Drucksache - DS/0703/VI  

 
 
Betreff: Mehr Licht für Fußgänger - Straßenbeleuchtung Zingster Straße/Ecke Ribnitzer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
11.03.2008 
20. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.04.2008 
18. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.06.2008 
20. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.10.2008 
23. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verk PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

Das Bezirksamt wurde ersucht,

sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, die Beleuchtungs-

situation an der Kreuzung Zingster Straße/Ribnitzer Straße (vor dem „RiZ“) überprüfen

und gegebenenfalls verändern zu lassen, damit eine gute Ausleuchtung des Kreuzungs- bereiches für Fußgänger gewährleistet ist.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich mit dem Anliegen der BVV an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt. Mit Schreiben vom 11.09.2008 erteilte die Senatsverwaltung die Auskunft, dass die vorhandene Beleuchtungsanlage 1987 nach den damals geltenden Normen errichtet wurde. Sie besteht aus den für das Wohngebiet typischen RSL-Leuchten auf 5 Meter-Betonmasten. Auf Grund des gültigen Energiesparbeschlusses des Senats von Berlin wurde 1996 die Halbnachtlampe außer Betrieb genommen.

Die östlich gelegene Straßenkreuzung ist mit einem Gitter versehen, das die Fußgänger zur Querungshilfe leitet, welche etwa mittig zwischen zwei Leuchten angelegt wurde.

Anders als bei Fußgängerüberwegen gibt es keine besonderen Anforderungen an die Beleuchtung von Querungshilfen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen liegen der Senatsverwaltung keine Erkenntnisse vor.

Auf Grund der gegebenen Situation sei eine Erweiterung der Beleuchtungsanlage nicht zu begründen.

 

 

 

 

Berlin, den      .10.2008

 

                                                                      

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                       Umwelt und Verkehr

 

 
 

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