße bis zum Parkeingang als öffentliches Straßenland in
Verbindung mit einem Zugang zum Park an dieser Stelle in die Prüfung einbezogen
werden. Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt: 1.
Errichtung eines Tores am Straßenzugang Deutschmeisterstraße zum Grundstück
Parkaue 23 – 29 Die
Senatskulturverwaltung als Fachvermögensträgerin der Flächen des „Theater
an der Parkaue“, des „Weiten Theater“, der Abteilung
Puppenspiel der Schauspielschule Ernst Busch und der JFE Linse hat im Herbst
2007 entschieden, am Straßeneingang Deutschmeisterstraße ein neues Tor einzubauen, um den Zugang zum
Betriebsgelände der Einrichtungen besser regeln zu können. Hintergrund dafür
war zunächst die dem Fachvermögensträger obliegende Verkehrssicherungspflicht
sowie die in den letzten Jahren wiederholt aufgetretenen erheblichen
Sachbeschädigungen auf dem Gelände der o.g. Einrichtungen. Das Tor wird mit
einer Video-Bildübertragung versehen, um dem Pförtnerdienst des Theaters an der
Parkaue, der sich am Eingang Parkaue 29
befindet, die Möglichkeit zu geben die Funktion des Tores zu überwachen.
Beschäftigte der ansässigen Einrichtungen erhalten Chipkarten, um das Tor zu
öffnen. Die
Entscheidung ist dem Träger der JFE Linse frühzeitig mitgeteilt worden, der
Zugang zur Linse wurde damit nicht in Frage gestellt. 2.
Widmung der Verlängerung der Deutschmeisterstr. bis zum Parkeingang als
öffentliches Straßenland Eine
Widmung der zum Fachvermögen der Senatskulturverwaltung gehörenden Flächen als
Straßenland ist nicht möglich. Es handelt sich hier um nichtöffentliche, betriebsnotwendige Flächen der
Senatseinrichtungen. Eine
Widmung würde die Übernahme in das Fachvermögen Straße des BA Lichtenberg und
die Herstellung einer Straße mit entsprechender Grundstücksneuordnung
voraussetzen, für die weder finanziell Voraussetzungen noch fachlich die
Möglichkeiten bestehen. Der Mieter
und Betreiber der JFE Linse hat keinen Anspruch auf eigene Erschließung,
unbestritten bleibt der Anspruch auf Zugang für Besucher und Mitarbeiter. 3.
Lösung Um
insbesondere den freien Zugang von Besuchern der JFE Linse im Rahmen der offenen
Jugendarbeit zu ermöglichen, sind zwischen Theater, dem Träger der JFE
und dem Bezirksamt bereits Ende 2007 Varianten eines gesonderten Zugangs zur
JFE diskutiert worden. Nach einer
Reihe von Gesprächen und Ortsterminen wurde am 09. Mai 2008 mit Träger,
Senatskanzlei, Theater und dem Bezirksamt Einvernehmen
hergestellt: -
neben
das neue Eingangstor wird eine zusätzliche Tür für Fußgänger eingebaut, über
die die Besucherinnen und Besucher der „Linse“ die Liegenschaft
jederzeit betreten und verlassen können. Perspektivisch werden
Gegensprechanlagen eingebaut, um diese Tür verschließen zu können. -
bei
(kostenpflichtigen) Veranstaltungen mit Einlasskontrolle übernimmt der Träger
der JFE die Einlasskontrolle und die Verantwortung für Ordnung, Sicherheit und
Sauberkeit auf dem Betriebsgelände. Es besteht weiterhin Einigkeit, dass sich die
„Linse“ als Bestandteil des Kulturstandortes Parkaue weiter
etablieren soll. Dazu zählen auch sozialraumorientierte Angebotsformen. Die
Zugangsmöglichkeiten müssen diesen Anforderungen Rechnung tragen. Das Gebot der engen Verzahnung aller Jugendhilfe- und
Kulturangebote am Standort Parkaue schließt die gegenseitige Rücksichtnahme und
Achtung vor der Arbeit der Partner ein. Berlin, den
.06.2008 Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Familie, Jugend und Gesundheit |
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