Drucksache - DS/0692/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen: Verordnung
über die Verlängerung der Veränderungssperre 11-11/11 für das Grundstück
Einbecker Str. 55/57 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde Anlage 1: Verordnung
Anlage 2: Begründung: Berlin, den
.02.2008
____________________________ ________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Stapl …
Anlage 1 Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre
11-11/11 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Friedrichsfelde Vom..............2008. Auf
Grund des § 16 Abs. 1 und des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316),
in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur
Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November (GVBl. S. 578),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird
verordnet: § 1 Die
durch Verordnung vom 28.September 2006 (GVBl. für Berlin, 62. Jahrgang Nr.37,
S.37) erlassene Veränderungssperre 11-11/11 wird um ein Jahr bis zum 07.März
2009 verlängert. § 2 Wer
die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung
des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung
schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32
Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn
die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden
sind. § 3 Diese
Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt
für Berlin in Kraft. Berlin,
den 2008 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin E
m m r i c h Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadt für
Stadtentwicklung Bauen,
Umwelt und Verkehr Anlage
2 Begründung zur Verlängerung der Veränderungssperre Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat am 31.01. 2006 für den Bereich nördlich der Einbecker Straße die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-11 beschlossen. Der Bebauungsplan soll als
qualifizierter Bebauungsplan bearbeitet werden. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2
Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) am 10. Februar 2006 im Amtsblatt für Berlin
Nr. 7 auf Seite 513 ortsüblich bekannt gemacht. Im Geltungsbereich dieses
Bebauungsplanes 11-11 befindet sich das von der Veränderungssperre betroffene
Grundstück Einbecker Straße 53/55. Der Bebauungsplan soll Festsetzungen
über Art und Maß der baulichen Nutzung treffen: ·
Festsetzung
eines Wohngebietes entlang der Straße Alt-Friedrichsfelde. Für das Wohnen sind eventuell
bauliche Vorkehrungen zum Immissionsschutz festzusetzen. ·
Allgemeines
Wohngebiet im Blockinnenbereich und entlang der Einbecker Straße. Nicht
störende gewerbliche Nutzungen sollen zulässig sein. ·
U.a.
entlang der Stichstraße von der Einbecker Straße soll gebietstypische
Blockrandbebauung durch Baugrenzen festgesetzt werden ·
Das
Maß der baulichen Nutzung soll entsprechend der Bestandssituation differenziert
werden, ·
Die
öffentliche Erschließung soll auf das notwendige Maß reduziert bleiben.
Gleichzeitig wird die öffentlich-rechtliche Erschließung der bestehenden
Gebäude und der Grundstücke im Blockinnenbereich gesichert. Die vorhandenen
Straßenverkehrsflächen bleiben bestehen. Die Einteilung der
Straßenverkehrsflächen wird nicht Gegenstand der Festsetzungen des
Bebauungsplanes sein. ·
Luftreinhaltung Der Bereich ist im Vorranggebiet für
Luftreinhaltung gem. FNP Berlin in der gültigen Fassung der Neubekanntmachung
vom 23. Oktober 1998 (ABL. S. 4367). Deshalb soll durch eine textliche Festsetzung
die Verwendung emissionsarmer Brennstoffe vorgeschrieben werden. Für das im Geltungsbereich der Veränderungssperre gelegene
Grundstück Einbecker Straße 53/55 wurde am 15.11.2005 ein Vorbescheidsantrag
zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit 700 m² Verkaufsfläche und ca. 64
PKW-Abstellplätze gestellt. Die Errichtung des geplanten Vorhabens widerspricht den
Planungszielen des Bebauungsplanes 11-11. Es ist daher der Bescheid Nr. 146/2006 durch die Baubehörde
erlassen worden (Zurückstellung der Entscheidung zum Antrag gemäß § 15 Abs. 1
BauGB) zum 07.03.2006. Damit wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des
Vorhabens gemäß § 15 BauGB für die Dauer von 12 Monaten ausgesetzt. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich
erfolgte der Erlass einer Veränderungssperre 11-11/11(Veröffentlichung im GVbl.
Für Berlin 62. Jahrg. Nr. 37), welche am 04. Nov. 2006 in Kraft trat. Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs.1 Baugesetzbuch
(BauGB) nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft sofern sie nicht verlängert wird. Da die Bauleitplanung für dieses Grundstück in diesem
Zeitraum noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen werden konnte, ist die
Verlängerung geboten, um die Planungsziele der Gemeinde zu sichern. |
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