Drucksache - DS/0750/VI
Im Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht ist im
Entwicklungsplan von 1994 der Anschluss aller Häuser an das Fernwärmenetz von
Vattenfall zwingend vorgeschrieben. Eine anderweitige, zum Beispiel
ökologische, Wärmeversorgung in der Rummelsburger Bucht wird durch das Land
Berlin verboten. Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1. Welche Möglichkeiten kann das Bezirksamt den
EigentümerInnen und NutzerInnen der Häuser in der Rummelsburger Bucht
empfehlen, sich bei der Wärmeversorgung vom Monopolisten Vattenfall unabhängig
zu machen? 2. Warum tritt das Land Berlin – vertreten durch das
Bezirksamt – mit seiner Genehmigungsmacht für Baugenehmigungen als
Verkäufer für den schwedischen Monopolisten Vattenfall Europe auf? |
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