Auszug - Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab 19. August 2008
Die Wahl
der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg
wurde, gemäß Geschäftsordnung der BVV § 41 (3), in offener Abstimmung
durchgeführt. Die
Vorschlagsliste wurde von der Bezirksverordnetenversammlung mit einer Mehrheit
von mehr als zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der
Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Beschluss: Die in
der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste zur Wahl als
ehrenamtliche Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gemäß § 28
in Verbindung mit § 185 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO
– für die Amtsperiode ab 19. August 2008 aufgenommen. |
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