Drucksache - DS/0745/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, in Kenntnis des Entwurfes des
Durchführungsvertrages (Anlage 5) Folgendes zu beschließen bzw. zu entscheiden: a)
den
sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 11-15 VE vom 15. Oktober
2007 für die Grundstücke Landsberger Allee 364 und Rhinstraße 157/163
(teilweise) einschließlich des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse im
Bezirk Lichtenberg sowie die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Abwägungsprotokoll (Behörden) Anlage 3: Abwägungsprotokoll (Öffentlichkeit) Anlage 4: Begründung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplanentwurf gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Der Originalplan liegt während der
BVV-Sitzung aus. Dieser Beschluss schließt Änderungen
oder Ergänzungen aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den
beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern, ein. b)
über
den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 11-15 VE. Anlage 6: Entwurf der Verordnung Begründung:
Der Beschluss des Bebauungsplanentwurfes durch die Bezirksverordnetenversammlung
gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch und die Entscheidung der
Bezirksverordnetenversammlung über die Rechtsverordnung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz sind notwendige
Voraussetzungen zur Festsetzung des Bebauungsplanes.
Die unter Punkt a) zu beschließende Änderungsermächtigung dient insbesondere der Minimierung des Zeitaufwandes im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren im Falle notwendig werdender geringfügiger Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und der Rechtsverordnung zum Beispiel im Ergebnis der Rechtsprüfung der zuständigen Senatsverwaltung. Berlin, den
____________________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage
1 Räumlicher
Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 11-15 VE für die Grundstücke Landsberger Allee
364 und Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschl. des südlich gelegenen
Abschnitts der Bahntrasse im Bezirk Lichtenberg Maßstab
1:5.000 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einrichtungshaus“ |
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