Drucksache - DS/0726/VI  

 
 
Betreff: "Theater an der Parkaue" im Hauptstadtkulturvertrag berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStRin KultBüD,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.06.2008 
20. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., SPD, CDU, B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen,

Das Bezirksamt wurde ersucht, 

Das Bezirksamt wurde ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen,

dass bei künftigen Verhandlungen mit dem Bund zur Finanzierung der Hauptstadtkultur das

Kinder- und Jugendtheater Parkaue“ eine Bundesförderung erhält. Neben einer finanziellen

Zuwendung soll die Rolle des „Theaters an der Parkaue“ als Unterstützer einer bundesweiten

Theaterarbeit vereinbart werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung unterstützt und bei

der Senatskanzlei für kulturelle Angelegenheiten für die Förderwürdigkeit der Landeseinrichtung

„Theater an der Parkaue“ als Unterstützer überregionaler Theaterarbeit für Kinder und

Jugendliche durch den Bund geworben.

Dem Bezirksamt wurde mitgeteilt, dass der Vertrag über die aus der Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung und die Abgeltung von Sonderbelastungen der Bundeshauptstadt (Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2007 vom 30. November 2007 – Hauptsstadtkulturvertrag) auf der Grundlage von Artikel 22 Abs. 1 Grundgesetzt den aus der Hauptstadtfunktion abgeleiteten Finanzierungsanspruch des Landes Berlin an den Bund für die Vertragsdauer vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2017 abschließend regelt.

 

Speziell in der Bundeshauptstadt Berlin finanziert der Bund Kultureinrichtungen wie z.B. die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit ihren weltberühmten Museen, Bibliotheken und Archiven u.v.a.m. Das Kinder- und Jugendtheater an der Parkaue wurde im Hauptstadtkulturvertrag bisher nicht berücksichtigt. Eine Neuregelung für die Bundesförderung dieser kulturellen Bildungseinrichtung im Rahmen der Kulturfinanzierung der Hauptstadtfunktion Berlins kann erst erwirkt werden, sofern Bund und Land ggf. über eine Anpassung des Vertrages weiter verhandeln, und wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz gem. Art. 22 Abs. 1 Satz 3 GG beschließen sollte (Hauptstadtkulturvertrag § 10 Abs. 2). Ein solches Gesetz ist nicht beschlossen worden.

 

Das Bezirksamt wird sich zum geeigneten Zeitpunkt an das Land Berlin und dessen zuständige Senatsverwaltung wenden, um das Theater an der Parkaue in die künftigen Verhandlungen zum Hauptstadtkulturvertrag ab 2018 aufzunehmen und damit dem Alleinstellungsmerkmal dieser einzigartigen Kultur- und Bildungsinstitution Rechnung zu tragen.

Einfluss auf eine Vereinbarung in der ersuchten Weise besitzt das Bezirksamt nicht.

.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

Andreas Geisel                                         Katrin Framke

Stellv. Bezirksbürgermeister                    Bezirksstadträtin   für Kultur und Bürgerdienste

 

 

 

 
 

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