Drucksache - DS/0580/VI
Das
Bezirksamt wurde ersucht Maßnahmen zu ergreifen, um die Schäden durch Vandalismus
und Graffiti-Schmierereien an öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen, Wänden,
Treppen, Spielplätzen sowie Kunstwerken im gesamten Bezirk Lichtenberg
schnellstmöglich zu beseitigen. Zudem soll ein Konzept entwickelt werden, um
die Beschädigung von öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen etc. durch präventive
Maßnahmen (Anti-Graffiti-Beschichtung usw.) zu vermeiden. Hierzu
berichtet das Bezirksamt wie folgt: Das
Bezirksamt verfolgt an allen Standorten, insbesondere Bürodienstgebäuden,
Schulen und Sporteinrichtungen, an denen sich vorhandene Graffitis mit eigenen
Mitteln entfernen lassen, die Strategie, entsprechende Schmierereien sofort und
gegebenenfalls wiederholt kurzfristig beseitigen zu lassen. Für alle
Schmierereien mit verfassungsfeindlichem Hintergrund wird nach Feststellung
eine sofortige Beseitigung verfügt. An einigen
Standorten wird versucht, durch Fassadengestaltung durch Graffiti –
Künstler der Verunstaltung entgegenzuwirken (Musikschule Wustrower Str.,
Bürgeramt Möllendorffstr., einige JFE u.a.m.) Unstrittig
ist, dass das sofortige Entfernen von Schmierereien die sinnvollste Maßnahme
darstellt, um der Verunstaltung von öffentlichen Gebäuden entgegen zu wirken.
Allerdings ist angesichts des Ausmaßes des Problems vor dem Hintergrund der
finanziellen und personellen Kapazitäten schier unmöglich, das an allen Orten
und zu jeder Zeit zu gewährleisten. Finanziert
werden entsprechende Maßnahmen aus Mitteln der Bauunterhaltung, hier liegen
Prioritäten für die Verwendung im Bezirk Lichtenberg weiterhin in der
Durchführung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (Hochbau und
Fachtechnik ) sowie der Umsetzung von Energiesparzielen (Fenster- und
Fassadensanierungen). Jede Verstärkung der Bemühungen um komplette Graffiti-Beseitigung
ginge zu Lasten dieser Maßnahmen. Das
Anbringen von Permanentschutzanstrichen wurde geprüft sowie an einigen Fassaden
von Schulgebäuden ausgeführt, es wird jedoch
u.a. aus Kostengründen nicht
weiter durchgeführt. Im Rahmen
von Gebäudegrundsanierungen und Fassadensanierungen werden jedoch grundsätzlich
schmutzabweisende Anstriche verwendet. Berlin, den
6.2.2008 Emmrich
Dr. Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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