Drucksache - DS/0726/VI
Das Bezirksamt wurde
ersucht, Das
Bezirksamt wurde ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür
einzusetzen, dass bei
künftigen Verhandlungen mit dem Bund zur Finanzierung der Hauptstadtkultur das Kinder- und
Jugendtheater Parkaue“ eine Bundesförderung erhält. Neben einer
finanziellen Zuwendung
soll die Rolle des „Theaters an der Parkaue“ als Unterstützer einer
bundesweiten Theaterarbeit
vereinbart werden. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung unterstützt und
bei der Senatskanzlei
für kulturelle Angelegenheiten für die Förderwürdigkeit der Landeseinrichtung „Theater
an der Parkaue“ als Unterstützer überregionaler Theaterarbeit für Kinder
und Jugendliche
durch den Bund geworben. Dem
Bezirksamt wurde mitgeteilt, dass der Vertrag über die aus der
Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung und die Abgeltung von
Sonderbelastungen der Bundeshauptstadt (Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2007 vom
30. November 2007 – Hauptsstadtkulturvertrag) auf der Grundlage von
Artikel 22 Abs. 1 Grundgesetzt den aus der Hauptstadtfunktion abgeleiteten
Finanzierungsanspruch des Landes Berlin an den Bund für die Vertragsdauer vom
1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2017 abschließend regelt. Speziell in
der Bundeshauptstadt Berlin finanziert der Bund Kultureinrichtungen wie z.B.
die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit ihren weltberühmten Museen,
Bibliotheken und Archiven u.v.a.m. Das Kinder- und Jugendtheater an der Parkaue
wurde im Hauptstadtkulturvertrag bisher nicht berücksichtigt. Eine Neuregelung
für die Bundesförderung dieser kulturellen Bildungseinrichtung im Rahmen der
Kulturfinanzierung der Hauptstadtfunktion Berlins kann erst erwirkt werden,
sofern Bund und Land ggf. über eine Anpassung des Vertrages weiter verhandeln,
und wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz gem. Art. 22 Abs. 1 Satz 3 GG
beschließen sollte (Hauptstadtkulturvertrag § 10 Abs. 2). Ein solches Gesetz
ist nicht beschlossen worden. Das
Bezirksamt wird sich zum geeigneten Zeitpunkt an das Land Berlin und dessen
zuständige Senatsverwaltung wenden, um das Theater an der Parkaue in die
künftigen Verhandlungen zum Hauptstadtkulturvertrag ab 2018 aufzunehmen und
damit dem Alleinstellungsmerkmal dieser einzigartigen Kultur- und
Bildungsinstitution Rechnung zu tragen. Einfluss
auf eine Vereinbarung in der ersuchten Weise besitzt das Bezirksamt nicht. . Berlin, den
Andreas Geisel Katrin
Framke Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Kultur und Bürgerdienste |
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