Drucksache - DS/0537/VI  

 
 
Betreff: Japanische Pagode am Kirschgarten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

die japanische Pagode am Kirschgarten sowie die Informationstafel in einen sauberen Zustand zu versetzen und dabei zugleich Möglichkeiten zum Schutz gegen weitere Schmierereien anzuwenden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Sachstand :

Das Bauwerk ist verkehrssicher.

Die Oberfläche ist geschlossen und durch die natürliche Oberflächenverwitterung hat sich eine natürliche Schutzschicht gebildet. Zur Erhaltung des Bauwerkes sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Konservierungsmaßnahmen erforderlich.

Flächendeckend ist das Bauwerk, einschließlich Gedenktafel, mit Graffiti überzogen. Die Beseitigung von Graffiti wird nur bei verfassungsfeindlichen Symbolen (gegenwärtige Praxis) beauftragt. (s. Anlage / 3 Fotos)

Entsprechend des Rundschreibens vom 28.08.2007 (Personal- und Finanzservice / Emmrich Bezirksbürgermeisterin) ist eine Beauftragung zur Beseitigung von Graffiti im HHJ 2007 nicht möglich.

[Weitere haushaltswirtschaftliche Maßnahmen 2007 im Bezirkshaushalt Lichtenberg (28.08.2007)

Ich habe daher mit sofortiger Wirkung folgende haushaltswirtschaftlichen Sperren gem. § 41 Abs. 3 LHO verfügt:

 

• Der Sperre unterliegen ebenfalls alle Ausgaben der o.g. Bereiche, für die Festlegungen getroffen wurden, für die jedoch noch keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen eingegangen wurden.

Ausnahmen werden auf schriftlichen Antrag nur zugelassen, wenn die Unabweisbarkeit der Ausgabenleistung nachgewiesen wurde oder die Ausgabe in unmittelbarem Zusammenhang mit Einnahmenerzielung steht.]

Lösungsvorschlag :

Im HHJ 2008 erfolgt die Beseitigung der  vorhandenen Schmierereien. Eine Nachhaltigkeit der Maßnahme ist aber nicht erkennbar. Innerhalb weniger Tage wird sich die alte Situation wieder einstellen. Die Schmierereien sind ein gesamtgesellschaftliches Problem.

Nach vorsichtigen Kostenschätzungen würde die einmalige Beseitigung der Schmierereien ca. 170,00 € kosten, eine Oberflächenbeschichtung ca. 279,69 €. Jede weitere Beseitigung von Graffiti verursacht zusätzliche Kosten für die Beseitigung und die Auffrischung der Oberflächenbeschichtung.

 

Berlin, den       .01.2008

 

 

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                       Bauen, Umwelt und Verkehr

 
 

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