Drucksache - DS/1913/V
Die Bezirksverordnetenversammlung
Lichtenberg hat in ihren Sitzungen am 28.06.2006 und 22.03.2007 beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür
einzusetzen, dass die Finanzierung der Alkohol- und Drogenberatungsstelle in
bezirklicher und freier Trägerschaft im Bezirk für das Jahr 2007 mindestens auf
dem Niveau des Jahres 2006 fortgesetzt wird ohne Einschränkung der Ausgaben zur
Finanzierung der Gemeindepsychiatrischen Versorgung. Das
Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister für die auskömmliche
Finanzierung der
kommunalen Suchtberatungsstellen einzusetzen. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Wie
bereits im Zwischenbericht zur DS/1913/V vom 23.11.2006 ausführlich dargelegt,
hat sich das Bezirksamt seit Januar 2006 mit Nachdruck für den Erhalt der
kommunalen Alkohol- und Suchtberatungsstelle eingesetzt. Im Zuge der
Fortschreibung des Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP) und der Diskussion im
Rahmen der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes war bekannt geworden,
dass die Senatsverwaltung für Gesundheit und Verbraucherschutz plant, die
Aufgaben der kommunalen Suchtberatung in Gewährleistung zu geben. In
Fortsetzung der bezirklichen Bemühungen zum Erhalt der kommunalen Suchtberatung
wurde im Dezember 2006 der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz ein Schreiben des Bezirksamtes sowie des
Gemeindepsychiatrischen Verbundes Lichtenberg zur Umverteilung der
Zuwendungsmittel im Psychiatriebereich 2007 übermittelt. Auf einer
Sondersitzung der Bezirksstadträte für Gesundheit bei der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz am 16. Februar 2007 wurde das Thema
Finanzierung der kommunalen Suchtberatung im Rahmen des PEP ausführlich
beraten. Das Bezirksamt Lichtenberg hat dabei vehement den Standpunkt zum
Erhalt der kommunalen Suchtberatung vertreten. Für die
Sitzung der Bezirksstadträte am 16. März 2007 wurde eine Vorlage zur Auflösung
der kommunalen Suchtberatung und Übertragung in Gewährleistung durch die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz vorgelegt. Mit
fünf Ja-Stimmen gegenüber drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde die
Vorlage angenommen. Am 28. März
2007 hat das Bezirksamt gemeinsam mit dem Evangelischen Krankenhaus Königin
Elisabeth Herzberge eine Pressekonferenz zum Thema „Erhalt der kommunalen
Suchtberatung“ durchgeführt. Zahlreiche Medien berichteten anschließend
über die Problematik. Mit Schreiben
vom 10. April 2007 hat sich das Bezirksamt erneut an den Staatssekretär für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zur Zukunft der kommunalen
Suchtberatung gewandt. Mit der
Vorlage R-95/2007 hat das Bezirksamt im Rat der Bürgermeister (RdB) erneut
seinen Standpunkt deutlich gemacht und im Beschlussentwurf gefordert:
„Der Rat der Bürgermeister fordert den Senat auf, die Entscheidung zur
Übertragung der kommunalen Suchtberatung in Gewährleistung zu prüfen. Eine
Neuberechnung bzw. Umschichtung der Ressourcen in der Stadt sollte den
aktuellen Personalbestand der Sozialpsychiatrischen Dienste
berücksichtigen.“ Die Vorlage wurde am 31. Mai 2007 in den Ausschuss für
Gesundheit, Soziales, Gleichstellung und Migration des RdB überwiesen und dort
am 14. Juni 2007 behandelt. Im Ausschuss wurde die Vorlage abgelehnt, so dass
der RdB in seiner Sitzung am 28. Juni 2007, trotz erneuter Erläuterung der
Folgen für die Suchtkrankenversorgung in Berlin, der RdB-Vorlage Lichtenbergs
nicht zustimmt. Mit Datum
vom 30. August 2007 übermittelte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt
und Verbraucherschutz
den Entwurf einer Vorlage an das Abgeordnetenhaus zur Fortschreibung der
finanziellen Grundlagen des Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP) für den
Bereich der bezirklichen Zuwendungen. Das Bezirksamt hat mit seiner
Stellungnahme am 20. September 2007 die Vorlage entschieden zurückgewiesen. Das
Bezirksamt Lichtenberg stellt fest, dass alle bisherigen Forderungen zum Erhalt
der kommunalen Suchtberatung vom Senat und dem Rat der Bürgermeister ungehört
geblieben sind. Das Bezirksamt Lichtenberg und das Sozialpädagogisches
Institut Berlin betreiben seit dem1.1.08 die Suchtberatungsstelle
Hohenschönhausen in Kooperation weiter. Zielsetzung, Leistungsspektrum, personelle Ausstattung sowie
Fragen der Qualitätssicherung und trägerübergreifenden Steuerung sind in einer
Kooperationsvereinbarung festgehalten. Mit diesem Projekt werden neue Wege der Zusammenarbeit des
Amtes mit freien Trägern in der gemeindepsychiatrischen Versorgung beschritten.
Diese Arbeitsweise, welche in der Berliner Suchthilfe bisher
einmalig ist, sichert erforderliche wohnortnahe Versorgung von hilfesuchenden
Bürgern. Berlin, den Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Familie, Jugend und Gesundheit |
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