Drucksache - DS/0745/VI  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-15 VE
Arbeitstitel: Landsberger Allee 364 (IKEA)
Verfahrensstand: erneute Beteiligung der Behörden und öffentliche Auslegung:
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument
Anlagen  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Dringliche Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, in Kenntnis des Entwurfes des Durchführungsvertrages (Anlage 5) Folgendes zu beschließen bzw. zu entscheiden:

 

a)   den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 11-15 VE vom 15. Oktober 2007 für die Grundstücke Landsberger Allee 364 und Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschließlich des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse im Bezirk Lichtenberg sowie die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch.

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Abwägungsprotokoll (Behörden)

Anlage 3: Abwägungsprotokoll (Öffentlichkeit)

Anlage 4: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

     Der Originalplan liegt während der BVV-Sitzung aus.

 

Dieser Beschluss schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern, ein.

 

b)   über den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-15 VE.

 

     Anlage 6: Entwurf der Verordnung

 

Begründung:

Der Beschluss des Bebauungsplanentwurfes durch die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch und die Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung über die Rechtsverordnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz sind notwendige Voraussetzungen zur Festsetzung des Bebauungsplanes.

Die unter Punkt a) zu beschließende Änderungsermächtigung dient insbesondere der Minimierung des Zeitaufwandes im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren im Falle notwendig werdender geringfügiger Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und der Rechtsverordnung zum Beispiel im Ergebnis der Rechtsprüfung der zuständigen Senatsverwaltung.

 

 

Berlin, den

 

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr


 

                                                                                                                                         Anlage 1

 
Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-15 VE

für die Grundstücke Landsberger Allee 364 und

Rhinstraße 157/163 (teilweise)

einschl. des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse

im Bezirk Lichtenberg

 

 

 

                                                                                                                     Maßstab 1:5.000

 

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einrichtungshaus“

 
 

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