Drucksache - DS/0736/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Dieser Antrag wurde der Verkehrslenkung Berlin zur Prüfung übergeben.
Per E-Mail vom 4. Dezember 2008 an das Amt für Bauen und Verkehr wurde die Errichtung einer Fußgängerampel in der Gehrenseestraße mit folgender Begründung abgelehnt:
"Dem Vorschlag auf eine Fußgänger-LZA vermag ich nicht zu folgen. Beidseits der Gehrenseestraße sind keine Ziele gegeben, zu denen eine besondere Hilfe erforderlich wäre. Der Verbrauchermarkt käme zwar als Erzeuger von Fußgängerverkehr in Frage, allerdings ist das tatsächliche Aufkommen an querenden Fußgängern sehr gering. In einer Verkehrserhebung wurden lediglich 30 Fußgänger in der Spitzenstunde registriert. Hingegen sind im Fahrzeugstrom große Lücken zu verzeichnen, die zum Queren genutzt werden können."
Aufgrund der Initiative mit der Unterschriftenaktion des Kiezbeirates "Lebensnetz" wurde der Leiter der Verkehrslenkung Berlin, als Zentrale Straßenverkehrsbehörde, mit Schreiben vom 21.04.2011 gebeten, die Entscheidung vom Dez. 2008 nochmals zu überprüfen. Ein Ergebnis liegt bisher noch nicht vor.
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