Drucksache - DS/0703/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht, sich
gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, die Beleuchtungs- situation
an der Kreuzung Zingster Straße/Ribnitzer Straße (vor dem „RiZ“)
überprüfen und
gegebenenfalls verändern zu lassen, damit eine gute Ausleuchtung des Kreuzungs-
bereiches für Fußgänger gewährleistet ist. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat sich mit dem Anliegen der BVV an die
zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt. Mit Schreiben vom
11.09.2008 erteilte die Senatsverwaltung die Auskunft, dass die vorhandene
Beleuchtungsanlage 1987 nach den damals geltenden Normen errichtet wurde. Sie
besteht aus den für das Wohngebiet typischen RSL-Leuchten auf 5
Meter-Betonmasten. Auf Grund des gültigen Energiesparbeschlusses des Senats von
Berlin wurde 1996 die Halbnachtlampe außer Betrieb genommen. Die östlich gelegene Straßenkreuzung ist mit einem Gitter
versehen, das die Fußgänger zur Querungshilfe leitet, welche etwa mittig
zwischen zwei Leuchten angelegt wurde. Anders als bei Fußgängerüberwegen gibt es keine besonderen
Anforderungen an die Beleuchtung von Querungshilfen. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen
liegen der Senatsverwaltung keine Erkenntnisse vor. Auf Grund der gegebenen Situation sei eine Erweiterung der
Beleuchtungsanlage nicht zu begründen. Berlin, den
.10.2008
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr |
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