Drucksache - DS/0692/VI  

 
 
Betreff: Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 11-11/11 für das Grundstück Einbecker Straße 55/57 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

 

Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 11-11/11 für das Grundstück Einbecker Str. 55/57 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

Anlage 1:    Verordnung

 

Anlage 2: Begründung:

 

 

 

 

 

 

Berlin, den        .02.2008

 

 

 

 

____________________________                    ________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           

Verfügung und Original mit Anlagen zur EU BzStR, zusätzlich Anlagen dreifach für die durch Büro BzStR zu erstellenden Kopien, gleichzeitig BA-/BVV-Vorlage als E-Mail an Büro BzStR, Nummer der Vorlage wird durch Büro BzStR erfragt und eingetragen sowie Original und Kopien versendet

 

 

 

 

 

BzStR StadtBauUm  EU zu 1. und 2.

 

  Stapl …

 

  Stapl …

 

  Stapl …


                                                                                                                                    Anlage 1

 

                                                                                                                                   

Verordnung

über die Verlängerung der Veränderungssperre 11-11/11

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

Vom..............2008.

 

     Auf Grund des § 16 Abs. 1 und des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbin­dung mit

§ 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bau­gesetz­buchs in der Fassung vom 7. November (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:

 

§ 1

 

     Die durch Verordnung vom 28.September 2006 (GVBl. für Berlin, 62. Jahrgang Nr.37, S.37) erlassene Veränderungssperre 11-11/11 wird um ein Jahr bis zum 07.März 2009 verlängert.

 

§ 2

 

     Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausfüh­rung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verord­nung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verlet­zung begrün­den soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Aus­führung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvor­schriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeacht­lich. Die Be­schrän­kung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt wor­den sind.

 

§ 3

 

     Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

Berlin, den                   2008

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

                  E m m r i c h                                                                               Geisel

          Bezirksbürgermeisterin                                                                  Bezirksstadt

                                                                                                           für Stadtentwicklung

                                                                                                    Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

Begründung zur Verlängerung der Veränderungssperre

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat am 31.01. 2006 für den Bereich nördlich der Einbecker Straße die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-11 beschlossen.

Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan bearbeitet werden.

 

Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) am 10. Februar 2006 im Amtsblatt für Berlin Nr. 7 auf Seite 513 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes 11-11 befindet sich das von der Veränderungssperre betroffene Grundstück Einbecker Straße 53/55.

 

Der Bebauungsplan soll Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung treffen:

·         Festsetzung eines Wohngebietes entlang der Straße Alt-Friedrichsfelde. Für das Wohnen sind eventuell bauliche Vorkehrungen zum Immissionsschutz festzusetzen.

·         Allgemeines Wohngebiet im Blockinnenbereich und entlang der Einbecker Straße. Nicht störende gewerbliche Nutzungen sollen zulässig sein.

·         U.a. entlang der Stichstraße von der Einbecker Straße soll gebietstypische Blockrandbebauung durch Baugrenzen festgesetzt werden

·         Das Maß der baulichen Nutzung soll entsprechend der Bestandssituation differenziert werden,

·         Die öffentliche Erschließung soll auf das notwendige Maß reduziert bleiben. Gleichzeitig wird die öffentlich-rechtliche Erschließung der bestehenden Gebäude und der Grundstücke im Blockinnenbereich gesichert.

Die vorhandenen Straßenverkehrsflächen bleiben bestehen. Die Einteilung der Straßenverkehrsflächen wird nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes sein.

·         Luftreinhaltung

Der Bereich ist im Vorranggebiet für Luftreinhaltung gem. FNP Berlin in der gültigen Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Oktober 1998 (ABL. S. 4367). Deshalb soll durch eine textliche Festsetzung die Verwendung emissionsarmer Brennstoffe vorgeschrieben werden.

 

Für das im Geltungsbereich der Veränderungssperre gelegene Grundstück Einbecker Straße 53/55 wurde am 15.11.2005 ein Vorbescheidsantrag zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit 700 m² Verkaufsfläche und ca. 64 PKW-Abstellplätze gestellt.

 

Die Errichtung des geplanten Vorhabens widerspricht den Planungszielen des Bebauungsplanes 11-11.

Es ist daher der Bescheid Nr. 146/2006 durch die Baubehörde erlassen worden (Zurückstellung der Entscheidung zum Antrag gemäß § 15 Abs. 1 BauGB) zum 07.03.2006.

Damit wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 15 BauGB für die Dauer von 12 Monaten ausgesetzt.

 

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich erfolgte der Erlass einer Veränderungssperre 11-11/11(Veröffentlichung im GVbl. Für Berlin 62. Jahrg. Nr. 37), welche am 04. Nov. 2006 in Kraft trat.

 

Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft sofern sie nicht verlängert wird.

 

Da die Bauleitplanung für dieses Grundstück in diesem Zeitraum noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen werden konnte, ist die Verlängerung geboten, um die Planungsziele der Gemeinde zu sichern.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen